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Einbauküche in Mietwohnung, ist Nachmieter verpflichtet diese abzukaufen?

gefragt von fraammain am 04.03.2009 um 14:49 Uhr

Um uns in der Wohnung wohlzufühlen haben wir eine neue Einbauküche bauen lassen. Wegen komischer Maße werden wir sie wahrscheinlich be Auszug auch nicht mehr ausbauen können. Sind die Nachmieter verpflichtet uns die Küche bei Wohnungsübernahme abzukaufen?

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Küche x 4.956 Wohnung x 4.612 mieten x 387 Abstand x 69 Einbauküche x 68 verpflichtet x 5 abkaufen x 2

anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2009 14:49
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Nein.

Du bist verpflichtet, die auszubauen, wenn der Nachmieter sie nicht haben will.

Und wenn Du sie dann nicht mehr gebrauchen kannst, darfst Du sie entsorgen. (Kannst es aber auch erst über ebay oder einen Gebrauchtmöbel-Händler probieren. Die einzelnen Schränke und Geräte sind ja oft noch nutzbar.)

Kommentar von 355b2a381b0062ff3f84928fb5fbe1f1smallBaggy am 4. März 2009 14:52

So ist es!


Platon
beantwortet von Platon am 4. März 2009 14:49
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Nein. Kein Nachmieter kann zur Zahlung eines "Abstandes" gezwungen werden. Der Abschluß eines Mietvertrages darf auch hiervon nicht abhängig gemacht werden, dann wäre es sittenwidrig und der Vormieter kann verklagt werden. Man kann sich gütlich einigen, dann ist alles ok. Wenn der Nachmieter sie nicht haben will: versuche sie zu verkaufen, ansonsten ausbauen und weg damit.


anonym
beantwortet von Feronie am 4. März 2009 14:50
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Nein sind sie nicht, aber ich denke, wenn ihr dem Nachmieter ein Angebot macht und die Vorzüge dieser passgenauen Küche hervorhebt, dann nimmt er sie bestimmt

Kommentar von Mietnormade am 4. März 2009 14:55

Ich frag dann immer wer die Entsorgungskosten übernimmt. Und dann kann sich der Mieter überlegen ob der die Küche mitnimmt oder so da lässt. Und 80% lassen die Küche drin.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. März 2009 14:50
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Nein. Sie können aber müssen nicht.


Tremor
beantwortet von Tremor am 4. März 2009 14:53
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Es wäre ja schlimm, wenn der Vermieter die Küche übernehmen müsste. Dem Nachmieter kannst Du das anbieten. Will er die Küche nicht übernehmen, mußt Du sie mitnehmen.


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 4. März 2009 14:53
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Nein, die Nachmieter müssen die Küche nicht kaufen.

Eine Möglichkeit: bevor du ausziehst, veranstaltest du einen Flohmarkt zu dem du auch den Nachmieter einlädst.

Vielleicht möchte er ja die Küche dann kaufen.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 4. März 2009 14:53
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Definitiv nicht!

Da Du sie wegen der "komischen Maße" ohnehin nicht weiter- oder wiederverwenden wirst, kannst Du sie dem Nachmieter gegen einen symbolischen Preis überlassen oder schenken -- immerhin spart er Dir so die Entsorgung!

Wenn er sie nicht haben will, mußt Du sie sogar ausbauen.


MrBlueDaBe
beantwortet von MrBlueDaBe am 4. März 2009 14:52
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neee.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 4. März 2009 14:51
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nein


holsch
beantwortet von holsch am 4. März 2009 14:51
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komische frage : nein


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 4. März 2009 14:51
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sonst würde ich die wohnung diesen leuten gar nicht geben, den fall hatte ich auch, da musste ich die küche übernehmen, da ich sonst die wohnung nicht bekommen hätte!

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 4. März 2009 14:54

Dann hast Du Dich aber schön leimen lassen! Solche "Bedingungen" sind Käse!

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 4. März 2009 14:55

Hättest die Wohnung nehmen und hinterher den dicken Daumen zeigen können. Denn der Zwang zur Übernahme der Küche war nicht nur ungültig und sittenwidrig, sondern auch noch verboten.

Kommentar von anjanni am 4. März 2009 15:00

Wer will denn Zwang noch nachweisen, wenn hinterher einfach im Mietvertrag steht "der Mieter übernimmt die Einbauküche seines Vorgängers"?


holsch
beantwortet von holsch am 4. März 2009 14:50
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komische frage : nein


Zickedeluxe
beantwortet von Zickedeluxe am 4. März 2009 14:50
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Nein.


schmara
beantwortet von schmara am 4. März 2009 14:50
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voll nicht.


abibremer
beantwortet von abibremer am 4. März 2009 14:56
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nein, sind sie nicht, aber ihr seid verpflichtet die wohnung abgesehen von der üblichen abnutzung so zurückzugeben, wie ihr sie bekommen habt(bzw. wie es im mietvertrag vereinbart ist. wenn allerdings die maße des raumes so eigenartig sind, wird der nachmieter vielleicht froh sein, wenn passende möbel drin sind. wir schauen also optimistisch in die zukunft und hoffen, dass ihr zumindest einen teil eurer investition zurückbekommt. viel glück dabei.


Baggy
beantwortet von Baggy am 4. März 2009 14:54
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Nein, wenn ihr Glück habt, könnt ihr die Küche drin lassen wenn entweder der Vermieter sie übernimmt und sie damit zum Eigentum der Wohnung erklärt oder aber den neuen Mietern gefällt die Küche und kaufen sie euch ab.


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