eine Glasscheibe an meiner Haustür wurde von einer Unbekannten Person kaputt gemacht und ich weiß nicht wer dafür aufkommt bitte antworten!?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstatte Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung und informiere deine Hausratversicherung, wenn du eine hast. Die übernimmt dann den Schaden vorläufig.

Danke für den Stern!

0
@HarryKlopfer

Sorry HarryKlopfer, ich gönne Dir den Stern.... ABER: ! ! !

Den Stern solltest Du Fairness halber zurück geben, da Deine Antwort weitgehend falsch ist.

Erstatte Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung

Der (bedingt-) richtige Teil Deiner Antwort. Bedingt deshalb weil man solche Leute anzeigen sollte und der Verursacher, sofern er ermittelt werden kann, natürlich haftbar ist.
Des Weiteren bedingt, weil Glasbruch allein aus der Tatsache heraus, das eine Glasscheibe beschädigt wurde bereits leistet und nicht nach der Ursache fragt. 

und informiere deine Hausratversicherung, wenn du eine hast. Die übernimmt dann den Schaden vorläufig.

  1. Da der oder die Fragestellerin von einer "Haustür" spricht, kann eine Hausratversicherung überhaupt nicht involviert sein. Folge dessen wird eine Hausratversicherung weder vorläufig noch endgültig in Leistung treten.
  2. Weder eine Hausrat- noch eine Gebäudeversicherung ersetzen Glasschäden. Glas ist in beiden Versicherungen auf Grund anderweitiger Versicherbarkeit (Glasbruch-Versicherung) kategorisch ausgeschlossen.


0
@TerhorstAgentur

Sorry TerhostAgentur, nach "aber" kommt meistens Mist. Natürlich zahlt der Verursacher, wenn er ermittelt wird. Das braucht ja wohl nicht erwähnt zu werden. Die hilfreichste Antwort ist im Übrigen nicht immer eine absolut richtige Antwort, sondern die beste von allen Antworten

0
@HarryKlopfer

@ HarryKlopfer:

Ich rede ja auch nicht davon das der Täter, sofern er zu ermitteln ist UND in der finanziellen Lage ist, für den Schaden haften muss, soweit sind wir uns ja einig.
Es ging darum, dass eine HAUSRATVERSICHERUNG nichts aber auch überhaupt nichts mit eine GEBÄUDE- EINGANGSTÜR zu tun hat...
Des Weiteren, ist in jeder Hausrat und Gebäudeversicherung Glas vom Schadensersatz grundsätzlich ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass eine GLASVERSICHERUNG ergänzend zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung gegen MEHRBEITRAG versicherbar ist. Eine Kfz Teilkasko Versicherung übernimmt doch auch keine gegen Mehrbeitrag versicherbaren Vollkaskoschäden. Und glaube mir..... bei der Frage ob versichert oder nicht versichert hört jede kulante Reglung aller Risikoträger auf. Oder würdest Du für einen Schaden aufkommen für den Du überhaupt nicht verantwortlich bist? Nichts anderes trifft in diesem Fall für die Hausratversicherung zu 100 % zu und für die Gebäudeversicherung sofern diese keinen Glasbruch mit einschließt.

Daher ist Deine ursprüngliche Antwort nicht als "ein bisschen richtig" zu bezeichnen sondern grundlegend falsch.

0
@TerhorstAgentur

Erst mal abwarten, was seine Versicherung dazu sagt. Wir wissen ja auch nicht, welche Art Versicherung er hat. Und wenn der oder die Täter ermittelt werden, erübrigt sich alles weitere.

0

Sofern der Verursacher zu ermitteln ist, ist der auch haftpflichtig. Deine Gebäude- Glasversicherung ist die einzige Versicherung die sowas überhaupt übernehmen kann. Falls es sich um eine Tür innerhalb eines Gebäudes handelt, wäre eine Hausratversicherung mit Einschluss von Glasschäden in der Deckung. Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung ohne Einschluss von Glasschäden lehnen kategorisch ab, da glasbruch explizit ausgeschlossen ist.

gebäudeversicherung oder priv. hausratversicherung ?

Normalerweise ist man gegen sowas versichert ! Wenn das nicht Dein Haus ist, wird der Eigentümer das über seine Hausratsversicherung abdecken.

Zunächst einmal solltest Du Anzeige gegen unbekannt erstatten. Denn primär zahlt zunächst einmal der Verursacher. Anschließend solltest Du den Schaden Deiner Versicherung melden. Zunächst einmal würde ich mich an die Gebäudeversicherung wenden. Falls die nicht zahlt (oder nicht existiert) an die Hausratversicherung. Das macht aber nur dann Sinn, wenn Glasbruch ausdrücklich mit versichert wurde ....

Glas Bruch oder Vandalismus ...

0

 vandalismus

0