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Ein unbekanntes, abgemeldetes Auto parkt auf meinem Stellplatz in der Tiefgarage

gefragt von thomasklein am 26.02.2009 um 18:12 Uhr

Guten Abend, ein abgemeldetes Auto steht in der Tiefgarage auf dem Parkplatz der mit dem Kauf meiner Eigentumswohnung miterworben wurde. Ich habe mehrmals einen Zettel an das Auto angebracht mit der Bitte das Auto umgehend zu entfernen. Der Zettel wird immer wieder entfernt, jedoch das Auto nicht. Der Witz ist,ich weiß nicht wo ich parken soll geschweige denn was ich machen soll. Ich habe die Hausverwaltung angeschrieben, bisher ohne Erfolg. Beim Ordnungsamt nachgefragt, angeblich nicht zuständig. WAS SOLL ICH MACHEN?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Februar 2009 18:14
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Mach über die Fahrgestellnummer eine Halterfeststellung.

Ansonsten kannst Du ihn nur auf eigene Kosten rausschleppen lassen.

Kommentar von 33834135d8214e7f74f7fb882b27c31asmalllasvegas21 am 26. Februar 2009 18:15

genau, die polizei soll den vorbesitzer feststellen. der kriegt dann auch die abschleppkosten.

Kommentar von 1fb42ac163178ecc8fc454c80ed9a08fsmallquinti am 26. Februar 2009 18:20

Eine Halterfeststellung dürfen nur Polizisten

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Februar 2009 18:22

Nein, bei berechtigtem Interesse bekommt auch eine Privatperson eine solche Auskunft.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 26. Februar 2009 18:22

ruf doch mal bei der polizei an und frag um rat, aber natürlich nicht üßber den notruf ;-)


freto
beantwortet von freto am 26. Februar 2009 18:13
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abschleppen lassen,-ohne zu zögern!

Kommentar von 0a571f99e5667cb088dadcc9a2d1e161small12356789 am 26. Februar 2009 18:15

würde ich auch machen, wenn ich nicht wüsste wem es gehört

Kommentar von bibberbibber am 26. Februar 2009 18:26

Das muss man aber vorlegen, und wer weiß, ob man das geld so schnell wieder sieht


hablais
beantwortet von hablais am 26. Februar 2009 18:14
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da sollte man die polizei bei haben die können manhcmal an der fahrgestellnummer was über den vorigen besitzer rausbekommen

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 26. Februar 2009 18:23

mir wär das zu blöd. so ein dreistes verhalten tolerieren? nein danke ;-)


Knusson
beantwortet von Knusson am 26. Februar 2009 18:15
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Schapp dir 5 kräftige Freunde und schieb den Karrn irgendwo anders hin.
Kostet auch nix... Höchstens nen Kasten Bier.


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 26. Februar 2009 18:13
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abschleppdienst beauftragen, den du aber bezahlen musst!



cats4life
beantwortet von cats4life am 26. Februar 2009 18:15
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Anzeigen, wenn nicht abschleppen lassen.


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 26. Februar 2009 18:18
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Anzeige gegen unbekannt, das KFZ steht auf Deinem Eigentum.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 26. Februar 2009 18:14
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Abschleppen lassen. Da würde ich gar nicht lange fackeln. Wer seinen Schrott stehen lässt, muss sehen, wo er bleibt.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 26. Februar 2009 18:14
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Abschleppen lassen. Mit den Kosten in Vorleistung treten und nach der Halterfeststellung einen Anwalt mit der Beitreibung der Kosten beauftragen. - macht der nie mehr wieder auf Deinem Stellplatz! Ach- und nicht vergessen - vor dem Abschleppen noch alle vier Reifen plattstechen!- ganz wichtig! (wg. Nachhaltigkeit des Lerneffektes!)!


anonym
beantwortet von himmelblau2009 am 26. Februar 2009 18:16
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Da versucht jemand sein altes Auto los zu werden. Ich würde das Ordnungsamt informieren und fragen, wie du weiter vorgehen kannst.Nicht einfach abschleppen lassen- Kosten mußt nämlich dann du tragen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Februar 2009 18:20
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Ist daus auto mit oder ohne Kennzeichen? Wenn ohne, dann melde es als einen Fall der illegalen entsorgung beim Umweltamt oder Ordnungsamt. Wenn mit kennzeichen, dann kannst du entweder einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen oder ein abschleppdienst. In beiden Fällen musst du aber in Voleistung treten. Beim Rechtsanwalt besteht die Chance, sich das Geld vom Schädiger bzw. Wildparker wieder zu holen. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Anzeige bei der Poizei zu erstatten. Dann können die tätig werden.

Kommentar von thomasklein am 26. Februar 2009 18:22

ohne Kennzeichen!


20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 26. Februar 2009 18:13
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Abschleppen lassen oder Polizei fragen!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Februar 2009 18:14

Die Polizei ist dafür nicht zuständig.

