Hallo,
ich hatte mir vor 2 wochen einen roller (50ccm) gekauft und vom händler mitgeteilt bekommen das er seit mehreren Jahren Testsieger bei Stifungwarentest sei, als ich mich mal gestern schlau gemacht habe weil ich mir gedacht habe das irgendetwas nicht stimmt, habe ich herrausgefunden das Stifung warentest NIE einen rollertest gemacht hat.
das fällt doch unter arglistige täuschung? kann ich die rücknahme verlangen?
danke im vorraus für die antworten
wenn du einen zeugen hast für diese aussage, dann kannst du vom kauf zurücktreten. du bist in der beweispflicht

Wir ziehen daraus die Lehre: Verkäufer können sehr gut sprechen oder besser aufschwatzen. Wenn du etwas kaufen willst (nicht Milch und Butter), erstmal ne Nacht drüber schlafen und uns fragen, oder auch Stiftung Warentest oder... Wenn du dann zum Händler zurückkommst, ist der so froh, das der da vielleicht noch was am Preis machen kann. Aglistige Täuschung wird ohne Zeugen nicht nachzuweisen sein. LEIDER!
fallst Du Zeugen hast, kannst Du den Roller umtauschen. Ansonsten ist die gesetzliche Umtauschfrist schon vorbei. Evtl. wenn Mängel am Roller auftauchen.
ich habe 3 zeugen sind leider alle aus der Familie aber macht das etwas? und mängel, ein andere roller gleiche preisklasse hat ein 1000 mal bessers fahrgefühl, ist viel ruhiger, flattert nicht so, beschleunigt viel besser usw... und quallität is auch nicht das beste
hättest dir früher überlegen sollen famile ist schwe rkann man villeicht dann denken das du sie überredet ahsta ber ein verusch ist es wert :)

ich würde es versuchen!! der hänler wo ich meinen roller gekauft habe hat mich auch verarscht hat mir nen roller mit 1600km für 100 euro weniger verkauft als er eigentlich neu kostet!! aber ich habe mich vorher auch nicht schlau gemacht sonder bin nen par tage später durch zufall auf den neupreis gestoßen!!
Macht es etwas wenn der roller ein paar schrammen hat, hatte 1 sturz weil der roller so ein ungewöhnliches fahrgefühl hatte, sprich das in die kurvenlegen ist fast unmöglich...