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Eine kurze Frage zum Führerschein........

gefragt von J0hannes005J0hannes005 am 03.06.2009 um 16:56 Uhr

... heutzutage kann man den Führerschein ja schon mit 17 machen, darf aber nur mit einer Begleitperson fahren! darf man aber mit einem roller (50km/h) schon alleine fahren?


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anonym
beantwortet von micky123 am 3. Juni 2009 16:57
2x
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ja darfst du.

Kommentar von redead118 am 3. Juni 2009 17:00

Genau so ist es. Ich frage mich gerade, ob die anderen Antwortenden alle eine andere Frage gesehen haben!?


Frankfurt32
beantwortet von Frankfurt32 am 3. Juni 2009 15:54
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natürlich du kannst mir 15 1/2 anfangen un mit 16 griegste den dann

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 3. Juni 2009 17:01

Was hat das mit der Frage zu tun?


anonym
beantwortet von Winziii am 3. Juni 2009 16:57
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jop na klar..:) aber auch nur 50 ccm


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 3. Juni 2009 16:57
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Das ist, soweit ich weis, die Obergrenze.


korayu
beantwortet von korayu am 3. Juni 2009 16:57
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ja kann man


anonym
beantwortet von Zahnstein am 3. Juni 2009 16:59
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Frag einfach mal in einer Fahrschule nach


Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Juni 2009 17:04
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Die Fahrerlaubnis Klasse B beinhaltet u.a. auch gleichzeitig die Klasse M. Wenn du also mit 17 deinen Fuehrerschein fuer das begleitete Fahren machst (BF17), dann hast du damit eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die lediglich eine Auflage hat, - naemlich dass im Auto bis zum 18. Geburtstag jemand dabei sein muss. Fahrzeuge der Klasse M (also diese Roller ..) darfst du dann natuerlich fahren, du hast ja die Klasse B schon.


huckymaus
beantwortet von huckymaus am 4. Juni 2009 13:47
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Ja, Du darfst Fahrzeuge der Klasse M fahren


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