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Eine Frage zum Unterhaltsvorschuss

gefragt von AngelfireAngelfire am 13.10.2008 um 9:25 Uhr

Eine Freundin von mir, erhält Unterhaltsvorschuss für ihren Sohn. Der Vater des Kindes sollte, laut Düsseldorfer Tabelle, 202€ monatlich zahlen. Er zahlt aber nur 104€ an die Vorschusskasse und ist somit immer im Rückstand. Sollte er diesen Rückstand begleichen, wer erhält ihn dann bzw wem steht er zu? Von der Vorschusskasse, erhält meine Freundin einen Betrag von 125€. Eine Frage, die mich persönlich beschäftigt, kümmern sich die, von der Vorschusskasse, selbst drum, dass der Betrag ausgeglichen wird, oder muss/sollte sie da selber nachhaken?


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anonym
beantwortet von Wurzelfrau am 13. Oktober 2008 09:31
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Ich versteh die Frage nicht ganz. Warum interessiert es sie, wieviel er ans Amt bezahlt? Die werden sich um ihr Geld schon selbst bemühen. Und welche Differenz? Wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann ist die Düsseldorfer Tabelle eh hinfällig, so dass Deiner Freundin nur der Satz zusteht, den die Vorschußkasse bezahlt.

Kommentar von Simple_avatar2smallAngelfire am 13. Oktober 2008 09:41

weil sie Post bekam von der Unterhaltsvorschusskasse, in der auch der Rückstand vermerkt wurde. Und ob einer nicht zahlungsfähig ist, oder nicht sein will, ist ein Unterschied. Ebenso, die Zahlung von 104€ und dem Soll von 202€.

Kommentar von Wurzelfrau am 13. Oktober 2008 09:51

Das mag ein Unterschied sein, ist aber rechtlich nicht von Belang. Wenn er zahlungsfähig wäre, müßte er den vollen Satz an Deine Freundin zahlen und das Amt wäre raus. Also ist er es offensichtlich nicht (aus welchen Gründen auch immer), so dass die Kasse einspringt - und dann ist die D-Tabelle leider tatsächlich hinfällig und man bekommt deutlich weniger. Er muss, wenn er Pech hat, die vollen 125,- Euro ans Amt zurückzahlen, also noch die Differenz von seinen 104,-. Die Differenz zu den 202,- Euro wird Deine Freundin aber nicht von ihm bekommen. Ist doof, aber leider nicht zu ändern, ich hab das auch hinter mir.


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 13. Oktober 2008 09:26
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Bei mir kümmert sich die Vorschußkasse drum, die haben auch schon mal eine Lohnpfändung eingeleitet weil er nicht zahlte.


badewasser
beantwortet von badewasser am 13. Oktober 2008 09:26
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sie muss da garnichts machen


anonym
beantwortet von wanda0102 am 13. Oktober 2008 09:31
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Die Unterhaltsvorschusskasse kümmert sich um alles wie auch evtl. Lohn- oder Kontopfändung. Natürlich steht ihr dann auch der Rückstand zu wenn er ihn mal begleichen sollte.


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 13. Oktober 2008 09:48
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Das Jugendamt kümmert sich da schon selbst drum. Die haben auch viel bessere Möglichkeiten an sein Geld ranzukommen.


Bianca29
beantwortet von Bianca29 am 14. Oktober 2008 10:44
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Das Amt holt sich seine Aussenstände von dem Vater schon, aber die Differenz was er hätte bezahlen sollen und was sie am ende vom Amt bekommen hat erhält sie nicht.Mir wurde das so auf dem Jugendamt gesagt, da ich diese Problem mit meiner Tochter durch gemacht habe.Sie ist nun schon 9 und wird im Dez. 10.Wir gucken jetzt total dumm aus der Wäsche,da wir nichts mehr bekommen.Wir leiden schon ständig Lohn/und Taschenpfändungen ein,aber ohne Erfolg.


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