Hallo Leute!!
Eigentlich dachte ich, das Urlaub Erholung heißt, um wieder frisch am Arbeitsleben dran teil zunehmen. Am 1. Urlaubstag kam eine Abmahnung ins Haus, ist das überhaupt rechtens? Sollte da eigentlich die Erholung für den Arbeitnehmer im Vordergrund stehen? Bräuchte mal nen Ratschlag, wenn es geht vom Fachmann. Ich überlege vielleicht zum Anwalt zugehen, vorher wollte ich aber euren Rat hören. Der Fall bezieht sich im Pflegedienst (Altenheim). Es gab nicht einmal eine Anhörung oder Stellungsnahme meiner Seite. Der Fall der in der Abmahnung dargestellt wird ist 4 Wochen her.
Danke euch
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Die Abmahung ist nicht mehr wirksam. 4 Wochen nch Fehlverhalten kann der Mitarbeiter nicht mehr damit rechnen, dass Abmahnung kommmt.
eine abmahnung muß zeitnah erfolgen, und es muß ein abmahnungsgespräch geführt werden damit der beschuldigte ggf die sache korrigieren kann. also ist die abmahnung unwirksam. bitte schriftlich die abmahnung reklamieren, am besten mit hlfe eines anwaltes

Dein Chef möchte sich nicht mit dir auseinandersetzen, daher in der Urlaubszeit. Ein Bekannter von mir wurde mal zum 23.12. gekündigt, auch weil da gerade sein erster Urlaubstag war und der Chef wohl nicht so scharf drauf war es ihm direkt zu sagen. Und rechtens ist das meiner Ansicht nach schon. Du kannst Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen. Aber nicht aufgrund des Zeitpunktes der Zustellung, sondern wegen des Inhalts!
Justin Mc lane War das mit dem Morphiumpflaster??
Was soll diese Frage
ok. dache nur. Ich kenne so eine Fall, 4 Wochen später Kündigung, weil Heimaufsicht...usw.

Die Frage würde ich auch mal in einem Forum für Arbeitsrecht stellen: