gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Eine irma muss doch erst 2 Mahnungen schicken bevor die Inkasso beauftragen oder???

gefragt von ArrowGreen am 03.08.2009 um 9:46 Uhr

Hallo Leute ich habe vor kurzen von einer Inkasso Firma eine Forderung bekommen die in Auftrag der Postbank AG ist. Das ding ist ich kannte es bislang so das man erst Mahnungen bekommt bevor die inkasso Firma ein anschreibt.

Kann mir einer helfen wie das jetzt richtig abläuft und wie ich dagegen vor gehen könnte denn durch die inkasso Firma sind ein paar euros mehr entstanden bzw. das doppelte von den was ich zahlen sollte.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Inkasso x 274 Mahnungen x 40

AlexGay
beantwortet von AlexGay am 3. August 2009 09:53
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermäßig berechnen lässt (z. B. „zwei Wochen ab Lieferung“, „ab Zugang der Rechnung“, „ab Kündigung“), ist die Mahnung nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB). Einer Mahnung bedarf es auch dann nicht, wenn der Schuldner die kurzfristige Leistung ausdrücklich zugesagt hat, aber diese Zusage nicht einhält (sog. Selbstmahnung) oder wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (z. B.: „Von mir bekommen Sie kein Geld!“).

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 3. August 2009 09:56

sanne172
beantwortet von sanne172 am 3. August 2009 09:49
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß nicht, wann das geändert wurde, aber meines Wissens nach müssen keine Mahnungen mehr verschickt werden, sondern es kann gleich mit Inkasso gedroht werden.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 3. August 2009 10:05
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn man einen Vertrag schließt, ist meistens auch vereinbart, wann die Vertragspartner jeweils ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen. Spätestens auf der Rechnung steht eine Zahlungsfrist.

Das Schicken von Mahnungen ist nur ein Entgegenkommen des Gläubigers. Theoretisch könnte der nämlich auch sofort vor einem Gericht das Geld einklagen, wenn der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt.

Man sollte sich freuen, wenn der Gläubiger eine Mahnung schickt - denn in dem Moment erspart er einem den Stress einer Klage.

Wenn man nicht rechtzeitig zahlt, also seinen Vertrag nicht einhält, muss man ggf. auch die Konsequenzen tragen, in diesem Fall also die mit dem Eintreiben der berechtigten Forderung verbundenen Kosten.


anonym
beantwortet von possel am 3. August 2009 10:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hmmm wenn ich Postbank AG höre rate ich mal daß da ein gekündigtes Konto dahinter steckt? In diesem Fall hat Dir die Postbank sicher eine Kündigung mit Zahlungsfrist geschickt? Leider dürfte es dann auch so sein (nach den AGBen der Banken), daß Sie Ihre Forderungen ohne viel Federlesens an ein Inkasso verkaufen (dürfen)...


anonym
beantwortet von iteach am 3. August 2009 09:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, es mussen keine Mahnungen mehr verschickt werden. Das war einmal... als die Gummistiefel noch aus Holz waren und das Freibier noch ne Mark gekostet hat...


tembaak
beantwortet von tembaak am 3. August 2009 10:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du das Zahlungsziel überschritten hast, bist Du im Verzug und kannst gleicht gemahnt werden.Viele Firmen schicken aber vorher eine Zahlungserinnerung.


anonym
beantwortet von tihawe am 3. August 2009 10:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Muß nicht. Wenn ein Zahlungsziel angegeben wird muß das eingehalten werden. Sonst bist Du im Verzug. Manche schreiben zwei Mahnungen. Wenn die s nicht machen haste Pech gehabt. Gleich zahlen ist billiger.


curafe
beantwortet von curafe am 3. August 2009 09:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

müssen muss man nicht, wenn überhaupt reicht eine mahnung, ruf an und vereinbare ratenzahlung, sie sind ganz nett und kommen einen entgegen


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 3. August 2009 09:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sofort bezahelne, dann bleibt dir der ärger erspart

Kommentar von ArrowGreen am 3. August 2009 09:49

wenn mir das geld gibs dann kann ich es sofort komplett zahlen. Ausserdem das ist nicht das was ich wissen wioll

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 3. August 2009 10:01

Oder erst was kaufen wenn man das Geld dazu hat


anonym
beantwortet von Fichtel03 am 8. August 2009 10:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die von der Firma gesetzte Zahlungfrist um ist,kann sofort ein Inkassobüro eingeschaltet werden.

Gruß www.adarna.de


anonym
beantwortet von rainerendres am 4. August 2009 20:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Inkassobüro kann jederzeit eingeschaltet werden.
Ob die Gebühren allerdings durchsetzungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt


Inkassohecht
beantwortet von Inkassohecht am 4. August 2009 16:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seit 2005 sind bei gesätlicher oder ausgeschrieberner Zahlungsfrist keine Mahnungen mehr nötig !

Gruß


anonym
beantwortet von Dentier am 4. August 2009 10:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn Zahlungsziel 30 Tage überschritten ist, braucht keine Mahnung zu erfolgen, der Gläubiger kann sogar Mahnbescheid o.ä. erwirken. Inwiefern man dann aber überhöhte Inkassogebühren bezahlen muss steht auf einem anderen Blatt.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 3. August 2009 10:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jemand der "das kennt" ist sowieso eine Schande für unsere Gesellschaft.

Mahnung sind nicht notwendig.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 3. August 2009 10:11

Naja, so würd ich das nicht sehen. Man kann auch durchaus mal was schlicht vergessen. Dann ist eine Mahnung ein nettes entgegenkommen und man kann das schnell bereinigen. Mir ist das durchaus schonmal passiert und ich war dann froh, nur eine nette Mahnung erhalten zu haben.

Kommentar von ArrowGreen am 3. August 2009 10:22

tja bei mir ist das aber keine nette mahnung ich bekam kein schreiben von postbank nur das von inkasso und bei den schreiben war die summe das doppelte also für mich ist das nicht nett gewesen.

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 3. August 2009 14:35

Lt. Fragestellung steckt da schon System dahinter.


anonym
beantwortet von Wolf321 am 3. August 2009 09:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich schliese mich sanne172 an... man muss keine mahnung schicken ... leider:-(


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.