istop0909 am 17.05.2008 um 23:29 Uhr
was meint ihr

Hallo istop0909,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Ted vom gutefrage.net-Support
so gestellt kann die frage nicht ernst gemeint sein oder???

Redet beide noch mal drüber, wenn ihr nüchtern seid. Das hilft manchmal bei verständigungsschwierigkeiten.

Spätestens wenn Ihr beim Notar sitzt und derjenige "Butter bei die Fische" packen muss, wirst Du es erfahren....oder?
Haus in Türkei und "jemand" ist Russe....dann alles möglich.

Das war ein lockerer Spruch, vermutlich in einer Kneipe.
Ein Hausverkauf läuft immer über einen Notar und wird dann im Grundbuch eingetragen

Ein Hauskauf geht nur über einen Notar. Und dort kann er Dir viel Geld geben, wenn er mag!

Was meinst DU ? Wenn z. B. das Haus nur noch 50 Tausend Wert ist und er zahlt mir 500 Tausend .......... Verarsche auf alle Fälle und immer.

Wieso sollte das verar... sein??? Erklär mal genauer!

erst einmal sollte er sagen, was für dich viel Geld ist. Und wenn du sagst, du bist damit einverstanden, dan kann er es auch als Verasche gemeint haben, aber es ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
WolfRichter am 17. Mai 2008 23:33 Nein; es bedarf bei Immobilien eines notariellen Vertrages.
DerTroll am 17. Mai 2008 23:34 Der Vertrag muß noch notariell aufgesetzt werden. Aber wenn er vorher das Angebot macht und auf Zustimmung trifft, kann er sich nicht mehr davor drücken.
WolfRichter am 17. Mai 2008 23:37 Er kann; glaub mir.
DerTroll am 17. Mai 2008 23:42 ok wenn du meinst, hab nicht so oft mit Hausverkäufen zu tun. Nur wieso sollte diese Willenserklärung auch im Falle einer Übereinstimmung mit der Willenserklärung des Verkäufers nicht bindend sein?
WolfRichter am 17. Mai 2008 23:54 Weil ein Vertrag über Immobilien nach § 311b Abs.1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf, um gültig zu sein. (Abweichung Satz 2 nur wg. öffentl. Glauben Grundbuch. Wenig Praxisrelevanz.) Kein gültiger Vertrag: Keine Bindung.
DerTroll am 17. Mai 2008 23:58 ja er muß notariell Beurkundet werden. Aber wenn der schon vorher in Gegenwart von Zeugen sagt, daß er das Haus kaufen will, wieso kann er das dann beim Notar wiederrufen? Ich meine, seinen Willen hat er doch schon bekundet... Naja egal, bin kein Jurist und will es auch nicht sein. Hab sowieso ständig das Gefühl, daß mein Rechtsverständnis nicht mit der Rechtsprechung übereinstimmt.
WolfRichter am 18. Mai 2008 00:09 Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, die (potentiellen) Vertragsparteien vor übereilten Entscheidungen zu bewahren. Der Gesetzgeber hat das seinerzeit für sinnvoll gehalten, da er Grundstücksübertragungen besondere Bedeutung beigemessen hat.