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Ein Rtw ist mir rein gefahren,wer hat schuld?

gefragt von KnolleJenny am 04.07.2009 um 17:38 Uhr

Ich wollte heute aus meiner Straße raus (rechts vor links) und da kam ein RTW von links. Er hatte Blaulicht an,aber kein Horn. Ich lass ihn vorbei und biege hinter ihm ein und fahr auch hinter ihm her,da ich in die selbe richtung muss. Er fährt ziemlich weit links auf der Straße und ich ganz normal rechts. Dann bremst er an einem Haus,also bremse ich auch. Da er an einem Haus gehalten hat,dachte ich das wäre sein Zielort. Plöztlich fährt er rückwärts,ich leg also schnell meinen rückwärstgang ein,aber dann war er auch schon in mir drinne. Er hätte mich sehen müssen, da ich recht fuhr und er soweit links (mein Auto wurde auch nur auf der Fahrerseite,also links,beschädigt) und er hat mir auch keine Zeit zum reagieren gelassen,er ist einfach drauf los gefahren. Die Polizei meinte dann zu mir,dass ich Schuld wäre,da ich mit allem rechnen müsste. Der Fahrer meint zur Polizei,als er befragt wurde,er wäre auf jeden Fall Schuld und gefragt wieviele Punkte er bekommt. Wer ist denn jetzt Schuld? Mein Auto ist schrott,es muss ein neues her. Der RTW kann doch nicht einfach rückwärts fahren ohne zu gucken. Es hätte doch ein Kind auf einem Fahrrad hinter diesem sein können,das wäre nicht mehr am Leben.


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ungererbad
beantwortet von ungererbad am 4. Juli 2009 17:42
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Schlechte Karten für Dich. Bei einer Einsatzfahrt würde ich mich von diesen Fahrzeugen fern halten, so fern wie möglich.


CarolaM
beantwortet von CarolaM am 4. Juli 2009 17:42
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Klimperklar, ER hat Schuld! Er muß sich übrigens auch beim Vorwärtsfahren an die normalen Verkehrsregeln halten, Blaulicht und Martinshorn geben ihm nicht automatisch Vorfahrt. Er muß trotzdem schauen.


bueten
beantwortet von bueten am 4. Juli 2009 17:40
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text zulang warte eben ab

Kommentar von Simple_avatar5smallCarolaM am 4. Juli 2009 17:42

Toller Rat.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 4. Juli 2009 17:46

Kann ich dir nur zustimmen - aber für jede Antwort, und sei sie auch noch so dumm, gibt es eben Punkte!

Kommentar von Simple_avatar5smallCarolaM am 4. Juli 2009 17:49

DA sollte der Support mal nach schauen!


anonym
beantwortet von alexthek am 4. Juli 2009 17:40
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ein kind auf nem fahrrad wäre sicher net so schnell hinterhergekommen...

aber zum thema... ich denke, da es eine sonderfahrt war (blaulicht an) wirst du schlechte karten haben... wie der polizist schon sagte... man muss mit allem rechnen...

Kommentar von Simple_avatar5smallCarolaM am 4. Juli 2009 17:43

Nein, man muß NICHT damit rechnen, daß der plötzlich rückwärts fährt!!


Rosslauer
beantwortet von Rosslauer am 4. Juli 2009 17:41
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ja, ist schon ein drama mit den RTW´s :-)



xXxak2oo7xXx
beantwortet von xXxak2oo7xXx am 4. Juli 2009 17:42
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Beide habt schuld, bei einemRTW muss eigentlcih immer groß auf abstand bleiben, aber er hat auch schuld weil er ohne vorwahnung rückwärts gefahren ist

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 4. Juli 2009 17:43

Und wie soll er vorwarnen? Hupen? Und dann vorwärts fahren? Was ist das Rückwärtsfahrvorwarnsignal?

Kommentar von De6ec6e2849784349fe1c070c2438ca2smallxXxak2oo7xXx am 4. Juli 2009 17:46

In dem er in denn Seitenspiegel guckt ob einer hinter dem RTW steht und wenn ja das er Hubt und etwas langsamer rückwärts fährt damit der Wagen hinter ihm sieht das er auch Rückwärtsfahren will


xXxak2oo7xXx
beantwortet von xXxak2oo7xXx am 4. Juli 2009 17:42
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Beide habt schuld, bei einemRTW muss eigentlcih immer groß auf abstand bleiben, aber er hat auch schuld weil er ohne vorwahnung rückwärts gefahren ist


nickisch
beantwortet von nickisch am 4. Juli 2009 17:42
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das befürchte ich auch ,das du schuld hast


anonym
beantwortet von KnolleJenny am 4. Juli 2009 20:51
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ein Rettungswagen, der Sonderrechte gem. §35 StVO wahrnimmt, dies nur unter größtmöglicher Vorsicht tun darf. Insbesondere vor einer Weiterfahrt bei „rot“ zeigender Ampel müsse sich der Sonderrechte in Anspruch nehmende Fahrzeugführer vergewissern, dass sämtliche Verkehrsteilnehmer ihn bemerkt haben und ihm den erforderlichen Vorrang auch einräumen. Er dürfe sich nicht darauf verlassen, dass auch die übrigen Verkehrsteilnehmer Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen hätten beziehungsweise hierauf entsprechend reagieren würden.

Das habe ich jetzt mal auf ner Seite mit Rechten des Rettungsdienst gefunden. Damit ist doch eindeutig,dass er sich hätter vergewissern müssen ob alle ihn bemerken (in meinem fall,ob die hinter ihm sehen,dass er rückwärts fährt)


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 13. Juli 2009 21:18
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Da hast du dich aber auch selten blöde angestellt, entschuldige das ich das sage, aber ich würde immer mit einem gehörigen Abstand hinter einem RTW im Einsatz herfahren. Natürlich hätte der Fahrer aufpassen müssen, aber du hättest vieleicht auch mal ein Augenblick nachdenken können und dir den Ärger ersparen können. Bei solche Einsätzen geht es unter umständen um Leben und Tod, da kann der Fahrer im Eifer des Gefechts auch mal einen Fehler machen.


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