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eine Bekannte von mir hat in ihrer Wohnung Schimmel . Was kann sie tun ?

gefragt von PinjePinje am 12.03.2009 um 18:23 Uhr

der Vermieter reagiert nicht . Was kann sie machen ? Sie hat kleine Kinder und hat Angst das es gesundheitliche Folgen hat


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Michaela2684
beantwortet von Michaela2684 am 12. März 2009 18:30
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Die Luftfeuchtigkeit darf nicht über 55% - sprich: heizköper aufdrehen und fleißig "Stoßlüften" ca. 5-10 Minuten 2x tgl.! Wenn die Wand schon sehr Schimmlig ist - Putz runterklopfen, schön trocknen lassen und neu verputzen! LG

Kommentar von profitnews am 18. März 2009 13:29

Was für ein Schwachsinn. Die Luftfeuchtigkeit im Bad ist nach dem Duschen bis zu 70%.

Kommentar von 57465e616c0da4f08e88f5449586f8f1smallMichaela2684 am 19. März 2009 16:36

Das Badezimmer ist ja auch ein Feuchtraum!!! und wird (im Normalfall) auch anders Verputzt bzw. unter dem Putz kommt so ein Feuchtigkeitsschutzmittel rauf! Aber wenn du im Wohnzimmer od. Schlafzimmer 70% Luftfeuchtigkeit hast ... dann wünsch ich dir viel Spass beim Zahlen der Reparaturkosten!!! LG


anonym
beantwortet von melle076 am 12. März 2009 18:30
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Umziehen, Schimmel ist sehr gesundheitsgefährdet. Meine Söhne haben durch Schimmel Beide Asthma bekommen. Haben den Schimmel nicht sehen können, erst nach Messungen in der Wohnung kam das raus. Nachdem wir umgezogen sind, geht es Beiden besser.

Kommentar von Dadf2578957bd00045b799d64b645d0esmallPinje am 12. März 2009 18:33

ja sie und ihre kids haben immer kopfschmerzen und ihnen ist übel .

Kommentar von melle076 am 12. März 2009 20:19

Dann würd ich sagen, schnell da weg.


birgonia
beantwortet von birgonia am 12. März 2009 18:25
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Heizen und Stosslueften.
Zum Mieterbund gehen.

Kommentar von Micha01 am 12. März 2009 18:51

Hilft nicht. Schimmel muß professionell beseitigt werden. Es gibt Firmen, die das machen.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 12. März 2009 18:59

Natuerlich muss der Schimmel weg!
Erst mal sollte man sich richtig verhalten (heizen und lueften, jedoch nicht dauerlueften).
Dann kann der Mieterbund genug Druck machen bzw. die erlaubten Bau-Massnahmen einleiten fuer einen Vermieter, der sich tot stellt. Ein guter Mietanwalt kann das natuerlich auch...


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 12. März 2009 18:25
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Anwalt einschalten oder zum Mieterschutz. Androhung von Mietkürzung mit Fristsetzung, später fristlose Kündigung. Aber bitte nur mit fachmännischer Unterstützung.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 12. März 2009 18:25
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Den Tierschutz anrufen.


Kleiner Scherz:

http://www.ib-rauch.de/Beratung/schimpi.html

Bild/er:

Bild



anonym
beantwortet von Micha01 am 12. März 2009 18:25
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Vermieter informieren. Der beauftragt eine Firma mit der Ursachenforschung und Beseitigung.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 12. März 2009 18:26

Aha. Das macht er? Obwohl er er bis jetzt nicht reagiert hat?

Kommentar von Micha01 am 12. März 2009 18:29

Wenn der Vermieter nicht reagiert, Miet verhältnis fristlos kündigen und ausziehen ! Sonderkündigungsrecht, da akute Gesundheitsgefährdung vorliegt.

Kommentar von Dadf2578957bd00045b799d64b645d0esmallPinje am 12. März 2009 18:27

der Vermieter kümmer sich um nichts

Kommentar von Dadf2578957bd00045b799d64b645d0esmallPinje am 12. März 2009 18:38

könnte sie denn einfach so ausziehen ??

Kommentar von Micha01 am 12. März 2009 18:44

Ja, aus den genannten Gründen. Vorher noch ein paar "Beweis" - Fotos machen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. März 2009 18:27
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Sie könnte den Vermiter einen Brief schreiben, den Mangel bennenen, eine Frist setzen zur Behebung und ankündigen das nach Fristverstreichung die Miete entsprechend dem Mangel gemindert wird. Hierbei würde ich nach qm der betreffenden Räumen in Bezug auf die Gesammtwohnfläche mindern.

Kommentar von Dadf2578957bd00045b799d64b645d0esmallPinje am 12. März 2009 18:30

hat sie schon alles gemacht und auch die Miete gekürzt und er kümmert sich immer noch nicht . Gibt nicht mal eine Antwort

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 13. März 2009 10:24

Hat sie den Schimmel vielleicht selber verursacht und der Vermieter ist sich seiner Sache dermaßen sicher, dass er es auf einen Prozess mit ungewissem Ausgang und dem damit für beide Seiten schwer kalkulierbaren Kostenrisiko ankommen läßt?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. März 2009 18:35
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Anstreicher bestellen. Der kann den Schimmel entfernen und die Stellen mit Pilzschutzmittel versehen und die Wand nach dem Abtrocknen wieder sauber streichen. Kann man aber auch selber machen, dann wird es billiger. Ist der Schaden durch eine schlechte Isolierung des Gebäudes, also bauseits verursacht, kann man versuchen die Kosten dem Vermieter aufs Auge zu drücken. Dazu müßte aber ein Gutachter Stellung nehmen, für dessen Kosten man in Vorleistung treten muß. Wird dann vermutlich einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen.


angie760
beantwortet von angie760 am 12. März 2009 18:52
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Mieterschutzbund wäre da angebracht.Da zahlst Du nur einen Jahresbeitrag,kannst so oft dahin wie Du möchtest.Beim Anwalt zahlst Du dann doch mehr.


anonym
beantwortet von maxi6 am 12. März 2009 19:27
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Am besten wäre, sie würde zum Mieterschutzbund gehen.


clearsky
beantwortet von clearsky am 12. März 2009 18:24
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Macht das nicht eine Versicherung?(Vorrausgesetzt man hat die richtige)

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 12. März 2009 18:36

Ne, sowas versichert keiner!


anonym
beantwortet von profitnews am 18. März 2009 13:37
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Wenn der Vermieter nicht reagiert und man hat schriftlich angemahnt, die Miete um 30% kürzen.

Schimmel ist ein baulicher Mangel und ist meist ein Fehler in der Dämmung des Hauses. Die Wand ist zu kühl, daher setzt sich die Luftfeuchtigkeit darauf ab und schimmelt. Luftfeuchtigkeit nimmt die vierfache Wassermenge auf. Was da passiert, haben wir alle schon gesehen, wenn wir im Sommer eine Flasche aus dem Kühschrank holen. In wenigen Minuten hat sich die Luftfeuchtigkeit abgesetzt und perlt von der Flasche.

Der Vermieter muss den Beweis durch Gutachten antreten, wenn er ihnen den Mangel nicht glaubt.

Sollte der Vermieter bei Kürzung nicht reagieren, das Gesundheitsamt einschalten und damit Druck machen.


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