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Einfuhr nach Schweden und Norwegen

gefragt von JoWaKuJoWaKu am 18.07.2008 um 21:31 Uhr

Was und wieviel an Alkohol und Lebensmitteln darf man als Tourist von Deutschland nach Schweden und Norwegen einführen, ohne Ärger mit dem Zoll zu riskieren?


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Reply


schildi
beantwortet von schildi am 18. Juli 2008 21:35
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inreise und Zollbestimmungen Einreise nach Schweden Am 25. März 2001 ist Schweden dem Schengener Abkommen beigetreten. Dies bedeutet, dass Bundesbürger für die Einreise nach Schweden über Dänemark keinen Personalausweis oder Reisepass mehr benötigen, sofern sie aus einem EU-Land (außer Großbritannien) oder Norwegen nach Schweden einreisen. Mitnehmen sollte man den Personalausweis oder Reisepass dennoch auf jeden Fall, um seine Identität angeben zu können. Dies gilt schon beim Einchecken im Hotel oder auf dem Campingplatz – darüber hinaus ist die Polizei selbstverständlich berechtigt, jederzeit Personenkontrollen durchzuführen.

Zollbestimmungen Auch wenn die routinemäßigen Grenzkontrollen Ende März weggefallen sind, gelten nach wie vor noch gewisse Zollbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Waren nach Schweden. Diese wurden zum 1. Januar 2003 für EU-Urlauber, die nach Schweden reisen, weiter gelockert.

Momentan sind pro Person erlaubt: • 64 (bisher 32) Liter Bier • 52 (bisher 26) Liter Wein • 5 (bisher 1) Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) • 6 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%, sowie Schaumweine) • 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak

Damit müsste auch ein längerer Schweden-Urlaub ohne Besuch im Systembolaget zu schaffen sein. Hat man dennoch mehr dabei, müssen diese Waren beim Zoll angemeldet werden. Trotz Schengen-Abkommen hat der Zoll immer das Recht, Stichproben durchzuführen. Folgende Waren, sind generell anmeldepflichtig – es sei denn, man verfügt bereits über eine gültige Einfuhrgenehmigung:

• Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz • Injektionsspritzen und Kanülen • Dopingmittel gemäß dem Gesetz über das Verbot gewisser Dopingmittel • Waffen und Munition gemäß Waffengesetz • Springmesser, Springstilette, Schlagringe, Wurfsterne, Totschläger, Würgehölzer, Bleidorne, Morgensterne oder ähnliches

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 18. Juli 2008 21:40

Wow, das war mal eine gute Antwort...

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 18. Juli 2008 21:41

und dann kein DH :-((

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 18. Juli 2008 21:45

DH Super und umfassend - Quelle?


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 18. Juli 2008 21:40
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Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 18. Juli 2008 21:47

danke! DH


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