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eine oft seh umstrittene frage, was meint ihr dazu ..... ?

gefragt von unbekanntchen am 07.11.2009 um 14:04 Uhr

Wie lang darf sich ein Kind/Jugendliche unter 16 Jahren auf einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Tanzveranstaltung) MIT begleitung eines Elternteils aufhalten?


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alter (1832)
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Bumblebee24HH
beantwortet von Bumblebee24HH am 7. November 2009 14:05
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so lange wie ein Erziehungsberechtigter das genehmigt.


martikke
beantwortet von martikke am 7. November 2009 14:05
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solang wie will


lindi2512
beantwortet von lindi2512 am 7. November 2009 14:05
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bis open end also so lange wie die eltern da bleiben =)


NormaRoscoe
beantwortet von NormaRoscoe am 7. November 2009 14:05
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solange sie wollen.


anonym
beantwortet von samman am 7. November 2009 14:06
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So lange wie es die Parents erlaunen.


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 7. November 2009 14:06
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solange das elternteil auch da ist. wo ist das strittig?


romeo27
beantwortet von romeo27 am 7. November 2009 14:08
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open end ........!


princAss
beantwortet von princAss am 7. November 2009 14:09
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ich weiß, das viele sich drüber aufregen - wir sind als kinder immer mitgenommen worden - wir nehmen auch unsere oft mit. das macht allen spaß und wir findens super! (wenn um 2 uhr morgens auf ner hochzeit die meisten so besoffen sind, dass sie schon lange nicht mehr können, tanzt unsere 7-jährige noch auf der tanzfläche (mit den verbliebenen nüchternen) und hat den spass ihres lebens) das sollte viel normaler und akzeptierter sein!

Kommentar von 3fe3efe7ca3d63df08bcd4440fbb9df9smallSaahira am 7. November 2009 14:14

Musste gerade lächeln PrincAss denn so kenn ich es auch ;-) von klein auf...habe schon als 6 Jährige auf einer Silvesterfeier in Hotel den Twist getanzt während meine Eltern noch am Büffet ihren Mitternachtssnack zusammensuchten und meine eigne Tochter spielte mit libanesichen Kids während ich meine Tanznummer zum Jahrewechsel brachte in Restaurant hier ;-) und war eigentlich jedes Jahr mit bis sie "zu alt" war um mit den Oldies zu feiern ´;-) mit 17 Jahren jetzt.


Saahira
beantwortet von Saahira am 7. November 2009 14:09
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So lange wie das Elternteil es erlaubt bzw. dort selbst auch anwesend ist (und somit seiner Aufsichtspflicht nachkommt ;-)

Meine Tochter war früher(inzwischen ist sie alt genug um auch mal alleine on Tour zu sein) oft an Silvesternächten mit bei, auch wenn ich gearbeitet habe also Tanzauftritte in Restaurants hatte an dem Termin und das ging manchmal bis weit nach Mitternacht.

Solange Erziehungsberechtigte dabei sind ist dies Alles kein Problem.


hajottka
beantwortet von hajottka am 7. November 2009 14:09
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ohne Ende


benji2005
beantwortet von benji2005 am 7. November 2009 14:13
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Solange die Eltern dabei sind, kannst Du bleiben.


anonym
beantwortet von quietprof am 7. November 2009 14:07
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Max. 23 Uhr (JuSchG)auf einer ÖFFENTLICHEN Veranstaltung: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. November 2009 14:11

''Max. 23 Uhr''

Das ist aber OHNE Begleitung der ''personensorgeberechtigte[n] oder erziehungsbeauftragte[n] Person''.

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 14:12

Sorry, mein Fehler, Antwort ignorieren bitte :-)


syringa
beantwortet von syringa am 7. November 2009 14:08
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Hier steht alles ganz genau : http://www.mittelmass-genuegt.de/index.php?option=com_content&task=view&... Solange die Eltern dabei sind.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. November 2009 14:16
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Die Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes § 5 (Tanzveranstaltungten) und § 4 (Gaststätten) gelten für Jugendliche/Kinder ohne Begleitung ''eine[r] personensorgeberechtigte[n] oder erziehungsbeauftragte[n] Person''.

http://www.buzer.de/gesetz/2319/index.htm

Ergo: Mit ''eine[r] personensorgeberechtigte[n] oder erziehungsbeauftragte[n] Person'' = open end.


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