Einbruch im Keller - Wer zahlt?

4 Antworten

Mietwohnung: BGB 535 (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Regulierung über Hausrat "möglich"(Einbruchdiebstahl oder Vandalismus) aber mal ehrlich, wozu? Gehört mir die Kellertür? Der Vermieter würde meine Autotür auch nicht reparieren, oder?

Welche Versicherungen hast Du denn?
Wenn es eine Mietwohnung ist, musst Du Dich selbstverständlich
selber versichern.

Wenn es sich um einen Einbruch handelt, ist es ein Fall für deine Hausratversicherung.

Hausratversicherung.