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eine frage wenn jemand bei dir sagt gib mir dein haus ich zahle auch viel geld ist das verasche

gefragt von istop0909istop0909 am 17.05.2008 um 23:29 Uhr

was meint ihr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Hallo istop0909,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Ted vom gutefrage.net-Support

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haus x 3.440

anonym
beantwortet von Prisonbreak am 17. Mai 2008 23:32
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so gestellt kann die frage nicht ernst gemeint sein oder???


Shira
beantwortet von Shira am 17. Mai 2008 23:37
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Redet beide noch mal drüber, wenn ihr nüchtern seid. Das hilft manchmal bei verständigungsschwierigkeiten.


Taraa
beantwortet von Taraa am 17. Mai 2008 23:31
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Spätestens wenn Ihr beim Notar sitzt und derjenige "Butter bei die Fische" packen muss, wirst Du es erfahren....oder?


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 18. Mai 2008 07:48
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Nein. Ist das nicht der Normal-Fall beim Hauskauf?


Marvello
beantwortet von Marvello am 18. Mai 2008 08:30
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Nimm die Kohle und gut.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 17. Mai 2008 23:56
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Och ! Lass mich lachen....ich lache gerne!


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 17. Mai 2008 23:51
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Haus in Türkei und "jemand" ist Russe....dann alles möglich.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 17. Mai 2008 23:34
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Das war ein lockerer Spruch, vermutlich in einer Kneipe.

Ein Hausverkauf läuft immer über einen Notar und wird dann im Grundbuch eingetragen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Mai 2008 23:34
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Ein Hauskauf geht nur über einen Notar. Und dort kann er Dir viel Geld geben, wenn er mag!


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 17. Mai 2008 23:34
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nein, das würde ich erwarten!


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 17. Mai 2008 23:33
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Was meinst DU ? Wenn z. B. das Haus nur noch 50 Tausend Wert ist und er zahlt mir 500 Tausend .......... Verarsche auf alle Fälle und immer.


ganzneuelola60
beantwortet von ganzneuelola60 am 17. Mai 2008 23:32
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nein


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 17. Mai 2008 23:32
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Wieso sollte das verar... sein??? Erklär mal genauer!


anonym
beantwortet von hochglanz am 17. Mai 2008 23:31
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Kommt darauf an, wie dein Haus aussieht :-)


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. Mai 2008 23:31
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???


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 17. Mai 2008 23:31
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erst einmal sollte er sagen, was für dich viel Geld ist. Und wenn du sagst, du bist damit einverstanden, dan kann er es auch als Verasche gemeint haben, aber es ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. Mai 2008 23:33

Nein; es bedarf bei Immobilien eines notariellen Vertrages.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 17. Mai 2008 23:34

Der Vertrag muß noch notariell aufgesetzt werden. Aber wenn er vorher das Angebot macht und auf Zustimmung trifft, kann er sich nicht mehr davor drücken.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. Mai 2008 23:37

Er kann; glaub mir.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 17. Mai 2008 23:42

ok wenn du meinst, hab nicht so oft mit Hausverkäufen zu tun. Nur wieso sollte diese Willenserklärung auch im Falle einer Übereinstimmung mit der Willenserklärung des Verkäufers nicht bindend sein?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. Mai 2008 23:54

Weil ein Vertrag über Immobilien nach § 311b Abs.1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf, um gültig zu sein. (Abweichung Satz 2 nur wg. öffentl. Glauben Grundbuch. Wenig Praxisrelevanz.) Kein gültiger Vertrag: Keine Bindung.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 17. Mai 2008 23:58

ja er muß notariell Beurkundet werden. Aber wenn der schon vorher in Gegenwart von Zeugen sagt, daß er das Haus kaufen will, wieso kann er das dann beim Notar wiederrufen? Ich meine, seinen Willen hat er doch schon bekundet... Naja egal, bin kein Jurist und will es auch nicht sein. Hab sowieso ständig das Gefühl, daß mein Rechtsverständnis nicht mit der Rechtsprechung übereinstimmt.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 18. Mai 2008 00:09

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, die (potentiellen) Vertragsparteien vor übereilten Entscheidungen zu bewahren. Der Gesetzgeber hat das seinerzeit für sinnvoll gehalten, da er Grundstücksübertragungen besondere Bedeutung beigemessen hat.


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