Einbauküche gehört dem Vermieter, aber Mieter soll für Defekte zahlen

15 Antworten

Ich gehe mal davon aus, das die Küche kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wenn ja dann handelt es sich um eine Leihe nach § 598 BGB. Nach § 602 BGB hat der Verleiher (Vermieter) die Kosten der vertragsmäßigen Abnutzung zu tragen. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Defekt an den Geräten nicht durch eine vertragswidrige Nutzung entstanden ist, was wohl in Deinem Fall so sein wird, musst Du nach § 602 BGB nicht die Kosten für Austausch oder Reparatur tragen.

Ich werde in eine neue Wohnung ziehen, in der sich bereits eine (etwas ältere) Küche befindet. Diese gehört dem Vermieter. In unserem Mietvertrag steht nun, dass wir als Mieter alle Reparaturen an der Küche zahlen sollen, falls etwas kaputt geht

Diese Klausel ist unwirksam.

Mit sich drüber reden lassen will der Vermieter nicht, wenn wir nicht unterzeichnen bekommen wir die Wohnung nicht.

Einfach Mietvertrag unterschreiben, der Vertrag ist dann gültig, die Klausel nicht.

Nicht alles was schriftlich vereinbart wird ist zwangsläufig wirksam.

Nun ja, überleg doch mal, wenn du im Badezimmer die Kacheln kaputt machst, musst du ja auch haften....

Der Vermieter muss für den technisch einwandfreien Zustand sorgen.

Dein Vermieter hat dich scheinbar in der Hand....wenn du nicht darauf eingehst, bekommst du die Wohnung nicht....

Allerdings musst du, wenn der Geschirrspüler defekt ist auch nicht das teuerste Markengerät kaufen, sondern kann dir bei EbayKleinanzeigen einen Gebrauchten kaufen und den da reinstellen....

Ist immer eine Sache von Wollen....

schau auch mal da?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

Das war in meiner letzten Wohnung auch so. Der Vermieter hat mir die Küche (sogar kostenlos) zur Verfügung gestellt, aber ich war verantwortlich dafür, Reparaturen machen zu lassen, wenn etwas kaputt geht. Du solltest alles testen (E-Geräte) und sofort melden, wenn was defekt ist. Dann gibt es hinterher keinen Streit. Von defekten Möbeln (Kratzer etc.) würde ich Fotos machen und dem Vermieter überlassen. Bei einer Wohnungsbegehung direkt nach dem Einzug dürften dann für beide Seiten alle Unklarheiten beseitigt werden, wenn Mängel direkt auf den Tisch gekommen sind!

Frag da mal beim Mieterschutzbund nach. Mir erscheint das auch seltsam.