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eine chance auf die erwerbsminderungsrente

gefragt von sandra1982 am 05.08.2008 um 12:38 Uhr

Ich habe eine frage bezüglich der erwerbsminderungsrente. ich habe einmal ein absage bekommen beim zweiten mal bin ich bis zum sozialgericht gegangen. bevor ich die absage bekam war ich beim gutachter der vom gericht gestellt wurde. Mein Neurolge hat bei deinem bericht den er dem Sozialgericht gesandt hat, hat er verfasst das ich einen anspruch auf die erwerbsminderungsrente hätte. Der gutachter hat die aussage von meinem neurolgen zu nichte gemacht. Meine frage ist das wenn ich selber einen gutachter beauftrage der die aussage von meinem neurologen zustimmt hätte ich eine chance auf die erwerbsminderungsrente.


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breitfuesse
beantwortet von breitfuesse am 5. August 2008 12:42
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Das kann dir nur das Gericht selbst beantworten. Vielleicht sprichst du erstmal mit einem Fachanwalt und fragst, wie er deine Chancen sieht.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 5. August 2008 12:46
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Selbst einen Gutachter zu beauftragen hat keinen Sinn.

Den einzigen Sinn macht es, wenn man sich der Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht bedient. Der kennt sich mit der Materie aus.

Und Mitglied werden in einem Sozialverband ist auch nicht verkehrt. Z.B. www.vdk.de


Berserker
beantwortet von Berserker am 5. August 2008 12:47
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Du wirst zu Fachärzten der Landesversicherungsanstalt geschickt, die Dich untersuchen. Die gehen nach dem Motto ,, Wes Brot ich ess, des Lied ich sing,,. Ich habe es mehrmals hinter mir.


anjanni
beantwortet von anjanni am 5. August 2008 12:59
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Einen eigenen Gutachter beauftragen, hat keinen Sinn. Da könntest Du ja so lange suchen, bis Du einen findest, der Dir bescheinigt, was Du gerne möchtest.

Wenn Dich mal an den zuständigen Sozialverband. Die können Dich sicherlich sachkundig beraten.


Realito
beantwortet von Realito am 5. August 2008 12:59
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Es ist insgesammt schwieriger geworden soetwas durchzusetzen. Einen Sachverständigen kann nur das Gericht bestimmen, nur nicht Du.





Mismid
beantwortet von Mismid am 5. August 2008 13:12
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wenn du 1982 geboren bist wirst du eh keine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. Dafür hast du zu wenig gearbeitet. Dir wird nur Solzialhilfe bleiben. Aber die ist bei deinem Alter sowieso höher als dein Rentenanspruch. Wenn man heutzutage noch 2 Stunden pro Tag als Pförnter mit dem Kopf nicken kann, gibt es schon keine Rente mehr.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. August 2008 13:16

Dir wird nur Solzialhilfe bleiben. Aber die ist bei deinem Alter sowieso höher als dein Rentenanspruch. Wenn man heutzutage noch 2 Stunden pro Tag als Pförnter mit dem Kopf nicken kann, gibt es schon keine Rente mehr. Eine Arbeitsunfähigkeitsrente wie es sie früher gab, gibt es nämlich schon lange nicht mehr


Becci101181
beantwortet von Becci101181 am 5. August 2008 13:53
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die gutachter, die vom gericht gestellt werden, müssen neutral sein.
einen neutralen gutachter kannst du eigentlich nur schwer durch einen anderen widerlegen, außer wenn du ihm nachweisen kannst, dass sein gutachten flasch ist.
um eine eu-rente zu bekommen, mußt du mindestens fünf jahre voll gearbeitet haben. ansonsten hättest du zwar evtl einen medizinischen anspruch auf die rente, allerdings keinen rentenrechtlichen.





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