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Eine Frage zu Tagessätzen, Gerichtsurteilen, Gesetzen

gefragt von pystypysty am 24.05.2007 um 20:44 Uhr

Hallo, mich würde folgendes brennend interessieren:

angenommen, man wird zu 90 Tagessätzen a 30,- EURO verurteilt (z.B. Nichtbezahlen von Sozialabgaben oder ähnlichem) und man(n) tritt dann die Haft an und "sitzt" seine Zeit ab, sind dann die "Schulden" abbezahlt? Oder bleiben die Forderungen bestehen? Wenn möglich bitte mit Quellenangaben!

Über Tagessätze weiß ich bescheid und habe bereits viel gelesen, nur der o.a. Punkt ist mir noch unklar. Vielleicht kennt sich jemand aus?

Von meinem Empfinden her dürfte es nicht so sein, dass die "Schulden" dann getilgt wären, aber was ist in dieser Republik wohl alles möglich ;-)

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recht x 35.248 gesetz x 2.120 gesetzrecht x 4

anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Mai 2007 20:55
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Mit einer Strafe (egal ob Bau oder Tagessätze) sind keine Schulden getilgt, die hast du nach wie vor an der Backe. Nach der Verurteilung steht dann der Gläubiger auf der Matte und fordert sein Geld,

Kommentar von Boldtbregu am 25. Mai 2007 00:21

Genau, man muss zwischen der (Geld)-Strafe und den zivilrechtlichen Forderungen unterscheiden - letztere bleiben bestehen und müssen getilgt werden, das kann man nicht ab- oder gar aussitzen.


anonym
beantwortet von Lillibelle am 24. Mai 2007 20:54
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Quellangaben hab ich keine, aber ich weiß, dass das "Absitzen" der Strafe die Alternative zum Zahlen des Geldbetrages ist.

Das heißt entweder Du (oder wer auch immer) bezhalt die vom Gericht festgesetzte Geldstrafe oder wenn Du (...) das nicht kannst/willst, gehst Du eben in den Knast für eine bestimmte Zeit.

Die 90 Tagessätze, die gezahlt werden müssten, sind nicht als Geldschuld im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern als Strafe.

Insofern kann man nicht davon reden, dass hier "Schulden" abzubezahlen wären, weil das Geld einfach zu einem andern Zweck gezhalt wird. ;)


anonym
beantwortet von Anwohner am 24. Mai 2007 20:53
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Meines Wissens heißt es "blabla...Tagessätze, ersatzweise blabla....Tage Haft". Damit dürfte durch einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen die finanzielle Schuld erledigt sein.


pysty
beantwortet von pysty am 25. Mai 2007 20:01
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Danke für die Antworten! Damit kann ich schon etwas anfangen. Und eine Quellenangabe kann niemand machen? Keine Juristen hier ;-) ??

Danke


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 25. Mai 2007 13:57
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Die Forderungen haben mit der Strafe nicht zutun. Die ist Strafe ist strafrechtlich zu bewerten und die Forderungen zivilrechtlich.


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