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Einen Sonderurlaubstag für den Papa zur Geburt seines Kindes! Warum nur wenn er verheiratet ist?

gefragt von americaamerica am 04.02.2008 um 23:59 Uhr

Baby angekommen – Sonderurlaub für Papa Fehlanzeige. Mein Kollege hat heute morgen zusammen mit seiner Lebensgefährtin das 2. Kind bekommen. Ich dachte er bekäme nun den üblichen Sondertag frei. Doch der Manteltarifvertrag sagt eindeutig, dass die EHEFRAU ein Kind bekommen muss. Wo liegt denn da der Unterschied, wenn er in häuslicher Gemeinschaft lebt?

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recht x 35.247 vertrag x 1.868 vater x 545 tarifvertrag x 75 sonderurlaub x 34

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Februar 2008 00:25
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Diese Frage sollte man der Gewerkschaft stellen, die solche Tarifverträge aushandelt und offensichtlich nicht in der Lage ist, für Gleichberechtigung zu sorgen. Wenn ich überspitze, ist der Manteltarifvertrag verfassungswidrig!


strick4a
beantwortet von strick4a am 5. Februar 2008 00:03
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Vielleicht, weil er als Mann keines bekommen kann ?

Das ist ja pervers....

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 5. Februar 2008 00:06

tja die frage bleibt wo soll es denn rauskommen ohne kaiserschnitt wäre es ja ein negerlein

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 5. Februar 2008 00:08

...das habe ich jetzt aber überhört..:-))

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 5. Februar 2008 00:08

...wie gut, dass das dann nach der Trauung geht! Damit hätte ich das Thema demnächst dann gerne ausgelagert.;-))

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 5. Februar 2008 00:16

@strick4a Es kann doch nur der Vater Sonderurlaub bekommen und nicht die Frau. Die hat ja sowieso nach MutterschutzG Dienstbefreiung, könnte also den Sonderurlaub nicht nehmen. Ist aber eine originelle Idee, hier eine Diskriminierung von Frauen anzunehmen, wenn die keinen Sonderurlaub bekommen :-))

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 5. Februar 2008 00:25

Jetzt bin ich aber platt....

Du hast es tatsächlich gemerkt...DH..:-))


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 5. Februar 2008 00:04
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Im Trauschein. Leider ist es immer noch so, dass Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, zwar die Pflichten und Nachteile aufgebrummt bekommen, im Gegenzug aber von sämtlichen Rechten und Vorteilen ausgeschlossen sind.

Bestes Beispiel: Ein Paar, in wilder Ehe lebend, wird zwar bei der Berechnung von Hartz IV gemeinschaftlich veranlagt, aber wenn einer der beiden nicht arbeiten geht, wird er/sie nicht bei der Krankenkasse "familienversichert"

Tolle Gerechtigkeit.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 5. Februar 2008 00:16

gell da ist man mit seinem latein am ende, fällt mir dazu doch noch ein lateiner ein Duo quum faciunt idem, non est idem

Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe


anonym
beantwortet von Rogald am 5. Februar 2008 00:46
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Auf welchen Tarifvertrag beruft sich der Arbeitgeber? Im neuen TVÖD sind Lebenspartner den Ehepartnern beim "sonderurlaub wegen Niederkunft der Ehefrau" gleichgestellt. Also: 1 Tag bei Niederkunft, 2 Tage bei Tod

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 5. Februar 2008 00:53

Sorry, das mag so im Gesetz stehen, hat gar nichts mit Dir zu tun, aber: das Wort Niederkunft ist Nieder!!! Da fängt es an. Eine Geburt ist niemals Nieder!!! L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Februar 2008 01:18

Du solltest dich mal mit der Wortherkunft des (ziemlich alten) Wortes Niederkunft beschäftigen. Mit nieder im Sinne von schlecht, niedrig, minderwertig o.ä. hat das gar nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 5. Februar 2008 01:41

Nun ja, das hab ich auch geglaubt.L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Februar 2008 00:53

''Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes''

kopiert aus dem TVÖD

Siehe dazu http://kuerzer.de/a7BlUOjsK


koira1975
beantwortet von koira1975 am 5. Februar 2008 00:03
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Moralisch liegt da natürlich kein Unterschied, aber die Tarifverträge sind (noch) nicht darauf eingerichtet, dass Menschen tatsächlich Kinder bekommen ohne verheiratet zu sein. Meistens klappt das aber mit der Kulanz beim Arbeitgeber.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 5. Februar 2008 00:05

bei uns hat er da leider pech


Tonica
beantwortet von Tonica am 5. Februar 2008 00:43
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Wann gehen wir endlich auf die Straße????? Als Frau habe ich keinen Unterhaltsanspruch mehr, und ein Mann bekommt keinen Sonderurlaub. Wer soll denn noch Kinder in die Welt setzen???????????? L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Februar 2008 00:48

''und ein Mann bekommt keinen Sonderurlaub''

Ist ein Ehemann kein Mann?

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 5. Februar 2008 01:17

Wenn ein Paar" gleich welcher Status" ein Kind bekommt, leiden und freuen sich beide gleichermaßen, Also ist es egal, ob verheiratet, oder sonst was. Vater ist Vater-Mutter ist Mutter. L.G.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 5. Februar 2008 00:21
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Wo will man die Grenze ziehen? Warum bekommt nur der Vater in häuslicher Gemeinschaft Sonderurlaub, nicht jedoch der mit einer eigenen Wohnung, der aber noch von der Begleitung bei der Geburt erschöpft ist und der vielleicht auch schon nach einer gemeinsamen Wohnung für die junge Familie sucht?

Vielleicht soll auch verhindert werden, dass unverheiratete Männer von 50 Frauen 50 Kinder kriegen und unkalkulierbar viel Sonderurlaub bekommen?

Sonderbar bleibt es allemal. Vielleicht ein Tarifvertrag von einer Gewerkschaft mit großem "C" im Namen? ;-)


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