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Eine Frage bezüglich Fahrtenschreiber!

gefragt von silkes74 am 19.07.2008 um 18:02 Uhr

Hallo zusammen!

Mich würde gerne mal interessieren: Wer darf die Fahrtenschreiber kontrollieren? Ausser die Polizei! Darf der Arbeitgeber bzw. ein auserwählter Mitarbeiter einfach ohne Zustimmung des Fahrers die Fahrtenschreiber kontrollieren? Oder würde sich derjenige strafbar machen? Da ja persönliche Dinge draufstehen! Hat es was mit Datenschutz zu tun?

Hoffe ihr könnt was damit anfangen *lach! Wenn nicht, fragt ruhig! Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüsse Silke


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Reply


domchef
beantwortet von domchef am 19. Juli 2008 18:33
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natürlich darf der arbeitgeber es kontrollieren, schließlich hat er auch eine fürsorgepflicht seinen mitarbeitern gegenüber und um dieser nachkommen zu können darf er die tachoscheiben selbst auswerten oder einen mitarbeiter damit beauftragen.
auh wenn es nur um die stundenabrechnung geht darf der AG die tachoscheiben zu beweiszwecken auswerten.

neben der polizei darf auch die BAG die tachoscheiben kontrollieren und der zoll, der auch den diesel kontrolliern darf und proben zieht, ob du evtl mit heizöl fährst.


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. Juli 2008 18:03
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Der Arbeitgeber darf ihn bestimmt kontrollieren.


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 19. Juli 2008 18:05
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Dein Arbeitgeber oder ein von Ihm Beauftragter darf den Fahrtenschreiber kontrollieren, das ist Fakt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Juli 2008 18:06
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was stehen denn für private dinge auf dem fahrtenschreiber eines betriebsfahrzeuges... grübel

der arbeitgeber ist berechtigt für seine fahrzeuge die fahrtenschreiber zu kontrollieren, schon um missbrauch vorzubeugen.

Kommentar von silkes74 am 19. Juli 2008 18:19

Privat darin ist schon mal das Geburtsdatum! Aber ich habe es mir schon fast gedacht, wäre ja auch ein Ding, wenn der AG es nicht kontrollieren dürfte. Wollte nur mal Sicherheit haben. Danke an alle!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 19. Juli 2008 18:20

das geburtsdatum kennt der arbeitgeber schon von allen seinen beschäftigten,oder ist das schwarzarbeit?

Kommentar von silkes74 am 19. Juli 2008 23:30

Natürlich ist es keine Schwarzarbeit! Es geht nur darum, dass es nicht der direkte AG ist sondern der Werkstattleiter!


anonym
beantwortet von gunti17 am 20. Juli 2008 12:33
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hallo,er hat sogar die pflicht dazu !





anonym
beantwortet von gunti17 am 20. Juli 2008 12:36
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hi , der arbeitgeber müsste es sogar regelmässig überprüfen !




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