gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Èine Frage wegen Hartz Kürzung

gefragt von CeydaCeyda am 08.10.2008 um 1:17 Uhr

Ich habe da eine Frage. Ich bekam Arbeitslosengenld in Höhe von 931. Nun empfange ich Hartz 4 und bekam bis vor kurzem 840. Jetzt hat man die Summe auf 765 gekürzt. Ich habe diesbezüglich nachgefragt und man sagte mir dass man den Arbeitslosenzuschlag gekürzt hätte. Dies würde man nach einem Jahr erneut kürzen. Bis zu welcher Summe können die denn kürzen? Ist das berechtigt

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Hartz 4 x 935 Kürzung x 20

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 8. Oktober 2008 01:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der sogenannte "Armutsgewöhnungszuschlag", so hat ihn damals meine SB "liebevoll" genannt, beträgt beim Übergang vom ALG1 zum ALG2 160,-€.

Das bedeutet im Klartext, daß Du 160€ mehr erhältst, als Dir nach Hartz4 eigentlich zustehen würde.

Dieser Zuschlag wird in 2 Schritten nach jeweils einem Jahr gekürzt.

Nach dem ersten Jahr um 80€ und nach dem 2. Jahr werden die anderen 80€ gestrichen. Das ist üblich und völlig korrekt!

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 8. Oktober 2008 12:34

So hat man mir das nicht mitgeteilt. Klingt logisch. Danke dir.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 8. Oktober 2008 01:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde an deiner stelle wiederspruch schreiben.bei meinen brüder haben sie nie was gekürzt oder bei mir früher...

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 8. Oktober 2008 01:42

Wozu Widerspruch? Der Vorgang ist völlig korrekt!



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    hallo.....hab mal ne frage wegen job und kündigung...

    Frage wegen Schilddrüsen Unterfunktion und Hormomen.

    Nochmal ne ausführliche Frage zu Hartz 4

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.