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eine bekannte hat von einer anderen bekannten das auto verkaufen lassen

gefragt von chili0 am 04.12.2008 um 14:41 Uhr

ohne etwas schriftlich zu machen. Sie übergab ihr die papiere fürs Auto, wie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Jetzt ist das auto verkauft und sie hat nix bekommen. was kann dem jetzt passieren, der das auto verkauft hat? Sie fragte mich um rat, kann ihr aber auch nicht helfen


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anonym
beantwortet von checkdass am 4. Dezember 2008 16:06
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der Kfz Brief ist KEIN Eigentumsnachweis, dies steht sogar im Brief drin. Eigentümer ist derjenige der den Kaufvertrag und die Quittung vorweisen kann. Die Freundin hat sich, wenn die Sache wirklich so gelaufen ist der Unterschlagung strafbar gemacht. Also mit den Nachweisen direkt zur Polizei und Anzeige erstatten, das kostet nichts.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 4. Dezember 2008 14:45
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Was sollte dem passieren ?

Die Bekannte wird sich als Eigentümerin ausgeben, und wenn ein gegenteiliger Beweis nicht zu führen ist dann ist sie das Auto los ! Wer den Brief hat ist der Eigentümer!

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 18:12

Nein, wer den Brief hat, ist NICHT automatisch Eigentümer!!!

Die rechte Spur auf der Autobahn ist ja schließlich auch nicht nur für LKW gedacht!


jason69
beantwortet von jason69 am 4. Dezember 2008 14:49
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Ganz so einfach ist es ja nun nicht, geh zum Anwalt...letztlich ist das Fahrzeug ja mal auf dich zugelassen gewesen, dann soll die jetztige "Käuferin" doch einmal dokumentieren wie sie das Fahrzeug erhalten hat.


Strullerpuppe
beantwortet von Strullerpuppe am 4. Dezember 2008 14:42
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Was hätte sie bekommen sollen? Das Geld für das Auto?


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 4. Dezember 2008 14:43
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Tja, ich denke, da kann sie nur einen Anwalt einschalten, wenn sie nix schriftlich hat.


Kommentar von chili0 am 4. Dezember 2008 14:45

hat sie denn da chancen beim anwalt, wenn sie nix schriftliches hat

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 14:59

Naja, der hat bestimmt ein paar mehr Ideen als wir hier.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 4. Dezember 2008 14:45
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Ich denke, wenn sie so leichtsinnig war, den Fahrzeugbrief auszuhändigen, muss sie wohl damit leben, dass der Wagen jetzt weg ist und sie das Nachsehen hat.
Derjenige, der den Brief in Händen hält weist sich als Besitzer des Wagens aus.


Tanjaschatz
beantwortet von Tanjaschatz am 16. Februar 2009 08:23
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Sofort zum Anwalt gehen und Anzeige erstatten.


koralewskim
beantwortet von koralewskim am 21. Mai 2009 08:17
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Halo,in jedem Falle einen Anwalt einschalten,auch wenn es nichts schriftliches gab.Er hat mehr Möglichkeiten und Ideen als wir alle zusammen(wie schon in einer anderen Antwort richtig stand).Übrigens: eine Anwaltsbrief an die unehrliche Seite mit Androhung der Klage wirkt SEHR OFT Wunder .Dafür lohnt sich sein (in diesem Fall kleines ) Honorar.


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