Frage von FLIXIN 01.09.2008

Einbahnstraße falsch gefahren

  • Antwort von Lena101 01.09.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren 15,-- Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren bei Behinderung 20,-- Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren bei Gefährdung 25,-- Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren bei Sachbeschädigung 30.-- http://www.autorecht24.de/Bussgeldkatalog/Verwarnung/verwarnung.html

  • Antwort von ImGampi 01.09.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Lebenslänglich.

  • Antwort von HelmutRn 01.09.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In Hamburg gibt es Einbahnstraßen, die wechseln die Richtung, da bist Du wenigstens manchmal in der richtigen Richtung!!!

  • Antwort von burle1976 01.09.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du hast eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen.

    § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat

    20,00 Euro

  • Antwort von Shira 01.09.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das hast du aber noch mal ordentlich Glück gehabt!

  • Antwort von KernCore 01.09.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    führerscheinentzug oder ein paar tage sozialdienst

  • Antwort von kimmo 01.09.2008

    Das war ganz richtig was die Polizei gemacht hat. Ich bin auch gegen rotes Licht gefahren ohne das zu bemerken auf einer Strassenbaustrecke wo sonst viele farbige, auch rote Schilder waren.

  • Antwort von malli 01.09.2008

    keine du bistr nur ermahnt worden

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