Hallo Leute ich habe vor kurzen von einer Inkasso Firma eine Forderung bekommen die in Auftrag der Postbank AG ist. Das ding ist ich kannte es bislang so das man erst Mahnungen bekommt bevor die inkasso Firma ein anschreibt.
Kann mir einer helfen wie das jetzt richtig abläuft und wie ich dagegen vor gehen könnte denn durch die inkasso Firma sind ein paar euros mehr entstanden bzw. das doppelte von den was ich zahlen sollte.

Wenn durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermäßig berechnen lässt (z. B. „zwei Wochen ab Lieferung“, „ab Zugang der Rechnung“, „ab Kündigung“), ist die Mahnung nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB). Einer Mahnung bedarf es auch dann nicht, wenn der Schuldner die kurzfristige Leistung ausdrücklich zugesagt hat, aber diese Zusage nicht einhält (sog. Selbstmahnung) oder wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (z. B.: „Von mir bekommen Sie kein Geld!“).

Ich weiß nicht, wann das geändert wurde, aber meines Wissens nach müssen keine Mahnungen mehr verschickt werden, sondern es kann gleich mit Inkasso gedroht werden.

Wenn man einen Vertrag schließt, ist meistens auch vereinbart, wann die Vertragspartner jeweils ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen. Spätestens auf der Rechnung steht eine Zahlungsfrist.
Das Schicken von Mahnungen ist nur ein Entgegenkommen des Gläubigers. Theoretisch könnte der nämlich auch sofort vor einem Gericht das Geld einklagen, wenn der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt.
Man sollte sich freuen, wenn der Gläubiger eine Mahnung schickt - denn in dem Moment erspart er einem den Stress einer Klage.
Wenn man nicht rechtzeitig zahlt, also seinen Vertrag nicht einhält, muss man ggf. auch die Konsequenzen tragen, in diesem Fall also die mit dem Eintreiben der berechtigten Forderung verbundenen Kosten.
Hmmm wenn ich Postbank AG höre rate ich mal daß da ein gekündigtes Konto dahinter steckt? In diesem Fall hat Dir die Postbank sicher eine Kündigung mit Zahlungsfrist geschickt? Leider dürfte es dann auch so sein (nach den AGBen der Banken), daß Sie Ihre Forderungen ohne viel Federlesens an ein Inkasso verkaufen (dürfen)...
Nein, es mussen keine Mahnungen mehr verschickt werden. Das war einmal... als die Gummistiefel noch aus Holz waren und das Freibier noch ne Mark gekostet hat...

Wenn Du das Zahlungsziel überschritten hast, bist Du im Verzug und kannst gleicht gemahnt werden.Viele Firmen schicken aber vorher eine Zahlungserinnerung.
Muß nicht. Wenn ein Zahlungsziel angegeben wird muß das eingehalten werden. Sonst bist Du im Verzug. Manche schreiben zwei Mahnungen. Wenn die s nicht machen haste Pech gehabt. Gleich zahlen ist billiger.

müssen muss man nicht, wenn überhaupt reicht eine mahnung, ruf an und vereinbare ratenzahlung, sie sind ganz nett und kommen einen entgegen
sofort bezahelne, dann bleibt dir der ärger erspart
wenn mir das geld gibs dann kann ich es sofort komplett zahlen. Ausserdem das ist nicht das was ich wissen wioll
bafti14 am 3. August 2009 10:01 Oder erst was kaufen wenn man das Geld dazu hat
Wenn die von der Firma gesetzte Zahlungfrist um ist,kann sofort ein Inkassobüro eingeschaltet werden.
Gruß www.adarna.de
Ein Inkassobüro kann jederzeit eingeschaltet werden.
Ob die Gebühren allerdings durchsetzungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt

Seit 2005 sind bei gesätlicher oder ausgeschrieberner Zahlungsfrist keine Mahnungen mehr nötig !
Gruß
wenn Zahlungsziel 30 Tage überschritten ist, braucht keine Mahnung zu erfolgen, der Gläubiger kann sogar Mahnbescheid o.ä. erwirken. Inwiefern man dann aber überhöhte Inkassogebühren bezahlen muss steht auf einem anderen Blatt.

Jemand der "das kennt" ist sowieso eine Schande für unsere Gesellschaft.
Mahnung sind nicht notwendig.
AlexGay am 3. August 2009 10:11 Naja, so würd ich das nicht sehen. Man kann auch durchaus mal was schlicht vergessen. Dann ist eine Mahnung ein nettes entgegenkommen und man kann das schnell bereinigen. Mir ist das durchaus schonmal passiert und ich war dann froh, nur eine nette Mahnung erhalten zu haben.
tja bei mir ist das aber keine nette mahnung ich bekam kein schreiben von postbank nur das von inkasso und bei den schreiben war die summe das doppelte also für mich ist das nicht nett gewesen.
zj1000 am 3. August 2009 14:35 Lt. Fragestellung steckt da schon System dahinter.
ich schliese mich sanne172 an... man muss keine mahnung schicken ... leider:-(
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung