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Einer unserer Hausmitbewohner hat die Angewohnheit das Treppenhausfenster permanent geöffnet zu halten

gefragt von Dirk PeetersDirk Peeters am 27.02.2007 um 17:26 Uhr

ist das überhaupt zulässig, zumal in der kalten Jahreszeit die Bewohner des EG die kalte Zugluft abbekommen und verstärkt heizen müssen. danke für antworten.


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Reply


albatros
beantwortet von albatros am 27. Februar 2007 18:57
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hallo dirk, ich gehe eigentlich davon aus, dass du den betr. mieter diesbezüglich schon angesprochen und ihm also vermutlich gefragt hast, warum er das tut und ihn, zumal im winter, gebeten hast, das zu unterlassen. wenn dem so ist, bleibt eigentlich nur die vermieterinformation mit der aufforderung, diesen mangel abzustellen, denn um einen solchen handelt es sich letztendlich. schließlich tritt zugluft auf und energie wird verschwendet, diese kosten werden dann auf alle mieter umgelegt. stelle dem vermieter eine frist von max. 2 wochen und kündige ihm an, dass bei nichtabstellung du danach deine miete mindern wirst (ca. 5 % halte ich für angemessen).

Kommentar von 28f83545f415ec18623bc1224382244bsmallDirk Peeters am 27. Februar 2007 19:58

danke für deine antwort


Ju Wie
beantwortet von Ju Wie am 27. Februar 2007 23:46
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Bei uns steht in der Hausordnung, daß bei Frost die Treppenhaus- und Kellerfenster geschlossen zu halten sind, ausgenommen kurzes Lüften.


Kabark
beantwortet von Kabark am 27. Februar 2007 17:30
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Das sollte er natürlich nicht tun. Ich würde ihn an Deiner Stelle einfach freundlich darauf ansprechen. Sollte er sich belehrungsresistent zeigen, kannst Du immer noch den Vermieter informieren bzw. die Hauseigentümergemeinschaft darauf ansprechen.


pipiopa
beantwortet von pipiopa am 27. Februar 2007 17:36
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seid ihr mieter oder eine eigentumswohnungsbesitzer? da gelten ja bestimmt andere richtlinien

Kommentar von 28f83545f415ec18623bc1224382244bsmallDirk Peeters am 27. Februar 2007 17:37

mieter

Kommentar von 42341ebb4309af8c583c7e5302f41d49smallpipiopa am 27. Februar 2007 17:37

da hilft nur genaues studieren der hausordnung und der kontakt mit dem vermieter

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Februar 2007 17:39

Es gelten die gleichen Richtlinien, nur ist der Ansprechpartner, wenns denn klemmt, ein anderer.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. Februar 2007 17:50
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Bei Kälte ist das sicher nicht sehr freundlich.

Aber vielleicht hat er ja aus seiner Sicht einen Grund dafür?

  • Kocht vielleicht irgendeiner der Mieter ständig Kohlsuppe o.ä. und verstänkert damit das Treppenhaus?

  • Gibt es irgendeinen Mieter, der sich selten wäscht und nach dem durch das Treppenhaus zu gehen dem Fensteröffner körperliche Übelkeit verursacht?

  • Ärgert Ihr ihn vielleicht - Euch selbst unbewusst - durch irgendetwas, das Ihr regelmässig tut, sodass es sich hier eigentlich um eine "Revanche" handelt?

Ich würde mal mit ihm sprechen und versuchen, seine Gründe zu erfahren.




Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 28. Februar 2007 12:06

Gerade stellte ich fest, dass meine Antwort hier (bisher) dreimal negativ bewertet wurde - leider ohne entsprechenden Kommentar.

Darüber mache ich mir natürlich Gedanken:

  • Kochte einer der Beurteiler selbst täglich Kohlsuppe?

  • Wäscht er sich eher selten?

  • Ärgert er zwar selbst gern seine Mitbewohner, gesteht ihnen aber nicht das Recht auf Revanche zu?

  • Empfindet er meinen Vorschlag, mit dem Fensteröffner einmal zu sprechen schon als zu entgegenkommend?




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