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Einbehalten der Kaution, da unsachgemäße Mietvertragskündigung (aus der Vermieter-Perspektive)

gefragt von corday am 16.01.2009 um 9:48 Uhr

Hallo, folgendes Anliegen habe ich: Mein Vater vermietet Wohnungen und letztes Jahr hatte er einen Schlaganfall, sodass ich UNWISSENDER mit meiner Mutter eine Kündigung ohne Ausstellungsdatum (eigentliches Datum: 28.01.2008) bekommen habe. Nach dem durchlesen dieser Kündigung und in Anwesenheit der Mieter ist mir aufgefallen, dass sie aber bereits zum 01.12.07 die Kündigung aussprechen wollen um die 3 Monatige-Kündigungsfrist einzuhalten. Wir haben die Kündigung zwar behalten jedoch erwidert, dass eine sachgemäße Kündigung eingereicht werden muss und somit der früheste Zeitpunkt für eine Kündigung erst im April stattfinden kann. Wir erhalten die kommenden Tage keine Kündigung und denken die Mieter hätten es sich anders überlegt! Wie sich heraus stellt haben sie einen anderen Mietvertrag schon unterschrieben. Bereits am 14.Februar 2008 bitten die Mieter den Hausmeister sich die Wohnung anzuschauen -> total verschmutzt, Schimmel in fast jedem Raum, Türen eingetreten und Bilder an den Fenstern, welche sich sehr schwer und mühsam entfernen ließen, Toilette kaputt getreten, Boiler aus der Ankerung gerissen, ebenso wurde dieser während der Mietzeit nie entkalkt. Der Hausmeister schlägt Ihnen vor die Wohnung selbst zu reinigen bzw. zu reparieren. Ein paar Tage später sind die


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 16. Januar 2009 09:51
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Behaltet die Kaution ein und stellt die Schadenshöhe dem Mieter in Rechnung.

Kommentar von corday am 16. Januar 2009 09:54

Kaution wurde einbehalten und Schadenhöhe dem Mieter mit Hilfe unseres Anwaltes in Rechnung gestellt, dieser ging zum Mietverein, welcher uns jetzt anzeigt.

Kommentar von 2c4b6c871f2aa528b22b6c24586d8343smallzauberflocke1 am 16. Januar 2009 10:00

Angezeigt? Hattet ihr keinen gemeinsamen Wohnungsbesichtigungstermin? War der Zutritt ggf. Zutrittverschaffung dem Mieter durch Anschreiben bekannt? WEnn nein, sieht es so aus, dass die Anzeige seitens des Mieters i. O. ist... auch wenn das moralisch nicht vertretbar ist... Aber um Moral geht es nicht, die Mieter wollen nur Zeit gewinnen und zusehen, wie sie aus der Sache rauskommen

Kommentar von corday am 16. Januar 2009 10:08

also die Mieter haben keinen termin mit uns vereinbart sondern lediglich den hausmeister gebeten sich die wohnung einmal anzuschauen(hausmeister wohnt im selben haus). Tage darauf waren die Schlüssel schon im Briefkasten des hausmeisters!

Kommentar von Auskunft am 16. Januar 2009 10:01

Laßt alles über den Anwalt laufen.

Der wird auf die Klage reagieren.


zauberflocke1
beantwortet von zauberflocke1 am 16. Januar 2009 09:57
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was ich herauslese ist, dass du und deine Mutter die jetzigen Vermieter anstelle des Vaters seid. Ist das korrekt? Eine Kaution ist für solche Zwecke rechtlich angedacht... So lange die Missstände seitens der Mieter nicht beseitigt sind, lasst ihr die Dinge auf Kosten des Mieters instandsetzen etc. Sicherlich wird hierfür die Kaution nicht ausreichen. Die Kostenvoranschläge diverser benötigter Dienstleister den Mieters vorlegen und nach Möglichkeit in Verhandlung kommen. Aus meiner Sicht sind das Nomaden; es gibt dazu sicherlich eingetragene Vereine/Kanzleien, die euch mit Rat begleiten.

Kommentar von corday am 16. Januar 2009 10:06

Genau, wir vertraten sozusagen meinen Vater da dieser nicht sprechen geschweige denn schreiben konnte. Jetzt vor Gericht müssen wir beweisen, dass die Kündigung erst im Januar eingereicht wurde. In der Anklage hat unser ehemalige Mieter eine Kündigung dem Gericht geschickt, auf welcher das Datum 20.11.07 steht. Diese haben wir jedoch NIE erhalten!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Januar 2009 10:35
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Erstens, der fristgerechte Zugang der Kündigung muss von der kündigenden Partei bewiesen werden. Also per Einschreiben oder durch Boten.

Zweitens, Egal was zum Thema Schönkeitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart war, das Mindeste ist es, die Wohnung besenrein zu übergeben.

Drittens, für Schäden an der Mietsache haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber. Zu diesem Zweck darf sich der Vermieter an der Kaution bedienen. Reicht die nicht aus, sind weitere Schadenersatzansprüche zu stellen.

www.mietrecht.unserforum.de

Kommentar von corday am 16. Januar 2009 10:51

Zu Erstens: Gilt dies auch als Beweis, sofern die Mieter behaupten sie hätten die Kündigung persönlich bei den Vermietern abgegeben. Da steht ja dann Aussage gegen Aussage. Danke für die restlichen infos ;)


anonym
beantwortet von corday am 16. Januar 2009 09:51
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Schlüssel in dem Briefkasten des Hausmeisters. Selbstverständlich haben der Hausmeister und ich die Wohnung photographisch festgehalten. Nun haben wir die Kaution (1.800€) aus folgenden Gründen einbehalten: Mietrückstand: Februar, März, hälfte Mai Heizkostennachzahlung: bis Mitte Mai Die Wohnung wurde in solch einem Zustand hinterlassen, dass die Arbeiten sich erschwert und deutlich verlängert haben.

Im März 2009 kommt es zur Anklage.

Bitte gebt mir eure Meinung dazu. Freue mich über jeden Kommentar.

MfG

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 16. Januar 2009 09:53

Wer hat hier wem gekündigt? Dein Vater Dir, oder Du nem Mieter? Ich check das nicht....

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 16. Januar 2009 09:53

euer handeln ist nachvollziehbar... aber was für eine anklage?

Kommentar von corday am 16. Januar 2009 09:56

Mein Vater war zu dieser zeit nicht zurechnungsfähig, ich habe versucht ihn zu vertreten. Der Mieter hat Gekündigt (wir sind die Vermieter), aber meiner Meinung nach unsachgemäß! Nun werden wir angezeigt, da wir die Kaution zurück zahlen sollen.

Kommentar von corday am 16. Januar 2009 10:10

Der Mieter dem Vermieter! Aber die 3 monatige kündigungsfrist nicht eingehalten!


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