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einer Freundin wurde fristlos gekündigt,weil die Küche nicht aufgeräumt war,ist so etwas Rechtens?

gefragt von mueritzjo am 12.12.2008 um 19:21 Uhr

die Küche war nicht richtig augeräumt,ist deshlab eine fristlose Kündigug Rechtens?Dei Verwalterin war der Meinung,daß die Wohnung in einem verwahrlosem Zustand sei laut $543 BGH Absatz 2.Diesen Zustand kann die Vermierterin ändern,da sie Schwerbehindert ist u.sich eine Hilfe sucht u.schon ist die Sache behoben!Solch eine Sache ist schnellbehoben u.es entstand kein Schaden u.mit der Miete ist sie immer am laufendem.Ich sehe diese Fristlose Kündigung nur als Mopping an,weil die Verwalterin sie nicht ausstehen kann!Ein Bild habe ich leider noch nicht zur Verfügung,kann aber nachgereicht werden

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recht x 35.061 mietrecht x 3.874 mieten x 387 mietrecht-543-absatz2 x 1

anonym
beantwortet von Janni1979 am 12. Dezember 2008 19:22
3x
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geh mit der Kündigung zum Mieterschutzbund die können einen da beraten oder halt zum Anwalt


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Dezember 2008 19:33
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Wie es in der Wohnung einer Mieterin aussieht geht dem Vermieter einen Dreck an. Also ist diese Kündigung auch gegenstandslos.

Da braucht man keinen Anwalt oder Mieterverein.

www.mietrecht.unserforum.de

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 19:35

So ist es! Wenn nicht gerade die Kakerlaken auf dem Küchentisch Tango tanzen, hat das den Vermieter nicht zu interessieren.

Kommentar von A0883d07a9869bd7c0d22d300c458824smallKiranja am 13. Dezember 2008 09:55

hehe


anonym
beantwortet von rawi47 am 12. Dezember 2008 19:25
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klarer fall, anwalt oder mieterschutzbund


moon73
beantwortet von moon73 am 12. Dezember 2008 19:25
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Kann mir nicht vorstellen, daß der § in diesem Fall zum tragen kommen wird,denn es heißt:

Auszug § 543: 2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet

Ich sehe keine Gefährdung der Mietsache, nur weil die Küche verdreckt ist.

Abgesehen davon, muß immer erst eine Frist gesetzt werden, damit der Mieter die Sache beheben kann. Und woher weiß die Vermieterin von der Küche? War sie selbst in der Wohnung?

Am besten sucht sich die Freudin Hilfe beim Mieterbund.


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