dingsvomdach am 20.07.2009 um 12:37 Uhr
Hallo und schönen Mittag wünsche ich! Folgendes ist mir ein Rätsel: eine Arbeitsvermittlung möchte außer den üblichen Bewerbungsunterlagen a)Vermittlungsprofil b)Arbeitsvermittlungsvertrag c)Vermittlungsgutschein. Nicht jeder Bürger bekommt automatisch einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit, es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Nun habe ich gerade bei dieser Arbeitsvermittlung angerufen, mir wurde der Vorschlag unterbreitet, einen Vermittlungsgutschein ZU KAUFEN! Kostenpunkt 500-1000Euro. ("ist die Vermittlung kostenpflichtig/Selbstzahler"). Liebe Leute, das habe ich ja noch nie gehört!! Ist das wirklich üblich? Kommt mir doch sehr merkwürdig vor.....Ratschläge/Meinungen/Erfahrungen von euch zu diesem Thema wären sehr nett.

das ist mir sehr neu und kommt mir ziemlich suspekt vor. Ich würde die Arbeitsvermittlung meiden und mich lieber woanders nach Arbeit umschauen.
Geh lieber direkt zur Agentur für Arbeit.

was????? Höre ich auch zum ersten mal!!! eine frechheit überhaupt!!!
Auf der einen Seite sei froh über so ein "Angebot": Mir sagte mal das Arbeitsamt ich sei zu alt für den Arbeitsmarkt. Damals war ich 33.....
dingsvomdach am 20. Juli 2009 12:42 na bravo,mit 33 Jahren schon zu alt....! Manchmal nicht so ganz nachvollziehbar!
kikkerl am 20. Juli 2009 12:49 und denk dran die damalige sachbearbeiterin war mindestens 10 Jahre älter wie ich. Ich wollte sie fragen was sie dann noch im Büro sucht...
dingsvomdach am 20. Juli 2009 12:51 jung und knackig ist wohl aussagekräftiger als erfahren und fleißig.Tut mir leid für dich,das ist echt deprimierend
kikkerl am 20. Juli 2009 13:04 tja...sowas härtet ab :-)))
Guten Tag ! ich BIN privater Arbeitsvermittler und möchte Ihnen Ihre Frage gerne beantworten : Private Arbeitsvermittlungen sind private, wirtschaftlich von der Bundesagentur für Arbeit unabhängige Dienstleistungsunternehmen. Sie bieten Arbeitsuchenden eine Dienstleistung an: Die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Std/Woche und einer Mindestbefristung von 3 Monaten.Das Honorar das der private Vermittler dafür verlangen darf, ist vom Gesetzgeber auf den jeweils gültigen Höchstbetrag des Vermittlungsgutscheins der Bundesagentur für Arbeit begrenzt. (2.500 Eur inkl. MwSt. seit dem 01.01.2008). Dieses Honorar ist "erfolgsabhängig" , d.h. der Vermnittler darf dieses Honorar nur fordern, wenn Sie die vermnittelte Stelle angetreten haben und mindestens 6 Wochen dort gearbeitet haben. Dann darf er eine erste Rate in Höhe von 1.000 Eur verlangen. Den Restbetrag, also maximal 1.500 Eur darf er nach 6 Monaten dauer des vermittelten Arbeitsverhältnisses verlangen. Das Rechtsverhältnis besteht immer zwischen Ihnen und dem Arbeitsvermittler. Der Auftraggeber sind also Sie und nicht die Arbeitsagentur. Dies wird durch den "Arbeitsvermittlungsvertrag" zwischen Ihnen und dem Arbeitsvermittler dokumentiert. Das Erfolsghonorar ist von Ihnen zu zahlen. In den allermeisten Fällen erfolgt diese Bezahlung des privaten Arbeitsvermittlers in Form der Übergabe des Originals des Vermittlungsgutscheines der Bundesagentur für Arbeit bei Antritt des vermittelten Arbeitsverhältnisses. Danach haben Sie normalerweise mit der ganzen Abwicklung der Bezahlung nichts mehr zu tun, denn der private Vermittler rechnet dann direkt mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur (ALG I) oder ArGe (ALGII) ab. Diese überpüfen dann auch die Rechtmäßigkeit und die Fälligkeit der einzelnen Honorarzahlungen.
Wenn Sie über keinen Vermittlungsgutschein verfügen, müssen Sie das Honorar selbst bezahlen. Der Vermittler kann mit Ihnen die Höhe des Erfolgshonorars frei vereinbaren, bis zur Maximalhöhe von 2.500 Eur (inkl. MwSt). Hierbei sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass das Honorar ein "Erfolgshonorar" bleibt. Also keinesfalls irgendwelche Vorauszahlungen oder Gebühren oder Anzahlungen leisten. Die Fälligkeit des Honorars darf frühestens bei Antritt des Arbeistverhältnisses eintreten. Die meisten Arbeitsvermittlungen verlangen aber auch von den sogenannten "Selbstzahlern" das Honorar in Teilbeträgen und erst 4 - 6 Wochen nach Antritt des vermittelten Arbeitsverhältnisses.
Das was Sie in Ihrer Ausgangsfrage schildern ist schlicht unmöglich. Ein Vermittlungsgutschein kann nicht "verkauft" werden, da er personalisiert ist, und auf eine einzelne Person inkl. BA Kundennummer ausgestellt wird. Entweder haben Sie diesen Vermittler falsch verstanden, oder er hat sich extrem missverständlich ausgedrückt. Wenn dieser Vermittler von Ihnen als "Selbstzahler" ein Erfolgshonorar in Höhe von 500 Eur verlangt, so ist dies sehr günstig, wenn gewährleistet ist, dass es eben nur im Erfolgsfall (also wenn Sie das Arbeitsverhältnis antreten)zu zahlen ist. Also : Keinesfalls im Voraus etwas bezahlen und die Konditionen des Arbeitsvermittlungsvertrages GENAU lesen.
Weitere Informationen können Sie auch auf unserer Website finden (www.jobactuell.de)
dingsvomdach am 11. August 2009 10:06 vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort aus der Hand eines Fachmannes! Aber warum wird dieses "Erfolgshonorar"nicht im Vertrag erklärt? Sie schreiben:Mindestbefristung von drei Monaten bei über 15Std./Woche.Der Vermittler darf ein Teilhonorar nur fordern,wenn du mindestens sechs Wochen gearbeitet wurde....Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an:man arbeitet sechs Wochen (oder meinetwegen sieben),wird dann wieder entlassen-also hat man dann nur die Kosten füreine Teilzahlung des Gutscheins wieder reingeholt.Ist mir schon klar,daß die privaten Arbeitsvermittler auch von was leben müssen!
Hallo, die "Aussage" einen Vermittlungsgutschein zu kaufen ist hier wohl etwas unglücklich gewählt.
Gemäß Gesetz unterliegen die privaten Arbeitsvermittler dem Maklerrecht. Heißt, die Agentur für Arbeit "stundet" die Vermittlungsprovision nur.
Letztendlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der private Arbeitsvermittler bis zu 2000€ brutto für eine erfolgreiche (!) Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis verlangen darf!
Ob das jetzt "unseriös" ist oder nicht hat der Gesetzgeber damit wohl beantwortet. Bei Immobilienmaklern ist es auch üblich 2 Monatskaltmieten als Provision für eine Wohnungsvermietung zu verlangen...
dingsvomdach am 11. August 2009 09:54 das klang mir aber nicht so,daß man den Betrag bei ERFOLGREICHER Vermittlung zahlen muss.Eher nach "ohne Garantie",also man löhnt für den Gutschein,ob man genommen wird ist eine andere Sache.Danke für deine Antwort!

