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Eine Frage zum Thema Strafrecht

gefragt von zilla002zilla002 am 06.02.2009 um 16:56 Uhr

Eine Bekannte von mir arbeitet in einem Kindergarten und erzählte mir, dass es regelmäßig um nicht zu sagen immer vorkommt, dass die Leiterin des Kindergartens bewusst zu wenig Essen zum Mittag bestellt.

Der Kiga bekommt das Essen von einem externen Caterer. Bleiben beispielsweise 50 Kinder zum Mittagessen im Kiga, so ist die Leiterin der Meinung, dass es ausreicht 30 Kindermenus zu bestellen. Das wäre weitaus weniger dramatisch wenn nicht täglich Kinder zu den anderen Erziehern gehen würden und darüber klagen würden dass sie noch hungrig sind. Vor zwei Wochen gab es zum Beispiel Fischstäbchen mit Kartoffelbrei und Spinat. Hierbei gab es aufgrund der geschilderten Bestellmenge für jedes Kind 1,5 Fischstäbchen und eine geringe Menge an Beilagen.

Jetzt ist es aber so, dass wie überall ja für alle 50 Kinder ein Betrag x für das Mittagessen bezahlt wird und davon aber bloß 30 mal x Euro an den Caterer gezahlt wird. Als Eltern geht man doch davon aus, dass das Geld dem Kind zu gute kommt...

Moralisch finde ich es absolut verwerflich, aber sind hier evtl. ein oder mehrere Straftatbestände erfüllt? Betrug, irgendwas mit Aufsichtspflicht etc.

Für Rat wäre ich dankbar Gruß Zilla

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Kindergarten x 680 Strafrecht x 282 Moral x 254

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 6. Februar 2009 16:57
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Es fragt sich, wo der Differenzbetrag bleibt. Ich würde auf jeden Fall den Träger des Kindergartens davon unterrichten.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 6. Februar 2009 16:59

Der Differenzbetrag wird in Kaffee investiert (was ich ja noch tolerieren würde) und ansonsten?

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 8. Februar 2009 01:17

Deiner Logik nach: der Kaffee kommt den Kindern zugute?...

Verpflegungsgeld ist zweckgebunden und darf nicht unterschlagen werden.

Nur sollte man nicht alleine auf die Kosten des Mittagessens schauen.

Essensgeld kann sich auch zusammensetzen aus der Ganztagesverpflegung. Also Obst, Frühstück, Mineralwasser, Säfte... also auch der Nahrung, die den Tag über gereicht wird.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 6. Februar 2009 16:57
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ICH würde mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden und um Ermittlung bitten... Man kann nachweisen, weiviel geordet wurde und wieviele Kinder im KiGa waren...


Andokai
beantwortet von Andokai am 6. Februar 2009 16:58
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Ist ein Straftatbestand. Meiner Meinung nach ist das Unterschlagung, wenn nicht Betrug. Bitte dringend dem Amt melden. Die Kinder und Eltern werden es dir danken.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 6. Februar 2009 17:00
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Da die FRau ja nicht Betreiberin des Kindergartens ist, kommt es nun drauf an, bleibt das Geld in der Kasse des Kindergartens?

Oder hat die eventuell einen Deal mit dem Caterer, das der trotzdem 50 Essen abrechnet und mit ihr teilt?

im ersten Fall Betrug, geschädigte die Eltern.

Im zweiten Fall Untreue geschädigt der Kindergartenbetreiber und die eltern


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 6. Februar 2009 17:02
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Erst mal würde ich mit dieser Leiterin persönlich sprechen und wenn die blockt und sich nichts ändert im Amt anrufen.


Peru1
beantwortet von Peru1 am 6. Februar 2009 17:01
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Ich würde den Träger des Kindergartens darauf aufmerksam machen. Der kann dann entscheiden, wie er mit der Situation umgeht. Wenn nichts passiert kannst du immer noch einen Schritt weitergehen und am Ende Eltern informieren


holsch
beantwortet von holsch am 6. Februar 2009 17:00
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wem gehört der kindergarten ?...an den muß man ran


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 6. Februar 2009 17:00
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Also wenn das übrige Geld nirgends auftaucht in den Papieren,dann gibt es wohl echt Ärger....im Übrigen finde ich die Art ,zu wenig Essen für Kinder zu bestellen schon frech genug!!Was soll sowas? Meint sie,die Kinder wären zu dick?Oder wie?So eine Art Zwangsdiät,weil es ja eh zu viele Moppel gibt? Frechheit!!

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 6. Februar 2009 17:02

Ja genau das meint sie, auf Nachfrage der anderen Erzieher und einer Mutter äußerte sie, dass man den Kindern gar nicht angewöhnen sollte sich "vollzufressen". Der Magen käme mit weniger aus als man denkt und soweiter....

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 6. Februar 2009 17:07

sofort zum zuständigen Amt und eine Beschwerde einlegen...was bildet die sich denn ein!!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 6. Februar 2009 17:00
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Wende dich doch einmal an den Träger des Kindergartens.


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 6. Februar 2009 16:59
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Das ist Betrug. So eine Schweinerei! Die Eltern bezahlen dafür und die Kinder gehen hungrig vom Tisch. Anzeigen.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 6. Februar 2009 16:59
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In jedem Fall schriftlich beim zuständigen Träger Beschwerde einlegen. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Es genügt, wenn das der gewählte Elternbeirat im Namen aller Eltern verfasst und unterschreibt. Lasst Euch das nicht länger gefallen.


simikra
beantwortet von simikra am 6. Februar 2009 16:59
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das problem war bei uns im hort wir mussten 3,30€ pro esen zahlen und die kinder sind nicht satt geworden weil zuwenig essen bestellt war und den rest vom geld sich die leitung unter den nagel gerissen hat... wir eltern haben uns zusammen getan und sind zum chef gegangen haben unser geld zurück bekommen seitdem passen die portionen ist sogar übrig


Nellina
beantwortet von Nellina am 6. Februar 2009 16:59
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Das ist auf alle Faelle eine Sache fuer die Behoerde. Gibt es bei Euch in Deutschland keinen Elternbeistand zur Kuechenkonrolle? Hier in Italien wird am Jahresanfang immer eine Person gewaehlt und dann muss noch eine Lehrkraft hinzugenommen werden. Diese Person muss in Abstaenden Kontrollen durchfuehren.


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 6. Februar 2009 16:58
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Ganz klar betrug was passiert den mit dem rest des geldes?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Februar 2009 16:57
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Das ist Betrug!


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