muss ich jemanden, der von einer Seitenstraße (mit Vorfahrt achten Schild) einbiegen will und ich vor einer roten Ampel stehe, einfädeln lassen? Der andere Fahrer kam zur Kreuzung, wo wir bereits standen, ohne viel anzuhalten fuhr er auf mein Auto zu und wollte dann, nachdem die Ampel grün war fahren. Ich hab diese Drängelei nicht eingesehen und bin vor ihm gefahren. An der nächsten Ampel, die dann auch wieder rot war stieg er aus und kam an mein Auto. Dort fragte er mich, ob ich noch nie was vom einfädeln gehört habe, machte ein rießen Theater und stieg dann wieder in sein Auto. Dort denke ich mal hat er mein Kennzeichen aufgeschrieben...Wer ist/war im Recht?
Antworten (4)
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7Antwort von
aline1507aline1507
Grundsätzlich warst du im Recht und er kann dir garnix. Es wär halt freundlich gewesen ihn einfädeln zu lassen, aber angesichts seiner Reaktion freu dich, dass du´s nicht gemacht hast!
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HerrLichHerrLich aline, die StVO sagt was anderes.
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aline1507aline1507 @HerrLich: beim einfachen Einfädeln bin ich ganz deiner Meinung, aber da war doch noch dieses Schild...
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3Antwort von
PerserkatzePerserkatze
Man sollte schon schaun, dass man bei Rückstau Einfahrten zu Straßen freilässt. Macht man aber nicht immer, da muss der Autofahrer halt hinter dir einfädeln. Er hat aber kein Recht, dich dafür so anzupöbeln.
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3Antwort von
HerrLichHerrLich
Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann war eine Nebenstraße im Bereich der Ampel. Bei Staus und Stopps sind Kreuzungsbereiche, also auch der Nebenstraßenbereich freizuhalten. Das ist die eine Sache. "Du hast die Drängelei nicht eingesehen und bist vor ihm gefahren". Das kann als Erzwingung der Vorfahrt ausgelegt werden und ist auch nicht zulässig.
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thomytigerthomytiger Es war aber nur eine einspurige Fahrbahn, d.h. er konnte nur aus dieser Straße herausfahren, aber es kann niemand hineinfahren.
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HerrLichHerrLich Den Bereich hättest Du bei einem Stopp freihalten müssen, eben um im die Möglichkeit zur Einfahrt zu gewähren.
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thomytigerthomytiger Als wir vor der roten Ampel standen, war er noch nicht mal sichtbar an der Kreuzung/Einfahrt.
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HerrLichHerrLich Vielleicht kann Dir ein Fahrschullehrer das verständlich machen (da lernt man das auch).
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AuskunftAuskunft Daß man im Stau eine Kreuzung freihalten muß, ist klar. Aber wo steht in der StVO, dass Nebenstraßen freigehalten werden müssen?
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HerrLichHerrLich Lernt man in der Fahrschule. Ich habe mir nur die Tatsache gemerkt, nicht den §.
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AuskunftAuskunft Deine Antwort:
"die StVO sagt was anderes".
Wenn Du Dich auf die StVO berufst, solltest Du auch sagen können, wo das dort steht.
In der Fahrschule von thomytiger,aline 1507 und mir wurde das offensichtlich nicht gelehrt.
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HerrLichHerrLich Na, wenn Du das für alle sagen kannst, okay.
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1Antwort von
koira1975koira1975
Beim Reissverschlussverfahren ist einfädeln lasen tatsächlich Pflicht, was kaum jemand weiss. Es ist verkehrswidrig lautStVO (§7 Abs.4)dies nicht zuzulassen und man riskiert ein Verwarngeld von 30 Euro. (siehe:http://www.verkehrswacht-bayern.de/lvwhomep/Formula/LVW04052007.pdf Seite 3)
In Deinem Fall hätte der Verkehrsteilnehmer aber warten müssen bis er einfädeln kann oder ihn jemand freiwillig "rein" lässt.
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koira1975koira1975 http://www.verkehrswacht-bayern.de/lvwhomep/Formula/LVW_0405_2007.pdf
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thomytigerthomytiger Es war hier kein Reissverschlussverfahren, da diese Straße, auf der ich fuhr einspurig war/ist. Er ist aus einer Seitenstraße gekommen, nicht unbedingt so langsam und wenn ein Fußgänger über die Straße gewollt hätte, denke ich mal, hätte er ihn nicht gesehen. Nein er sit nach dem Prinzip...so jetzt mal alle zur seite, hier komme ich...unterwegs gewesen, oder machst Du das auch so, wenn du aus der Seitenstraße einfahren willst, dass Du erst ca. 50 cm neben dem anderen Auto anhälst und dann vor dem einfahren willst? Bitte nicht falsch verstehen, ist k e i n Angriff auf Dich.
Habe ich ebenso gesehen, Danke.