Einen eigenen Laden ERÖFFNEN

8 Antworten

Du brauchst zunächst die Zustimmung des Familiengerichts. Die wirst Du nicht bekommen.

1.Vor der Anmeldung des Gewerbes müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Geschäfts ermächtigen.

da kommen dann noch ein paar sachen hintendran, aber erstmal musste deine eltern mit dem buisnessplan überzeugen ( geld beschaffen, waren beschaffen, kostenrechnung, laden/ internetseiten kostenvorschläge,..... usw), wenn das klappt kannste mit deinem eltern zum gericht.

2.Das Vormundschaftsgericht muss diese Ermächtigung genehmigen.

wenn das gericht dem statt gibt bist du für deb laden/den internetladen voll geschäft und haftungsfähig.

§ 113 Abs. 1 BGB - Dienst- oder Arbeitsverhältnis

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

Quelle: dejure.org

Und warum postest Du eine Vorschrift, die mit der Frage überhaupt nichts zu tun hat? Einschlägig ist hier § 112 BGB.

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Mit 14 kannst du noch gar keinen Laden eröffnen, dazu muss man zunächst mal rechts u. geschäftsfähig, sprich volljährig sein, das ist schon mal eine Grundvoraussetzung, außerdem Kapital, betriebswirtschaftliches Grundwissen, Gewerbeschein.......

Rechtsfähig ist er, er ist nämlich bereits geboren worden. Geschäftsfähig ist er - wenn auch nur beschränkt - ebenfalls.

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schöne Idee, aber zur zeit nicht umsetztbar. da du noch schulpflichtig bist. um ein laden zu eröffnen braucht du kaufmännische Ausbildung. und noch vieles mehr. rechnen mußt du perfekt können.

Nö, braucht er nicht

er braucht nur einen Gewerbeschein... den gibt’s eingeschränkt ab 16, ohne elterliches Einverständnis ab 18...

wenn du dann noch Geld für die Einrichtung, Miete, Kaution, und ware hast, kann es theoretisch los gehen...

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