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Eine Bekannte hat als Reinungungskraft Job bekommen auf 400 € Basis und bezieht Alg II Geld.

gefragt von Ralfm2000Ralfm2000 am 07.07.2009 um 6:08 Uhr

Eine Bekannte hat als Reinungungskraft Job bekommen auf 400 € Basis und bezieht Alg II Geld. Sie verdient 6.58 brutto die Stunde netto 5,22 € X 80 Stunden = 417,60 € Wieviel Geld hält das Arbeitsamt davon ein? Ohne das Sie Ihr nachteile beim Arbeitsamt entsteht für Lebensunterhalt und Miete.


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 7. Juli 2009 06:21
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100 Euro des Hinzuverdienstes sind als Grundfreibetrag generell anrechnungsfrei, von dem darüber liegenden Einkommen bleiben 20% anrechnungsfrei, die übrigen 80% werden voll auf die Hartz IV-Bezüge angerechnet.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 7. Juli 2009 06:38

Ist das wirklich so? Liest sich hart - damit zahlt sie doch drauf wenn sie arbeiten geht, denn der Weg zur Arbeit kostet doch auch.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 7. Juli 2009 06:43

Genau das ist meiner Meinung nach vom Gesetzgeber beabsichtigt! Natürlich hat er dabei den "zivilen Ungehorsam" derer nicht bedacht, die ihren Hinzuverdienst einfach nicht angeben...

Kommentar von fragefix am 7. Juli 2009 07:52

Dein Denkansatz ist falsch: das Arbeitslosengeld ist kein Geschenk, mit dem man sich häuslich einrichten kann. Es ist eine Unterstützung, die die Allgemeinheit für Menschen gibt, die unverschuldet ihre Arbeit verloren haben. Man muss sich so schnell wie möglich eine neue Arbeit suchen. Sei froh, dass deine Bekannte eine solche Arbeit gefunden hat. Es ist richtig, dass ein Teil angerechnet wird und die Allgemeinheit wieder entlastet wird. Deine Bekannte bekommt ja trotz ihrer Arbeit noch immer einen Teil Unterstützung weiter (und das ist auch gut so bei dem Hungerlohn, der dieser ausbeuterische Arbeitgeber zahlt).

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 7. Juli 2009 08:01

Meinst Du mich? Wenn ja, auf welchen Denkansatz von mir beziehst Du Dich? Wenn nein, achte bitte darauf, wo Du Deine Kommentare hinstellst, um Missverständnissse zu vermeiden!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. Juli 2009 11:24

''denn der Weg zur Arbeit kostet doch auch.''

Dafür ist die 100-€-Pauschale gedacht. Und die gibts auch, wenn man gar keine Kosten für den Arbeitsweg hat.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 7. Juli 2009 06:11
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Da entstehen ihr nur Nachteile, wenn sie das nicht sofort dem Amt meldet, das könnte ihr als Betrug ausgelegt werden, ansonsten kann sie einiges davon behalten, sie wird auf jeden Fall mehr als vorher haben, aber das Amt wird die Zahlungen ein wenig kürzen.


miniwo
beantwortet von miniwo am 7. Juli 2009 06:20
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Der Freibeitrag liegt bei 100 Euro. Den Rest bekommt se mit dem ALG2 verrechnet.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Juli 2009 06:50
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''Wieviel Geld hält das Arbeitsamt davon ein?''

526,40 - 185,28 = 341,12 €

100 € (Pauschale nach § 11 SGB II) 85,28 € (Berechnet nach § 30 SGB II)

Die Beträge werden vom Brutto errechnet.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. Juli 2009 06:56

''auf 400 € Basis''

''Sie verdient 6.58 brutto die Stunde netto 5,22 € X 80 Stunden = 417,60 €''

  • Das ist jetzt irgendwie unklar. 400-€-Job oder das andere?

anonym
beantwortet von Rennziege am 7. Juli 2009 07:48
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das ist kein 400 euro job, wenn er über 400 euro bezahlt wird.



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