Hallo zusammen!
Mich würde gerne mal interessieren: Wer darf die Fahrtenschreiber kontrollieren? Ausser die Polizei! Darf der Arbeitgeber bzw. ein auserwählter Mitarbeiter einfach ohne Zustimmung des Fahrers die Fahrtenschreiber kontrollieren? Oder würde sich derjenige strafbar machen? Da ja persönliche Dinge draufstehen! Hat es was mit Datenschutz zu tun?
Hoffe ihr könnt was damit anfangen *lach! Wenn nicht, fragt ruhig! Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüsse Silke
natürlich darf der arbeitgeber es kontrollieren, schließlich hat er auch eine fürsorgepflicht seinen mitarbeitern gegenüber und um dieser nachkommen zu können darf er die tachoscheiben selbst auswerten oder einen mitarbeiter damit beauftragen.
auh wenn es nur um die stundenabrechnung geht darf der AG die tachoscheiben zu beweiszwecken auswerten.
neben der polizei darf auch die BAG die tachoscheiben kontrollieren und der zoll, der auch den diesel kontrolliern darf und proben zieht, ob du evtl mit heizöl fährst.

Dein Arbeitgeber oder ein von Ihm Beauftragter darf den Fahrtenschreiber kontrollieren, das ist Fakt.
was stehen denn für private dinge auf dem fahrtenschreiber eines betriebsfahrzeuges... grübel
der arbeitgeber ist berechtigt für seine fahrzeuge die fahrtenschreiber zu kontrollieren, schon um missbrauch vorzubeugen.
Privat darin ist schon mal das Geburtsdatum! Aber ich habe es mir schon fast gedacht, wäre ja auch ein Ding, wenn der AG es nicht kontrollieren dürfte. Wollte nur mal Sicherheit haben. Danke an alle!
das geburtsdatum kennt der arbeitgeber schon von allen seinen beschäftigten,oder ist das schwarzarbeit?
Natürlich ist es keine Schwarzarbeit! Es geht nur darum, dass es nicht der direkte AG ist sondern der Werkstattleiter!
hi , der arbeitgeber müsste es sogar regelmässig überprüfen !