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Eine Frage zur Arbeitsbescheinigung

gefragt von MikrofonMikrofon am 01.09.2009 um 16:10 Uhr

Habe hier eine Arbeitsbescheinigung liegen, so steht:

  • Ende der Beschäftigung (arbeitsrechtliches Ende) 31.08.09

und

  • Ende des Entgeltanspruches (Ende der Pflichtversicherung) 16.09.

Die Tage dazwischen dürften restliche, nicht konsumierte Urlaubstage sein. Meine Frage: Bis wann ist man durch die Firma sozialversichert?

Danke!

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Versicherung x 5.662 Arbeitsbescheinigung x 7

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Detlev123
beantwortet von Detlev123 am 1. September 2009 16:14
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Hilfreichste Antwort

Bis zum Ende des Geldanspruchs. Ende der Pflichtversicherung 16.09. Die Pflichtversicherung beinhaltet KV, AV; RV und PV.


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Naza09
beantwortet von Naza09 am 1. September 2009 16:13
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so weit ich weiß bis ende der pflichtversicherung, aber frag doch mal bei deiner krankenkasse nach, die wissen es sicher


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 1. September 2009 16:13
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Dein Job endete am 31.8.09. Drei Monate vorher musstest Du Dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Die Versicherung läuft noch bis zum 16.09.09, falls Du bis dahin nicht über die Arge oder familienversichert bist. Urlaub hättest Du vorher nehmen müssen, vor dem 31.8.09.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 1. September 2009 16:13
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Du wirst bis 31.08. versichert sein, der Rest ist ja nur Überstunden oder Urlaub, der ausbezahlt wird.


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