Ramoni am 18.04.2009 um 19:02 Uhr
Heut hat mir jemand erzählt, man könne die Parkscheibe auf halb stellen sobald die Uhr kurz nach um steht. Oder schon auf die volle Stunde obwohl die Uhr erst kurz nach der halben Stunde steht. Das wär ja nicht schlecht. Aber ich kenn das eigentlich anders. Wenn es z. B. zwanzig nach Eins ist darf man erst auf halb stellen. Wie ist es denn nun richtig?

Du darfst die Parkuhr immer auf die nächste halbe Stunde einstellen. Also um 12:02 genau wie um 12:27 auf 12:30 und um 12:32 wie um 12:57 auf 13:00 Uhr... So steht es in der StVO.

Ich kenn es auch so, um 1 min nach eins stell ich sie auf halb 2
manni1937 am 18. April 2009 19:07 -richtig.!
Du darfst sie auf die nächste volle halbe Stunde stelle. 12:01 -> 12:30 12:31 -> 13:00 usw.
es wird immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet und nie abgerundet. Also schon 1 Minute nach Halb oder voll, kann man auf die nächste halbe Stunde vorstellen.
Du darfst nicht nur, du MUSST. Naja, müssen musst du streng genommen nicht, du kannst ja auch einstellen was du willst und bekommst eben ein Knöllchen. Korrekt ist auf jeden Fall, die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde nach der aktuellen Uhrzeit einzustellen. Beispiele: Um 11:59 stellst du sie auf 12:00. Um 12:01 stellst du sie auf 12:30. Wenn du die Parkscheibe übrigens um 11:45 auf die Mitte zwischen den Strichen für 11:30 und 12:00 einstellst, gilt das streng genommen so als wenn du gar keine Parkscheibe ausgelegt hast. Die Scheibe ist ein Dokument und muss eindeutig lesbar sein, sonst ist es ungültig. Diese Regelung war übrigens schon immer so, seit es Parkscheiben gibt. Keine Ahnung, warum du das anders kennen willst. Das hat dir in der Fahrschule garantiert niemand anders beigebracht.
DH