In einem Wohnhaus leben 3 Parteien. Im Erdgeschoss lebt der Eigentümer und im 2. Stock ein Mieter des Eigentümers, wobei diese beide Wohnungen jeweils mit einer Wasseruhr ausgestattet sind. Die Wohnung im 1. Stock hat der Eigentümer verkauft, wobei diese Wohnung vom neuen Besitzer vermietet wurde, aber diese Wohnung nicht mit einer solchen Wasseruhr ausgestattet ist. Dieses bedeutet also, wenn die Wasserabrechnechnung kommt, dass die Stände aus den beiden Parteien mit der Wasseruhr abgelesen werden und man dann davon ausgeht, dass die Partei ohne Wasseruhr für die Differenz aus den beiden abgelesenen Ständen der beiden anderen Parteien mit Wasseruhr verantwortlich ist. Nun ist meine Frage,ob das so Rechtens und ob der Vermieter der Partei ohne Wasseruhr hier nicht verpflichtet ist eine solche zu installieren? Danke vorab für die Hilfe

Um Wasser nach Verbrauch abzurechnen, müssen gem. Urteil des BGH vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07 alle Wohneinheiten mit Zählern ausgestattet sein.
Anderenfalls muß die "Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche erfogen, wenn nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind."
Der betr. Bewohner der Einheit ohne Zähler kann ja anhand einer ganz simplen Vergleichsrechnung entscheiden, ob die Übernahme der Zähler-Differenz kostenmäßig günstiger ist als eine qm-Berechnung - und ob er somit die Füße still hält oder aber eine Korrektur der Abrechnung verlangt. Dieses Risiko ist vorhanden.
Verpflichtet ist er nicht. Sollte er aber für eine saubere Abrechung tun. Besteht im Haus eine Waschmöglichkeit oder einen öffentlichen Wasserhahn ist er dazu verpflichtet einen zu Instalieren, da man die Kosten nicht trennen kann.

Gute Antwort von Geige und zurecht die beste Antwort. Was firstguardien immer mit den WEG´s hat (ist bereits die zweite Frage) kann ich nicht verstehen. Hier ist das ganz klar geregelt, wenn es um auch nur eine Mietwohnung geht. MfG

Die Abrechnung der Verbrauchswerte ist bei Wohnungseigentum in der Teilungserklärung mit Verwaltervertrag geregelt. Danach rechnet die Gemeinschaft untereinander ab, wenn kein Verwalter bestellt ist, der ide jährliche Abrechnung für die Gemeinschaft vornimmt. Schauen Sie also mal in Ihre Teilungserklärung und dann reden Sie mit den übrigen Miteigentümern über die Form der Abrechnung.

Bei Zwischenuhren kommt es immer zu Differenzen, besser ist eine Abrechnung nach Personen.

das einfachste wäre, wenn man die abgelesenen wasserstände addiert und dann durch die personen teilt, die das wasser nutzen. wenn also im 1. stock vier leute "nutzen", im EG nur 2 und im DG, dann zahlt jede wohneinheit anteilig der personenzahl.
Wasseruhr installierendürfte erst mal wieder mit recht hohen kosten verbunden sein, die einige zeit brauchen, sich zum rentieren... lg
Wenn der Verbrauch pro Person vergleichbar ist, hätte ich damit keinen Schmerz, zumal dem Mieter dieser Umstand ja bei Bezug bekannt war bzw. da bereits vorhanden war. Jedoch öffnet so eine Installation Tür und Tor für Betrügereien, zum Beispiel einem Abzweig an der Leitung zum Mieter ohne Uhr, der dann für Gartenbewässerung ö.ä. genutzt wird. Informiert der Vermieter nicht über den Verbrauch des gesamten Hauses, dann ist das ein schlechtes Zeichen.
dann müsste es aber doch noch ne 3 Wasseruhr geben die den anderen beiden vorgeschaltet ist um überhaupt eine differenz errechnen zu können??

Der Vermieter ist verpflichtet, eine Wasseruhr für diese Wohnung anbringen zu lassen.
Nachtrag: Berechnung nach Wohnfläche vorbehaltlich dann, wenn mietvertraglich keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden (z.B. Personen).
In der Teilungserklärung der WEG bzw. den Beschlüssen der Gemeinschaft dazu ist die Abrechnungsform geregelt!
Die ist für die Mieter der 2 Einheiten aber nicht von Interesse, sondern das, was mietvertraglich zwischen VM u. M geregelt wurde.
Mir fällt auf, daß ich eine Frage nicht beantwortet habe, und zwar ob der WEer verpflichtet ist, einen Zähler nachzurüsten.
Da die Zähler Gemeinschaftseigentum sind, hat die WEG die dementsprechende Möglichkeit, über die Ausrüstung der Wohnungen mit Zählern Beschluß zu fassen. Wäre wohl für die Zukunft das sinnvollste.