"Der Unterhaltsbedarf volljäriger Kinder, die nicht mehr zu Hause leben, beläuft sich auf 640,- Eur abzgl 154,- Eur Kindergeld."
Das hat mir mein Anwalt geschrieben. Ich gehe noch zur Schule und will ausziehen, heißt das jetzt, dass ich zum Beispiel mit einem Nebenjob nicht mehr als 586 Euro insgesamt haben darf?

Du darfst soviel Geld wie möglich durch den Nebenjob verdienen . Dann kannst Du Dich selbst finanzieren und der Steuerzahler muss es nicht tun.
"Unterhaltsbedarf" bezieht sich darauf, wieviel Dir gegebenenfalls Deine Eltern oder irgendeine offizielle Stelle (BAFöG z.B., ARGE) zahlen würden.
Wenn Du eigenes Einkommen hast, wird das (eventuell nur zum Teil) angerechnet. Wenn Du mehr als 7xxx Euro (genauen Betrag weiß ich gerade nicht, deshalb die xxx) im Jahr verdienst, fällt auch das Kindergeld aus.
Der Unterhaltssatz ist darauf ausgelegt was deine Eltern für dich zahlen müssten wenn du nicht mehr zu Hause leben könntest!!! Wenn es nur dein Wunsch ist auszuziehen heißt das für dich SELBSTFINANZIERUNG...

Du darfst soviel verdienen wie du willst spielt keine Rolle aber wenn du zuviel verdienst bekommst auch kein KG mehr :-)
Der angemessene Gesammtunterhaltsbedarf beträgt 640 Euro. Das Kindergeld wird hierbei keinesfalls abgezogen. Wenn Du nebenbei arbeitest (eine Ausbildung machst) hast Du einen ausbildungsbezogenen Mehrbedarf von Monatlich 90 Euro. Und das Kindergeld wird noch gezahlt solange Du nicht mehr als 640 Euro/Monat verdienst. Das bedeutet das Du normalerweise das Kindergeld auf die Unterhaltszahlung draufrechenen kannst.

Das heißt, du müßtest keinen Nebenjob machen, da du dich ja auf deine Ausbildung/Schule konzentrieren sollst, das ist der Sinn vom Unterhalt, nämlich er, daß die Kinder sich nicht mit eigenen Jobs über Wasser halten sollen, sondern daß die Eltern das Kind unterstützen. Falls von deinen Eltern kein Unterhalt zu erwarten ist, da sie ein zu geringes Einkommenn haben, dann wäre so ein Job sinnvoll.
Und nein, du selbst darfst soviel verdienen wie du möchtest. Aber alles was du verdienst, wird vom Unterhalt , den du von deinen Eltern bekommen würdest , abgezogen.