kathis1989 am 28.08.2008 um 12:50 Uhr
Muss man dort alle vorraussetzungen erfüllen oder reicht es, wenn das kind nur bei der mutter wohnt und der Vater wo anders.
Und wenn man das geteilte Sorgerecht hat, aber das Kind bei der Mutter lebt, hat dann die Mutter trotzdem noch das Aufenthaltbestimmungsrecht?
Der Text zum elterngeld schreib ich unten als Antwort.
Vielen Dank schonmal
LG

Elterngeld für Alleinerziehende Ein Elternteil allein hat Anspruch auf 14 Monatsbeträge, wenn
• ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder mit einstweiliger Anordnung vorläufig übertragen worden ist (Nachweis oder Erklärung ist hierzu erforderlich),
• er vor der Geburt erwerbstätig war, diese Erwerbstätigkeit während des Bezugs des Elterngeldes unterbricht oder einschränkt und sich ein Elterngeldanspruch (Ersatz des dadurch weggefallenen Erwerbseinkommens) ergibt und
• er und das Kind zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, kann eine andere berechtigte Person nur mit seiner Zustimmung Elterngeld erhalten. 3
Ne-von den Punkten muss einer erfüllt sein-wenn nicht, gibts halt 12 Monate Elterngeld.
Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, aber nicht zusammen lebt, dann kannst Du das beantragen, dass Du 14 Monate bekommst.
Ich würde es an Deiner Stelle zumindest versuchen oder aber bei der Elterngeldstelle anrufen und fragen. Streichen können die immer noch, wenn Du doch keinen Anspruch hast!

Wenn Du das Sorgerecht teilst, dann bist Du doch nicht alleinerziehend, oder? Dann muss der andre Elternteil miteinbezogen werden. Mit andren Worten, nach der neuen Sachlage, kriegst Du nur 12 Monate, plus 2 Monate für den andren Elternteil.
kathis1989 am 28. August 2008 12:58 und kann ich das dann beantragen oder müsste er das machen, weil er arbeitet zwar nur 35 std die woche, aber das ist auch zuviel!
waggerla am 28. August 2008 13:04 Das kannst Du beantragen, aber ob Du 14 Monate oder nur 12 Monate kriegst, kommt ganz drauf an. Wenn er zuviel verdient, dann kriegst Du im Minimalfall wohl 300 Euro, denke ich jetzt mal.
waggerla am 28. August 2008 12:58 Wenn Du einen Schrieb vom Amt hast, wo Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde, dann hast Du Anspruch auf 14 Monate, in dem Fall.
kathis1989 am 28. August 2008 13:00 habe nur einen schreib fürdas geteilte sorgerecht, aber es wurde NIE was vom auffenthaltsbestimmungsrecht gesagt!
waggerla am 28. August 2008 13:09 Ruf an und frag nach, ob der Vater auch miteinbezogen wird (im Antrag) oder nicht in Deinem Fall. Die erklären Dir das schon. Probieren muss man sowas schon, bevor man dem Staat was schenkt...
Joh, nix hinzuzufügen ;o)
was?