Eine Erblasserin mit Pflegestufe 2 wohnt in einer Wohnung ihres 2-Familien-Hauses. Eine Ihrer Töchter wohnt mit im Haus und bewohnt 2/3 davon. Dafür zahlt sie 50,-€ Miete / Monat schon seit mehr als 20 Jahren. Kann beim Erben das als "geldwerter Vorteil" angerechnet werden, denn die andere Tochter wohnt woanders und hat keinen Ausgleich? Und wie sieht es aus, wenn die Tochter, die im Haus wohnt, als Pflegeperson eingetragen ist, obwohl die Omi ( Erblasserin ) vom Pflegedienst versorgt wird? Ich hoffe auf interessante, weiterbringende Antworten. Danke

Es soll mir niemand erzählen, das bei Pflegestufe 2 der Pflegedienst 24 Std. anwesend ist. Die höhe der Miete wird ein Aufwand für die Pflege sein.
LG....strick
ich weiß, daß es so ähnliche Dinge gibt. ob das aber auf dich zutrifft, solltes du besser mit einem Notar oder Anwalt klären.

Man erbt das was da ist. Was vorher war, interessiert niemanden. Ansonsten hätte man vorher notarielle Vereinbarungen schließen müssen. Bei 2 Kindern geht die ganze Sache :2, es sei denn es ist noch ein Ehemann vorhanden, dann bekommt er die eine Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Die andere Tochter hätte ja evtl. auch die Möglichkeit gehabt dort zu wohnen. Dazu kennen wir die Verhältnisse aber zu wenig und das ist ja auch nicht die Frage.
WolfRichter am 23. März 2008 20:11 Korrekt. DH
Anzumerken wäre noch, daß derzeit eine Änderung des Erbrechts diskutiert wird. Dann könnte die Pflege zugunsten der dort wohnenden Tochter eine Rolle spielen.
Derzeit aber nicht.
justika am 23. März 2008 20:17 Danke für den DH Herr Richter. Ich glaube wir arbeiten im selben Metier?!
WolfRichter am 23. März 2008 21:18 Arbeiten versuche ich zu vermeiden. ;-))

Es soll mir niemand erzählen, das bei Pflegestufe 2 der Pflegedienst 24 Std. anwesend ist. Die höhe der Miete wird eine Anerkennung für die Pflege sein.
LG....strick
strick4a am 23. März 2008 20:20 Was ist den jetzt los, ich korrigiere innerhalb der vorgegebenen Zeit und Beides erscheint?? Kopfschüttel....
ghostwriter am 23. März 2008 20:31 Richtig strick. Meine Schwiegermutter hatte auch Pflegestufe 2 bevor sie ins Pflegeheim kam.Da kam der Pflegedienst morgens u.abends jeweils für 10 Min.!!!
Anmerkung vom Verfasser der Frage: Die beiden Töchter kümmern sich beide um die Mutter. Das Verhältnis zw. der im Haus lebenden Tochter und der Mutter ist sehr kühl. Das Frühstück wird lieblos hingestellt, Dauer 5 Minuten. Mittags Essen auf Rädern hereinholen: Dauer 3 Minuten. Das wars. Dazu: Die Mutter wird von der im Haus lebenden Tochter in mehreren Bereichen betrogen: Oft werden keine Miete UND Nebenkosten bezahlt, so dass die Mutter alles übernimmt. Auch andere Nebenkosten wie Gebäudeversicherung, Flur- und Kellerlicht, ... werden nur von der Mutter bezahlt. Sie hat mit Ihren 89 Jahren aber nicht mehr die Kraft dazu, sich zu wehren, da die Tochter dann ausfallend wird und schreit.
Es spielt keine Rolle für ein Erbe, wie günstig der Erblasser zu Lebzeiten einen anderen Erben hat wohnen lassen. Selbst steuerlich spielt dies keine Rolle für den Erben. Der Erblasser könnte auch zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens verschenken. Vererbt wird was beim Tod an Vermögen vorhanden ist. Wenn Pflegebedarf da ist, reicht ein ambulanter Pflegedienst bei weitem nicht aus. Die Schwester kann froh sein, daß ihre Schwester sich darum kümmert, sonst müßte die Mutter womöglich ins Pflegeheim. Und dann wäre am Ende vielleicht nichts mehr zum erben da. Ich finde es auch echt erbärmlich, wenn manche Leute nur an das Erbe denken, aber sich zu Lebzeiten nicht um die Mutter kümmern wollen
ghostwriter am 23. März 2008 20:29 DH
Danke für die Antwort. Ich möchte aber klarstellen, dass die andere Tochter auch mehrmals in der Woche stundenlang bei ihrer Mutter ist und mit ihr einkaufen oder Kaffee trinken geht, Ausflüge macht oder sie zu sich holt. Die im Haus wohnende Tochter macht nichts dergleichen. Dann gibts da noch Enkel, die sich blicken lassen und einmal die Woche die Putzfrau, dann noch Besuch 2 x wöchentlich von der Caritas zur Unterhaltung.
an der rechtlichen Situation ändert das aber leider auch nichts

Schau mal unter meine Frage zum Erbrecht, da stehen einige Links, die dir evtl.weiterhelfen.Soweit ich weiß, soll das Gesetz(oder ist mittlerweile schon) dahin gehend geändert werden, dass pflegende Angehörige in Zukunft beim Erbe besser gestellt werden sollen, als nicht pflegende Angehörige. Aber les dir die entsprechenden Links einmal in Ruhe durch. Zum 1. Teil deiner Frage: Meine Eltern haben auch rund 50 Jahre im Elternhaus meiner Mutter gemeinsam mit der Oma gelebt u. ähnlich viel Miete gezahlt, wie du es schreibst.Im Gegenzug haben meine Eltern über die Jahre aber im Haus auch viel angebaut,ausgebaut u. renoviert. Das hat für den Bruder meiner Mutter keinen geldwerten Vorteil gehabt. Jeder hat die Hälfte bekommen.Allerdings haben meine Mutter u. ihr Bruder sich untereinander geeinigt, wie das evtl. gesetzlich geregelt worden wäre, kann ich nicht sagen. Erkundige dich da bei einem Anwalt.