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Eine Änderungskündigung muss die akzeptiert werden.

gefragt von vincent am 18.06.2007 um 13:31 Uhr

Ein Bekannter hat diese erhalten und weiss nicht wie er sich dem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll (Ich auch nicht). Die neue Tätigkeit soll eine Vollzeitbeschäftigung sein und ein Drei-Schichten-System. Bisher hat er nur eine Teilzeit ausgeübt.

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dock69
beantwortet von dock69 am 18. Juni 2007 13:46
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Er muss sie nicht akzeptieren. Er kann die Änderungskündigung vom Arbeitsgericht prüfen lassen. Wenn der Arbeitgeber allerdings darlegen kann, dass die Änderungskündigung berechtigt ist, dann muss Dein Bekannter das akzeptieren oder ggf. das Unternehmen verlassen. Hier wäre eine Beratung vom Anwalt vorab dringend empfohlen.

Kommentar von vincent am 18. Juni 2007 13:49

Danke, ich werde es weitergeben.


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krubi
beantwortet von krubi am 18. Juni 2007 13:49
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"Der Arbeitgeber kann diese Vereinbarungen nicht einfach einseitig abändern. Entweder der Arbeitnehmer stimmt der Änderung der Arbeitsbedingungen zu oder der Arbeitsvertrag und damit die festgeschriebenen Arbeitsbedingungen können nicht geändert werden. Nur in seltenen Fällen kann eine Veränderung durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung bei Bestehen eines Betriebsrats erreicht werden."

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-aenderungskuendigung.htm


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 18. Juni 2007 14:50
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Wenn ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung nicht unterschreibt muss der Arbeitgeber ihn zu den vorigen Bedingungen weiter beschäftigen


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