J0hannes005 am 03.06.2009 um 16:56 Uhr
... heutzutage kann man den Führerschein ja schon mit 17 machen, darf aber nur mit einer Begleitperson fahren! darf man aber mit einem roller (50km/h) schon alleine fahren?

natürlich du kannst mir 15 1/2 anfangen un mit 16 griegste den dann
Franticek am 3. Juni 2009 17:01 Was hat das mit der Frage zu tun?

Die Fahrerlaubnis Klasse B beinhaltet u.a. auch gleichzeitig die Klasse M. Wenn du also mit 17 deinen Fuehrerschein fuer das begleitete Fahren machst (BF17), dann hast du damit eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die lediglich eine Auflage hat, - naemlich dass im Auto bis zum 18. Geburtstag jemand dabei sein muss. Fahrzeuge der Klasse M (also diese Roller ..) darfst du dann natuerlich fahren, du hast ja die Klasse B schon.
Genau so ist es. Ich frage mich gerade, ob die anderen Antwortenden alle eine andere Frage gesehen haben!?