...wie sieht es mit zwei dieser Jobs gleichzeitig aus? Braucht man dann eine Lohnsteuerkarte?

Zwei 400-Euro-Jobs kann man nicht gleichzeitig ausüben, bzw. doch, aber eins müßte dann normal veranlagt werden (d.h. wird versicherungspflichtig) und dann braucht man man schon die Lohnsteuerkarte.
ich denke mal, du sprichst von einem 400 € job. der ist von steuern und sozialabgaben befreit. du musst ihn nicht angeben. da der gesetzgeber dir hiermit ein goodie gibt, kannst du leider nur einen solchen job machen. ein zweiter 400 € job ist nur möglich auf steuerkarte, bzw. gar nicht, da ein arbeitgeber dann für dich zahlen müsste und das wird er nicht gern machen.
Also für meinen letzten 400 € Job brauchte ich eine Lohnsteuerkarte. Jetzt fange ich demnächst im Supermarkt an (allerdings nur für 300-350 €) und dort brauche ich keine Lohnsteuerkarte. Das hat mich etwas gewundert...!?
2kiba am 29. Juni 2007 06:33 Dann hat dein Arbeitgeber für dich einen 10% igen Anteil an Steuern abgeführt, damit du etwas in der Rentenkasse hast. Deshalb wahrscheinlich auch der geringe Betrag von ca. 300 €uro statt 400 €uro.

Du kannst einen 400 €uro-Job ohne Karte und einen 400 €uro-Job auf Honorarbasis haben. (Hatte ich selbst 2 Jahre lang). Die Honorarbasis läuft auf die Selbständigenschiene hinaus. Du bekommst eine Steuernummer und musst einmal im Jahr eine Einkommenssteuer- bzw. Lohnsteuererklärung machen. Wenn du damit im Jahr nicht mehr als 4000 € verdient hast, bleibst du steuerfrei. Das Finanzamt berät dich dazu ! Der andere 400 €uro-Job bleibt davon unberührt.
LG 2kiba
So einfach ist es in der Regel nicht. Es kommt bei dem Honorarjob auf die Tätigkeit an, eine Verkäuferin im Kaufhaus wird nie eine selbständige Tätigkeit ausüben können und daß keine Steuern zu zahlen sind kommt auch das insgesamte Einkommen an. Problem ist auch noch die Scheinselbständigkeit, z. B. wenn nur ein Auftraggeber sprich Arbeitgeber vorhanden ist, also Vorsicht
2kiba am 29. Juni 2007 14:14 Ich war im öffentlichen Dienst angestellt und parallel dazu in der Kirchengemeinde. Beides war allerdings ein Job. Nur aufgeteilt auf 2 Arbeitgeber.
Zur Aufklärung des Themas sei folgendes gesagt. Es heißt zwar "400-Euro-Job", gemeint ist aber damit, daß alle Beträge bis 400 Euro pauschal versteuert werden können. Es können z.B. zwei Jobs zu je 200 Euro nebeneinander laufen, wird aber in einem Job 201 gezahlt, werden beide Jobs steuerpflichtig.
Eine Lohnsteuerkarte wird dann benötigt, wenn der Arbeitgeber sie verlangt, viele große Firmen weigern sich, die 2 % pauschale Lohnsteuer pro Aushilfe zu übernehmen. Es hat also überhaupt nichts mit der Höhe des Gehaltes zu tun. 10 % Rentenversicherung zahlt nur der Arbeitgeber, will der Arbeitnehmer sein Rentenkonto "aufstocken" und Fehlzeiten für die Rente ausgleichen, kommen ganz andere Beträge zur Anrechnung. Dies geht aber nur, wenn der Arbeitnehmer dies WILL, Arbeitgeber können das garnicht entscheiden. Lohi rbs