Lass dir das mal da genau erklären und verlange gleich den Vorgesetzten, habe ich ja noch nie gehört, sicher das es das Arbetsamt war???
pfefferminzwind am 20. Juli 2009 12:40 ich interpretiere die Frage eher als eine private Vermittlungsagentur
denke ich auch
Kittymogul am 20. Juli 2009 12:41 Das Arbeitsamt zahlt den Gutschein, jeder der 2 Monate Arbeitslos ist bekommt den....
dingsvomdach am 20. Juli 2009 12:44 die Arbeitsvermittlung hat diese Vereinbarung (wer keinen Vermittlungsgutschein hat,ist Selbstzahler) im Vertrag.Daraufhin habe ich dort angerufen und mich erkundigt,was dieses Selbstzahler bedeuten soll.Also Zahlung von mir an die Arbeitsvermittlung bei Festanstellung oder was genau....Nein,den Vermittlungsgutschein käuflich erwerben für ein Heidengeld! Kann man gnädigerweise in Raten zahlen HAHAHA!!
dingsvomdach am 20. Juli 2009 12:52 ist auf der Homepage nicht ersichtlich,ob private Arbeitsvermittlung oder eben nicht privat.
Kittymogul am 20. Juli 2009 12:55 Hast doch einen Vermittler beim Arbeitsamt rufe den mal an und frage nach, udn wenn nötig melde diese Leute damit die da einen Riegel vorschieben
dingsvomdach am 20. Juli 2009 12:59 okay,danke.Wir sind schlichtweg schockiert,wird erledigt!
Kittymogul am 20. Juli 2009 13:00 Ich finde es mies wenn die versuchen die abzuzocken die schon so wenig haben
dingsvomdach am 20. Juli 2009 13:10 korrekt! Und das ist viel Geld.Keine Garantie:eine Bewerbung für diese Stelle,Kohle zahlen und dann womöglich Absage (war dann eine sehr teure Bewerbung)....sehr absurd & äußerst fraglich
na das wird ja immer besser!!! hab ich noch nie gehört
dingsvomdach am 20. Juli 2009 12:47 ich bzw.wir auch nicht.Und wir sind schockiert.
ich bin einer Freundin behilflich,ich schreibe absichtlich ICH habe,das ist einfacher und weniger verwirrend.Bei der Agentur für Arbeit ist sie gemeldet,es ist alles registriert.Diese Stellenausschreibung ist unter anderem auf der Seite der Agentur für Arbeit inseriert
Fragt doch mal bei der Agentur für Arbeit nach, wie die Erfahrungen mit der Vermittlung sind. Und ob das Prinzip wirklich gültig ist?
Wieso bekommt sie denn keinen Vermittlungsgutschein? Erfüllt sie bestimmte Voraussetzungen nicht?
Nein,sie erfüllt irgendwelche Voraussetzungen nicht.Sie hat sich bereits vor ein paar Wochen danach erkundigt.