Ceyda am 08.10.2008 um 1:17 Uhr
Ich habe da eine Frage. Ich bekam Arbeitslosengenld in Höhe von 931. Nun empfange ich Hartz 4 und bekam bis vor kurzem 840. Jetzt hat man die Summe auf 765 gekürzt. Ich habe diesbezüglich nachgefragt und man sagte mir dass man den Arbeitslosenzuschlag gekürzt hätte. Dies würde man nach einem Jahr erneut kürzen. Bis zu welcher Summe können die denn kürzen? Ist das berechtigt

Der sogenannte "Armutsgewöhnungszuschlag", so hat ihn damals meine SB "liebevoll" genannt, beträgt beim Übergang vom ALG1 zum ALG2 160,-€.
Das bedeutet im Klartext, daß Du 160€ mehr erhältst, als Dir nach Hartz4 eigentlich zustehen würde.
Dieser Zuschlag wird in 2 Schritten nach jeweils einem Jahr gekürzt.
Nach dem ersten Jahr um 80€ und nach dem 2. Jahr werden die anderen 80€ gestrichen. Das ist üblich und völlig korrekt!
So hat man mir das nicht mitgeteilt. Klingt logisch. Danke dir.