außerdem heißt 'klageandrohung' ja noch gar nichts - ist nur eine drohung! wenn überhaupt, könnte man die zeit von der einreichung der klage bis zum prozeßtermin eventuell einschätzen, aber auch das ist sehr schwer und hängt von den anwälten und vom gericht ab. der prozeßtermin kann durch anwälte mit immer neuen schriftsätzen über viele monate sehr in die länge gezogen werden.
örtlich sehr unterschiedlich. wenn der zuständige richter überarbeitet ist kann das dauern...
die dringlichkeit könnte auch eine rolle spielen.
kommt auf den Fall drauf an. schildere mal den Sachverhalt.
Das ist verschieden, kommt drauf an wie stark das Gericht mit Klagen überhäuft ist.