gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Einfädeln lassen...

gefragt von thomytigerthomytiger am 14.02.2008 um 13:42 Uhr

muss ich jemanden, der von einer Seitenstraße (mit Vorfahrt achten Schild) einbiegen will und ich vor einer roten Ampel stehe, einfädeln lassen? Der andere Fahrer kam zur Kreuzung, wo wir bereits standen, ohne viel anzuhalten fuhr er auf mein Auto zu und wollte dann, nachdem die Ampel grün war fahren. Ich hab diese Drängelei nicht eingesehen und bin vor ihm gefahren. An der nächsten Ampel, die dann auch wieder rot war stieg er aus und kam an mein Auto. Dort fragte er mich, ob ich noch nie was vom einfädeln gehört habe, machte ein rießen Theater und stieg dann wieder in sein Auto. Dort denke ich mal hat er mein Kennzeichen aufgeschrieben...Wer ist/war im Recht?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Auto x 22.812 Verkehr x 1.846 Vorfahrt x 46

aline1507
beantwortet von aline1507 am 14. Februar 2008 13:48
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich warst du im Recht und er kann dir garnix. Es wär halt freundlich gewesen ihn einfädeln zu lassen, aber angesichts seiner Reaktion freu dich, dass du´s nicht gemacht hast!

Kommentar von Bcf88bd0695078d64b2e38c64f7ffed4smallthomytiger am 14. Februar 2008 14:07

Habe ich ebenso gesehen, Danke.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Februar 2008 14:22

aline, die StVO sagt was anderes.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 15. Februar 2008 02:33

@HerrLich: beim einfachen Einfädeln bin ich ganz deiner Meinung, aber da war doch noch dieses Schild...


Perserkatze
beantwortet von Perserkatze am 14. Februar 2008 14:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man sollte schon schaun, dass man bei Rückstau Einfahrten zu Straßen freilässt. Macht man aber nicht immer, da muss der Autofahrer halt hinter dir einfädeln. Er hat aber kein Recht, dich dafür so anzupöbeln.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 14. Februar 2008 13:59
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann war eine Nebenstraße im Bereich der Ampel. Bei Staus und Stopps sind Kreuzungsbereiche, also auch der Nebenstraßenbereich freizuhalten. Das ist die eine Sache. "Du hast die Drängelei nicht eingesehen und bist vor ihm gefahren". Das kann als Erzwingung der Vorfahrt ausgelegt werden und ist auch nicht zulässig.

Kommentar von Bcf88bd0695078d64b2e38c64f7ffed4smallthomytiger am 14. Februar 2008 14:07

Es war aber nur eine einspurige Fahrbahn, d.h. er konnte nur aus dieser Straße herausfahren, aber es kann niemand hineinfahren.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Februar 2008 14:10

Den Bereich hättest Du bei einem Stopp freihalten müssen, eben um im die Möglichkeit zur Einfahrt zu gewähren.

Kommentar von Bcf88bd0695078d64b2e38c64f7ffed4smallthomytiger am 14. Februar 2008 14:16

Als wir vor der roten Ampel standen, war er noch nicht mal sichtbar an der Kreuzung/Einfahrt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Februar 2008 14:20

Vielleicht kann Dir ein Fahrschullehrer das verständlich machen (da lernt man das auch).

Kommentar von Auskunft am 14. Februar 2008 14:37

Daß man im Stau eine Kreuzung freihalten muß, ist klar. Aber wo steht in der StVO, dass Nebenstraßen freigehalten werden müssen?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Februar 2008 14:43

Lernt man in der Fahrschule. Ich habe mir nur die Tatsache gemerkt, nicht den §.

Kommentar von Auskunft am 14. Februar 2008 15:08

Deine Antwort:

"die StVO sagt was anderes".

Wenn Du Dich auf die StVO berufst, solltest Du auch sagen können, wo das dort steht.

In der Fahrschule von thomytiger,aline 1507 und mir wurde das offensichtlich nicht gelehrt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Februar 2008 19:23

Na, wenn Du das für alle sagen kannst, okay.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. Februar 2008 13:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim Reissverschlussverfahren ist einfädeln lasen tatsächlich Pflicht, was kaum jemand weiss. Es ist verkehrswidrig lautStVO (§7 Abs.4)dies nicht zuzulassen und man riskiert ein Verwarngeld von 30 Euro. (siehe:http://www.verkehrswacht-bayern.de/lvwhomep/Formula/LVW04052007.pdf Seite 3)

In Deinem Fall hätte der Verkehrsteilnehmer aber warten müssen bis er einfädeln kann oder ihn jemand freiwillig "rein" lässt.

Kommentar von Bcf88bd0695078d64b2e38c64f7ffed4smallthomytiger am 14. Februar 2008 14:12

Es war hier kein Reissverschlussverfahren, da diese Straße, auf der ich fuhr einspurig war/ist. Er ist aus einer Seitenstraße gekommen, nicht unbedingt so langsam und wenn ein Fußgänger über die Straße gewollt hätte, denke ich mal, hätte er ihn nicht gesehen. Nein er sit nach dem Prinzip...so jetzt mal alle zur seite, hier komme ich...unterwegs gewesen, oder machst Du das auch so, wenn du aus der Seitenstraße einfahren willst, dass Du erst ca. 50 cm neben dem anderen Auto anhälst und dann vor dem einfahren willst? Bitte nicht falsch verstehen, ist k e i n Angriff auf Dich.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.