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Eine Moralische Frage!

gefragt von audicoupepoweraudicoupepower am 03.04.2009 um 13:51 Uhr

Ich habe mich vor 2 Jahren von meiner damaligen Freundin getrennt. Wir hatten eine gemeinsame Wohnung welche wir kündigten. 6 Monate darauf bekam ich eine Betriebskostennachzahlung von insgesamt 800,--Euro für diese Wohnung, Ich telefonierte kurz mit ihr, und wir überwiesen jeder 400,-- Euro. Ich sagte ihr aber auch am Telefon, das ich diesen Betrag ziemlich hoch finde und alles von einem Anwalt prüfen lassen will, sie sagte mir nur "mach doch" (Sie hat ja schon ganz rasch nen neuen gehabt und mittlerweile ein Kind geboren). Als wir uns damals trennten (ich regelte wirklich alles damals, kümmerte mich um mein und ihr leben in allen bereichen, für sie war nur Party wichtig, monatliche Überweisungen kennt sie nicht) nahm ich mir nur persönliche Sachen, die Hifi Anlage und meinen PC. Sämtlicher anderer Hausrat inklusive 2 Katzen, nahm Sie. Sie will mich nicht mehr sehen. Sie ist mit ihrer eigenen kleinen Familie jetzt beschäftigt. Jetzt rief mich der Anwalt an und teilte mir mit das der damalige Vermieter mich besch... hat, und ich nicht 800,-- nachzahlen, sondern hätte 200,-- wiederbekommen sollen, sprich: Ich bekomme jetzt 1000,-- wieder. Frage: Soll ich Sie anrufen und 50/50 machen oder alles behalten?

P.S.Ich denke ich müßte Ihr dann das Geld vorbeibringen und in ihren Briefkasten schmeiß


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YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 3. April 2009 13:52
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ruf sie an und lass dir ihre Kontoverbindung geben und überweise ihr das geld...ist nur fair!!! auch wenn sie nen anderen hat und ein kind hat!!!

Kommentar von 90ad1ea219d459cf1fd7617878114a64smallChris1981 am 3. April 2009 13:55

Sehe ich auch so! Überweise ihr das Geld. Letztendlich kannst Du Dir immer noch denken, damit dem Kind was Gutes getan zu haben.

Kommentar von Simple_avatar3smallYvonneS1 am 3. April 2009 14:06

wenn du kosten für den anwalt hattest, würde ich die aber von dem betrag abziehen


anonym
beantwortet von Saromon am 3. April 2009 13:53
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ich würd drauf scheißen... wenn sie sich vorher nicht vernünftig benommen hat warum solltest du das jetzt tun?

Kommentar von 1fcaf9a44053095731817d42075bb7ebsmallaudicoupepower am 3. April 2009 13:54

Ich denke, Sie würde es nicht tun, Sie würde ja warscheinlich sich nicht die Mühe mit nem Anwalt usw. machen...

Kommentar von Saromon am 3. April 2009 13:55

So wie ich das verstanden habe weiß sie ja nix von dem geld also von daher... wofür sollte sie nen anwalt einschalten?


claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 3. April 2009 13:54
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wenn sie die ganze Einrichtung hat... ich würds behalten


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. April 2009 13:56
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Ich würde es ihr zurückgeben, dann kannst Du ruhig schlafen und Dir nichts vorwerfen.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 3. April 2009 14:14
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du bist fair und ein Engel:Geld zurück.Selbst wenn du alles für sie geregelt hast-Geld zurück das ist nur gerecht.Wenn du ein Teufelchen bist und klitzekleine Rachegedanken hast:Geld gehalten.Ist sozusagen deine Belohnung,da du ja alles geregelt hast und auch sonst verzichtet hast (Hausrat,Katze usw.).Und schließlich hast du für dieses "alles erledigen"viel viel Zeit investiert.Oder der Mittelweg:du gibst ihr nicht die Hälfte sondern nur ein Drittel/ein Viertel.Mußt du noch die Anwaltskosten löhnen? Wenn ja-hier natürlich mit ihrem evtl.Anteil verrechnen


sarah26
beantwortet von sarah26 am 3. April 2009 13:54
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Was ist das den für ein Vermieter. Den könntet ihr wegen Betrug anzeigen.Also anstandshalber würde ich ihr, ihr Geld zurück geben.


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