die Küche war nicht richtig augeräumt,ist deshlab eine fristlose Kündigug Rechtens?Dei Verwalterin war der Meinung,daß die Wohnung in einem verwahrlosem Zustand sei laut $543 BGH Absatz 2.Diesen Zustand kann die Vermierterin ändern,da sie Schwerbehindert ist u.sich eine Hilfe sucht u.schon ist die Sache behoben!Solch eine Sache ist schnellbehoben u.es entstand kein Schaden u.mit der Miete ist sie immer am laufendem.Ich sehe diese Fristlose Kündigung nur als Mopping an,weil die Verwalterin sie nicht ausstehen kann!Ein Bild habe ich leider noch nicht zur Verfügung,kann aber nachgereicht werden
geh mit der Kündigung zum Mieterschutzbund die können einen da beraten oder halt zum Anwalt
Wie es in der Wohnung einer Mieterin aussieht geht dem Vermieter einen Dreck an. Also ist diese Kündigung auch gegenstandslos.
Da braucht man keinen Anwalt oder Mieterverein.
So ist es! Wenn nicht gerade die Kakerlaken auf dem Küchentisch Tango tanzen, hat das den Vermieter nicht zu interessieren.
Kiranja am 13. Dezember 2008 09:55 hehe

Kann mir nicht vorstellen, daß der § in diesem Fall zum tragen kommen wird,denn es heißt:
Auszug § 543: 2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet
Ich sehe keine Gefährdung der Mietsache, nur weil die Küche verdreckt ist.
Abgesehen davon, muß immer erst eine Frist gesetzt werden, damit der Mieter die Sache beheben kann. Und woher weiß die Vermieterin von der Küche? War sie selbst in der Wohnung?
Am besten sucht sich die Freudin Hilfe beim Mieterbund.