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Eine Miete zahlen beim zurücktreten vom Mietvertrag???

gefragt von Raimond am 23.03.2009 um 13:32 Uhr

Hallo,

hab einen Mietvertrag unterschrieben der aber vom Eigentümer nicht unterschrieben ist, soweit ich weiß, denn er war im Urlaub wo ich den Vertrag unterschrieben hab, der Verwalter wollte ihm dann den Vertrag zeigen... am nächsten Tag hab ich angerufen und bin zurückgetreten. Der Verwalter sagte er könne nichts machen, er müsste erstmal mit dem Eigentümer reden und ich sollte ihn in 6 tagen wieder anrufen. In 6 Tagen ruf ich ihn wieder an, er sagte er hätte mit dem Eigentümer noch nicht geredet und sagte er würde mich am nächsten Tag anrufen und meinte dass es eigentlich kein Problem wäre. Am nächsten Tag hat er mich nicht angerufen, ich bin davon ausgegangen alles sei in ordnung. Heute ruft mich die Frau an die da arbeitet und sagt das der Verwalter mit dem Eigentümer geredet hat und er will eine Miete von mir.

MUSS ICH ZAHLEN???????????????

Bedanke mich im Voraus!!

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Mietvertrag x 752 zahlen x 464 zurücktreten x 8

Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. März 2009 13:33
1x
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ja. Verträge sind einzuhalten

Kommentar von Raimond am 23. März 2009 13:37

aber der Eigentümer hat doch den Vertrag nicht unterschrieben, trotzdem zahlen??


anonym
beantwortet von medama22403 am 23. März 2009 13:37
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wenn der vermieter nicht unterschrieben hat..ist kein vertrag zu stande gekommen..ergo du mußt nicht zahlen..


Sathupradit
beantwortet von Sathupradit am 23. März 2009 13:37
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Ja, denn es war eine gegenseitige Willenserklärung.


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