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einfaches arbeitszeugnis`?

gefragt von sille333sille333 am 11.05.2009 um 16:57 Uhr

hi habe ein schlechtes arbeitzeugnis bekommen weil ich meinen chef mal gesagt hab sache ist ..... das war eine total ausnutze dort am tag mind .2,5 UNBEZAHLTE überstunde plus 6 tage in der woche arbeiten naja nun habe ich jmd getroffen der sagte hold dir doch ein "einfaches arbeitszeugnis" aber was ist daS

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 11. Mai 2009 16:58
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Tu das nicht, sondern verlange die Entfernung des Negativen.

Und beim nächsten Chef hältst Du hoffentlich Deinen Mund.

Ein einfaches Zeugnis beinhaltet nur die Daten und den Job, keinerlei Bewertung.

Das ist aber immer negativ.

Kommentar von philtheill am 11. Mai 2009 17:00

was heisst "immer negativ".. es ist eine Arbeitsbescheinigung, nicht mehr und nicht weniger, Herr soundso hat von dann und dann bei uns als dasunddas gearbeitet.. ist doch nicht grundsätzlich negativ ;)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 11. Mai 2009 17:02

Bewirbt sich jemand nach längerer Zugehörigkeit in einer Firma und legt nur ein einfaches Zeugnis vor, dann denkt sich jeder Chef seinen Teil.

Kommentar von 9d8d6bbd046b0e354692603935945123smallHellna am 11. Mai 2009 17:00

warum soll man denn den mund halten wenn man ausgenutzt wird!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 11. Mai 2009 17:04

Oh Mann, stehst Du schon im Berufsleben? Man kann seinem Chef durchaus sagen, was nicht richtig läuft. Aber ganz sicher nicht "was Sache ist".

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 11. Mai 2009 17:05

Weil man dann schlechte Karten hat, sich gegen das schlechte Arbeitszeugnis zur Wehr zu setzen, weil es vielleicht ja den Tatsachen genau entspricht?

Kommentar von 9d8d6bbd046b0e354692603935945123smallHellna am 14. Mai 2009 14:43

genau das ist das problem das ihr alle wie schafe nur nickt! macht nur weiter so sowas führt nur zum erfolg.


anonym
beantwortet von tetto am 11. Mai 2009 17:00
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§ 630 BGB:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Frage geklärt?

MfG


kandana
beantwortet von kandana am 11. Mai 2009 17:01
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In einem einfachen Arbeitszeugnis steht nur Name, Adresse und ausgeführte Tätigkeiten - ganz ohne Bewertung.

In dem, was Du bekommen hast, steht ja eine Art Beurteilung drin und das nennt man qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Übrigens darf dein Chef das nicht negativ ausstellen.

Er hat dann die positiven Aspekte aufzuzählen und die negativen wegzulassen.

Dieses Arbeitszeugnis kannst Du vor einem Arbeitsgericht anfechten und ein neues mit positiver Beurteilung velangen.

Aber es gibt da sozusagen Codewörter, daher sollte man sein Zeugnis prüfen lassen, bevor man es bei einer Bewerbung vorlegt.


BrezelPower
beantwortet von BrezelPower am 11. Mai 2009 16:59
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http://www.arbeitszeugnisse.info/seite2.html

beim einfachen arbeitszeugnis steht nur, was deine Aufgabenbereiche waren. Das Qualifizierte gibt auch Auskunft über deine Leistungen. Wenn du also mit dem einfachen nicht zufrieden bist hast du Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, da darf dein Chef nichts über deine Leistung schreiben


edepirelli
beantwortet von edepirelli am 11. Mai 2009 17:00
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Schlechtes darf in einem Arbeitszeugnis gar nicht stehen.


anonym
beantwortet von keri84 am 11. Mai 2009 16:58
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im einfachen steht nur drin was du in der zeit gemacht hast ohne deine arbeit zu bewerten. kriegt man meistens bei aushilfsarbeiten.


anonym
beantwortet von Bini81 am 11. Mai 2009 17:04
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Lass dir wie schon erwähnt das negative entfernen und verlange ein neues. Und mal nebenbei. Sei froh das du einen Job hast und 2,5 unbezahlte Überstunden sind nichts- ich kenne da bei weiterem schlimmere Fälle.

Kommentar von tetto am 11. Mai 2009 17:15

2,5 unbezahlte Überstunden am Tag wohlgemerkt! Hört sich ganz nach einem Discounter an, bei dem die Sille arbeitet...

zu "Sei froh...": das ist ja gerade das Schlimme!!! Der Arbeitgeber weiß, dass hinter ihr weitere 20 Personen auf den Job warten und kann dadurch die Arbeitnehmer ausnutzen.

Kommentar von Bini81 am 15. Mai 2009 09:16

Ja ich weiß unbezahlt und ich kenne Leute bei denen das schon mehr als das Doppelte waren, allerdings auch mal verteilt auf die Woche. Aber hier gehts ja eigentlich um das Zeugnis ;-)


Hellna
beantwortet von Hellna am 11. Mai 2009 17:01
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behalte dein zeugnis und sag dem nächsten arbeitgeber einfach wie es war. ehrlichkeit währt am längsten


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 11. Mai 2009 17:00
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Wenn klar ist, dass es nur aufgrund der Auseinandersetzung schlecht ausgefallen ist, solltest du auf einem vernünftigen Arbeitszeugnis bestehen. Notfalls kannst du das sogar gerichtlich einklagen.


anonym
beantwortet von philtheill am 11. Mai 2009 16:59
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ein einfaches Arbeitszeugnis ist eine schlichte Bestätigung, dass du in diesem Betrieb von dann bis dann gearbeitet hast..

www.wikipedia.de hilft sehr oft weiter, schau mal rein!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 11. Mai 2009 16:59
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Im einfachen Arbeitszeugnis steht nur, von wann bis wann Du als was in dem Betrieb beschäftigt warst, jedoch keinerlei Bewertung. Ob das sinnvoll ist, bezweifle ich sehr, denn einfache Arbeitszeugnisse haben bei Arbeitgebern schon ein bestimmtes "Geschmäckle"...


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