Hallo, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen. Wir haben in unserer 1. Eigentümerversammlung die Bordsteinhöhe bei der Einfahrt in die Tiefgarage bemängelt.Wenn man von der Straße in Die TG einfahren will, ist der Bordstein so hoch, das man auf der Staße stehenbleiben muss um über den Bordstein zu fahren, der an der höchsten Stelle 8-9 cm ist. Kann mir jemand sagen, wie hoch der Bordstein bei der TG-Einfahrt sein muss, bzw. woch ich einen entsprechenden Gesetzestext finde? Die Kosten hätten eigentlich vom Bauherren getragen werden müssen und die Stadt weigert sich, weil ein entsprechender Antrag vor 3 Jahren nicht gestellt wurde. Lieben dank für eure Hilfe

Die Stadt weigert sich zu recht! Die Zufahrt entspricht nicht einer ordnugnsgemäßen Bauausführung. Der Bauträger hafte für deren Herstellung im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht für 5 Jahre. Also schnell in Anspruch nehmen, bevor er pleite ist!