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Eine Ehe und die steuerlichen Vorteile?

gefragt von SchlumpffrauSchlumpffrau am 12.09.2008 um 17:28 Uhr

Wenn man heiraten will, möchte man auch die steuerlichen Vorteile mitnehmen, sofern es welche gibt. Wie ist das denn, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen? Gibt es dann überhaupt finanzielle Vorteile? Wer hat dann welche Steuerklasse, wenn ein Kind da ist?

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jetztgehtslos
beantwortet von jetztgehtslos am 12. September 2008 17:44
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Die steuerlichen Vorteile sind nichts gegen die Nachteile einer Ehe. Sorry, dieser Satz viel mir gerade so dazu ein.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 12. September 2008 18:32

Ist doch eine Überlegung wert.


anonym
beantwortet von hochglanz am 12. September 2008 17:30
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wenn beide gleich viel verdienen, bekommen beide Steuerklasse IV


anonym
beantwortet von Lea2006 am 12. September 2008 17:41
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Wenn einer die Steuerklasse III wählt, gibt es fürt den anderen nichts mehr zu wählen, der kann dann nur noch Steuerklasse V nehmen.

Bei einem Alleinverdiener ist die Steuerklasse III normal, da er seine Familie unterhält, zahlt er eben weniger Steuern.

Die Steuerklassenkonstellation III / V führt häufig zu Nachzahlungen. Das aber hier alles zu erkären würde wohl zu weit führen


anonym
beantwortet von Lea2006 am 12. September 2008 17:33
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Wenn beide gleich viel verdienen, sollte man die Steuerklasse IV wählen. Der Steuerabzug ist dann wie bei einem Ledigen. Das Kind kann wahlweise auf irgendeiner der beiden Steuerkarten eingetragen werden. Mit einem Kind zahlt man nur etwas weniger Solidaritätsbeitrag.

Kommentar von koenigstiger25 am 13. September 2008 09:10

...und Kirchensteuer!

Kommentar von Lea2006 am 13. September 2008 11:31

Die Kirchensteuer erwähne ich hierbei grundsätzlich nicht, da es sich um eine freiwillige Abgabe handelt.


Nidaro
beantwortet von Nidaro am 12. September 2008 17:31
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wenn beide ungefähr gleich verdienen, wählt man üblicherweise die Steuerklasse 4/4. Falls die Frau wegen des Kindes zu Hause bleibt, hat sie somit ja auch weniger Einkommen. Dann wählt der arbeitende Partner die Steuerklasse 3 (weniger Steuer)und der andere die Steuerklasse 5.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 13. September 2008 09:15
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Ehegatten unterliegen bei einer Zusammenveranlagung dem s. g. Splittingtarif. Dieser Tarif ist günstiger, als wenn die Einkommen getrennt nach der Grundtabelle versteuert werden.

Die Wahl der Steuerklasse ist im Prinzip egal, da sie nur unterjährig die abzuführenden Lohnsteuerbeträge "regelt". Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann alles "in einen Topf" geworfen und gemeinsam versteuert.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 12. September 2008 18:34
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Ab nächstem Jahr ändert sich was bei der Wahl der Steuerklassen. Da kann man in Klasse IV variieren und die Steuerlast anders verteilen.
Goggel mal nach Jahressteuergesetz 2009. einen Artikel darüber kannst Du auch bei Finanzblog24.de darüber finden


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