Kommentar von 561e5eb74afb00c1dedbb69faa21134esmall20DaSa03 am 26. Februar 2009 18:16

Ach und was lasvegas21 sagt stimmt aber oder wie??? Die können den Besitzer rauskriegen!


Teify
beantwortet von Teify am 26. Februar 2009 18:14
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Melde dich bei der Polizei.

Kommentar von thomasklein am 26. Februar 2009 18:17

Ich habe bei der Polizei nachgefragt. Dort heiß es das Ordnungsamt sei zuständig und bei denen wiederum die Hausverwaltung sei zuständig. Ich komm nich klar

Kommentar von keri84 am 26. Februar 2009 18:22

lass das ding (wenn möglich) von freunden auf die straßen tragen oder schieben dann kümmert sich auch die polizei oder das ordnungsamt drum g

Kommentar von bibberbibber am 26. Februar 2009 18:28

stimmt, dass ist cool

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 27. Februar 2009 11:22

Wenn man aber bei der Polizei eine richtige Anzeige macht, dann müssen die sich doch kümmern - oder ?


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 26. Februar 2009 18:15
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Nicht abschleppen lassen! Dann zahlst Du die Kosten! Hol die Polizei (oder geh hin), mach eine Anzeige. Dann lassen die ihn abschleppen, und der Übeltäter wird zur Kasse gebeten.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Februar 2009 18:17

Die Polizei hat damit nichts zu tun. Die schleppt auch nicht ab. Das ist kein öffentlicher Straßenraum.


anonym
beantwortet von keri84 am 26. Februar 2009 18:15
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ich würde die polizei rufen, die soll das regeln. wenn du nen abschleppdienst rufst, musst du den auch zahlen. ich weiß nicht in welchem zustand das auto ist, vielleicht ist da auch einfach jemand zu geizig es verschrotten zu lassen. oder häng ne kamera auf und schau wer den zettel wegmacht...., vielleicht kennste den ja


Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 26. Februar 2009 18:21

Wie schon oben erwähnt: die Polizei ist auf privatem Parkraum nicht zuständig.


desdemona
beantwortet von desdemona am 26. Februar 2009 18:16
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abschleppen lassen und versuchen, den Besitzer zu ermitteln, sonst bleibst du auf den Abschleppkosten sitzen


querkel
beantwortet von querkel am 26. Februar 2009 18:18
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du kannst mal versuchen bei dir im haus nen zettel aufzuhängen, vielleicht weiß ja jemand wem das auto gehört und dann kannst du persönlich mal zu dem besitzer hin und ihn darauf hinweisen, dass das dein stellplatz ist.


quinti
beantwortet von quinti am 26. Februar 2009 18:19
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das Ordnungsamt kümmert sich nicht darum , weil es ein Privater Parkplatz ist. Auf Öffentlichen Strassen wohl.

Kommentar von thomasklein am 26. Februar 2009 18:20

da hast du offensichtlich Recht


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 26. Februar 2009 18:20
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Frag den Betreiber der Tiefgarage, ob er von diesem Fahrzeug Kenntnis hat. Unter Umständen kann das Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr (örtliche Gefahrenabwehrverordnung)abgeschleppt werden, da nicht auszuschließen ist, dass Betriebsstoffe austreten. Eventuell ist das Auto auch gestohlen und dort "entsorgt" worden. Die Polizei hat Möglichkeiten, den letzten Halter festzustellen, auch wenn kein amtl. Kennzeichen mehr angebracht ist. Wie das geht, verrate ich aber nicht, will ja auch was zu tun haben.


anonym
beantwortet von duwieich am 26. Februar 2009 18:25
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ich bin auch für rausschieben auf die strasse stellen und dann polizei rufen

weil wenn es auf der strasse steht ist die polizei zuständig


Chaoshh
beantwortet von Chaoshh am 26. Februar 2009 18:29
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Das ist eine bodenlose Frechheit. Ich würde da nicht klein beigeben. Wer sowas tut verdient einen heftigen Schlag mit Zaunpfahl über die Rübe. Am meisten tut es weh wenn du sein Portmonaie plünderst. Da gabs irgendwo Abmahnanwälte (gut, ich hasse sowas, aber hier ist Ausnahmsweise sowas wohl nötig) die den Halter erst feststellen, dann kannst du Abschleppen lassen auf deren Kosten, später kriegst du sogar noch 1-2 hundert € Entschädigung. Du musst nur ein Foto machen mit Datum, dann nach einiger Zeit (min. 15 min) noch eins. Mach am besten einige, alle mit Datum. Die Abmahnanwälte schreibst du dann per email an und der Rest wird wohl dann von den Abmahnkanzlei übernommen. Wenn du die Polizei anrufst, dann sagen sie, daß du vom privaten Grundstück auf eigene Kosten abschleppen lassen musst.

Nachtrag Schau mal hier - http://www.parkplatzdieb.de/abmahnung/


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 26. Februar 2009 22:03
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Das musst du jetzt auf deine Kosten entsorgen.


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