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eine Uneinigkeit in Sachen Mietrecht?? wie lange dauert es von der Klageandrohung bis zum Prozeß??

gefragt von boootox am 06.07.2009 um 16:45 Uhr
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Mietrecht x 3.890 Gericht x 882 Prozeß x 65

anonym
beantwortet von Martin1111 am 6. Juli 2009 17:05
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außerdem heißt 'klageandrohung' ja noch gar nichts - ist nur eine drohung! wenn überhaupt, könnte man die zeit von der einreichung der klage bis zum prozeßtermin eventuell einschätzen, aber auch das ist sehr schwer und hängt von den anwälten und vom gericht ab. der prozeßtermin kann durch anwälte mit immer neuen schriftsätzen über viele monate sehr in die länge gezogen werden.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Juli 2009 10:29
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örtlich sehr unterschiedlich. wenn der zuständige richter überarbeitet ist kann das dauern...

die dringlichkeit könnte auch eine rolle spielen.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 6. Juli 2009 16:48
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kommt auf den Fall drauf an. schildere mal den Sachverhalt.


anonym
beantwortet von densin53 am 6. Juli 2009 16:47
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Das ist verschieden, kommt drauf an wie stark das Gericht mit Klagen überhäuft ist.


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