Ein Bekannter hat diese erhalten und weiss nicht wie er sich dem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll (Ich auch nicht). Die neue Tätigkeit soll eine Vollzeitbeschäftigung sein und ein Drei-Schichten-System. Bisher hat er nur eine Teilzeit ausgeübt.

Er muss sie nicht akzeptieren. Er kann die Änderungskündigung vom Arbeitsgericht prüfen lassen. Wenn der Arbeitgeber allerdings darlegen kann, dass die Änderungskündigung berechtigt ist, dann muss Dein Bekannter das akzeptieren oder ggf. das Unternehmen verlassen. Hier wäre eine Beratung vom Anwalt vorab dringend empfohlen.

"Der Arbeitgeber kann diese Vereinbarungen nicht einfach einseitig abändern. Entweder der Arbeitnehmer stimmt der Änderung der Arbeitsbedingungen zu oder der Arbeitsvertrag und damit die festgeschriebenen Arbeitsbedingungen können nicht geändert werden. Nur in seltenen Fällen kann eine Veränderung durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung bei Bestehen eines Betriebsrats erreicht werden."
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-aenderungskuendigung.htm

Wenn ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung nicht unterschreibt muss der Arbeitgeber ihn zu den vorigen Bedingungen weiter beschäftigen
Danke, ich werde es weitergeben.