Guten Abend, ein abgemeldetes Auto steht in der Tiefgarage auf dem Parkplatz der mit dem Kauf meiner Eigentumswohnung miterworben wurde. Ich habe mehrmals einen Zettel an das Auto angebracht mit der Bitte das Auto umgehend zu entfernen. Der Zettel wird immer wieder entfernt, jedoch das Auto nicht. Der Witz ist,ich weiß nicht wo ich parken soll geschweige denn was ich machen soll. Ich habe die Hausverwaltung angeschrieben, bisher ohne Erfolg. Beim Ordnungsamt nachgefragt, angeblich nicht zuständig. WAS SOLL ICH MACHEN?

Mach über die Fahrgestellnummer eine Halterfeststellung.
Ansonsten kannst Du ihn nur auf eigene Kosten rausschleppen lassen.

abschleppen lassen,-ohne zu zögern!
12356789 am 26. Februar 2009 18:15 würde ich auch machen, wenn ich nicht wüsste wem es gehört
Das muss man aber vorlegen, und wer weiß, ob man das geld so schnell wieder sieht
da sollte man die polizei bei haben die können manhcmal an der fahrgestellnummer was über den vorigen besitzer rausbekommen
Kathymaus am 26. Februar 2009 18:23 mir wär das zu blöd. so ein dreistes verhalten tolerieren? nein danke ;-)

Schapp dir 5 kräftige Freunde und schieb den Karrn irgendwo anders hin.
Kostet auch nix... Höchstens nen Kasten Bier.
abschleppdienst beauftragen, den du aber bezahlen musst!

Anzeige gegen unbekannt, das KFZ steht auf Deinem Eigentum.

Abschleppen lassen. Da würde ich gar nicht lange fackeln. Wer seinen Schrott stehen lässt, muss sehen, wo er bleibt.

Abschleppen lassen. Mit den Kosten in Vorleistung treten und nach der Halterfeststellung einen Anwalt mit der Beitreibung der Kosten beauftragen. - macht der nie mehr wieder auf Deinem Stellplatz! Ach- und nicht vergessen - vor dem Abschleppen noch alle vier Reifen plattstechen!- ganz wichtig! (wg. Nachhaltigkeit des Lerneffektes!)!
Da versucht jemand sein altes Auto los zu werden. Ich würde das Ordnungsamt informieren und fragen, wie du weiter vorgehen kannst.Nicht einfach abschleppen lassen- Kosten mußt nämlich dann du tragen.

Ist daus auto mit oder ohne Kennzeichen? Wenn ohne, dann melde es als einen Fall der illegalen entsorgung beim Umweltamt oder Ordnungsamt. Wenn mit kennzeichen, dann kannst du entweder einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen oder ein abschleppdienst. In beiden Fällen musst du aber in Voleistung treten. Beim Rechtsanwalt besteht die Chance, sich das Geld vom Schädiger bzw. Wildparker wieder zu holen. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Anzeige bei der Poizei zu erstatten. Dann können die tätig werden.
ohne Kennzeichen!

Melde dich bei der Polizei.
Ich habe bei der Polizei nachgefragt. Dort heiß es das Ordnungsamt sei zuständig und bei denen wiederum die Hausverwaltung sei zuständig. Ich komm nich klar
lass das ding (wenn möglich) von freunden auf die straßen tragen oder schieben dann kümmert sich auch die polizei oder das ordnungsamt drum g
stimmt, dass ist cool
Teify am 27. Februar 2009 11:22 Wenn man aber bei der Polizei eine richtige Anzeige macht, dann müssen die sich doch kümmern - oder ?

Nicht abschleppen lassen! Dann zahlst Du die Kosten! Hol die Polizei (oder geh hin), mach eine Anzeige. Dann lassen die ihn abschleppen, und der Übeltäter wird zur Kasse gebeten.
GerdaG am 26. Februar 2009 18:17 Die Polizei hat damit nichts zu tun. Die schleppt auch nicht ab. Das ist kein öffentlicher Straßenraum.
ich würde die polizei rufen, die soll das regeln. wenn du nen abschleppdienst rufst, musst du den auch zahlen. ich weiß nicht in welchem zustand das auto ist, vielleicht ist da auch einfach jemand zu geizig es verschrotten zu lassen. oder häng ne kamera auf und schau wer den zettel wegmacht...., vielleicht kennste den ja
ungererbad am 26. Februar 2009 18:21 Wie schon oben erwähnt: die Polizei ist auf privatem Parkraum nicht zuständig.

abschleppen lassen und versuchen, den Besitzer zu ermitteln, sonst bleibst du auf den Abschleppkosten sitzen
du kannst mal versuchen bei dir im haus nen zettel aufzuhängen, vielleicht weiß ja jemand wem das auto gehört und dann kannst du persönlich mal zu dem besitzer hin und ihn darauf hinweisen, dass das dein stellplatz ist.

das Ordnungsamt kümmert sich nicht darum , weil es ein Privater Parkplatz ist. Auf Öffentlichen Strassen wohl.
da hast du offensichtlich Recht

Frag den Betreiber der Tiefgarage, ob er von diesem Fahrzeug Kenntnis hat. Unter Umständen kann das Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr (örtliche Gefahrenabwehrverordnung)abgeschleppt werden, da nicht auszuschließen ist, dass Betriebsstoffe austreten. Eventuell ist das Auto auch gestohlen und dort "entsorgt" worden. Die Polizei hat Möglichkeiten, den letzten Halter festzustellen, auch wenn kein amtl. Kennzeichen mehr angebracht ist. Wie das geht, verrate ich aber nicht, will ja auch was zu tun haben.
ich bin auch für rausschieben auf die strasse stellen und dann polizei rufen
weil wenn es auf der strasse steht ist die polizei zuständig
Das ist eine bodenlose Frechheit. Ich würde da nicht klein beigeben. Wer sowas tut verdient einen heftigen Schlag mit Zaunpfahl über die Rübe. Am meisten tut es weh wenn du sein Portmonaie plünderst. Da gabs irgendwo Abmahnanwälte (gut, ich hasse sowas, aber hier ist Ausnahmsweise sowas wohl nötig) die den Halter erst feststellen, dann kannst du Abschleppen lassen auf deren Kosten, später kriegst du sogar noch 1-2 hundert € Entschädigung. Du musst nur ein Foto machen mit Datum, dann nach einiger Zeit (min. 15 min) noch eins. Mach am besten einige, alle mit Datum. Die Abmahnanwälte schreibst du dann per email an und der Rest wird wohl dann von den Abmahnkanzlei übernommen. Wenn du die Polizei anrufst, dann sagen sie, daß du vom privaten Grundstück auf eigene Kosten abschleppen lassen musst.
Nachtrag Schau mal hier - http://www.parkplatzdieb.de/abmahnung/
Das musst du jetzt auf deine Kosten entsorgen.
genau, die polizei soll den vorbesitzer feststellen. der kriegt dann auch die abschleppkosten.
Eine Halterfeststellung dürfen nur Polizisten
Nein, bei berechtigtem Interesse bekommt auch eine Privatperson eine solche Auskunft.
ruf doch mal bei der polizei an und frag um rat, aber natürlich nicht üßber den notruf ;-)