Ich wollte heute aus meiner Straße raus (rechts vor links) und da kam ein RTW von links. Er hatte Blaulicht an,aber kein Horn. Ich lass ihn vorbei und biege hinter ihm ein und fahr auch hinter ihm her,da ich in die selbe richtung muss. Er fährt ziemlich weit links auf der Straße und ich ganz normal rechts. Dann bremst er an einem Haus,also bremse ich auch. Da er an einem Haus gehalten hat,dachte ich das wäre sein Zielort. Plöztlich fährt er rückwärts,ich leg also schnell meinen rückwärstgang ein,aber dann war er auch schon in mir drinne. Er hätte mich sehen müssen, da ich recht fuhr und er soweit links (mein Auto wurde auch nur auf der Fahrerseite,also links,beschädigt) und er hat mir auch keine Zeit zum reagieren gelassen,er ist einfach drauf los gefahren. Die Polizei meinte dann zu mir,dass ich Schuld wäre,da ich mit allem rechnen müsste. Der Fahrer meint zur Polizei,als er befragt wurde,er wäre auf jeden Fall Schuld und gefragt wieviele Punkte er bekommt. Wer ist denn jetzt Schuld? Mein Auto ist schrott,es muss ein neues her. Der RTW kann doch nicht einfach rückwärts fahren ohne zu gucken. Es hätte doch ein Kind auf einem Fahrrad hinter diesem sein können,das wäre nicht mehr am Leben.
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Schlechte Karten für Dich. Bei einer Einsatzfahrt würde ich mich von diesen Fahrzeugen fern halten, so fern wie möglich.
Klimperklar, ER hat Schuld! Er muß sich übrigens auch beim Vorwärtsfahren an die normalen Verkehrsregeln halten, Blaulicht und Martinshorn geben ihm nicht automatisch Vorfahrt. Er muß trotzdem schauen.
ein kind auf nem fahrrad wäre sicher net so schnell hinterhergekommen...
aber zum thema... ich denke, da es eine sonderfahrt war (blaulicht an) wirst du schlechte karten haben... wie der polizist schon sagte... man muss mit allem rechnen...
Nein, man muß NICHT damit rechnen, daß der plötzlich rückwärts fährt!!

Beide habt schuld, bei einemRTW muss eigentlcih immer groß auf abstand bleiben, aber er hat auch schuld weil er ohne vorwahnung rückwärts gefahren ist
ungererbad am 4. Juli 2009 17:43 Und wie soll er vorwarnen? Hupen? Und dann vorwärts fahren? Was ist das Rückwärtsfahrvorwarnsignal?
xXxak2oo7xXx am 4. Juli 2009 17:46 In dem er in denn Seitenspiegel guckt ob einer hinter dem RTW steht und wenn ja das er Hubt und etwas langsamer rückwärts fährt damit der Wagen hinter ihm sieht das er auch Rückwärtsfahren will

Beide habt schuld, bei einemRTW muss eigentlcih immer groß auf abstand bleiben, aber er hat auch schuld weil er ohne vorwahnung rückwärts gefahren ist
ein Rettungswagen, der Sonderrechte gem. §35 StVO wahrnimmt, dies nur unter größtmöglicher Vorsicht tun darf. Insbesondere vor einer Weiterfahrt bei „rot“ zeigender Ampel müsse sich der Sonderrechte in Anspruch nehmende Fahrzeugführer vergewissern, dass sämtliche Verkehrsteilnehmer ihn bemerkt haben und ihm den erforderlichen Vorrang auch einräumen. Er dürfe sich nicht darauf verlassen, dass auch die übrigen Verkehrsteilnehmer Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen hätten beziehungsweise hierauf entsprechend reagieren würden.
Das habe ich jetzt mal auf ner Seite mit Rechten des Rettungsdienst gefunden. Damit ist doch eindeutig,dass er sich hätter vergewissern müssen ob alle ihn bemerken (in meinem fall,ob die hinter ihm sehen,dass er rückwärts fährt)
Da hast du dich aber auch selten blöde angestellt, entschuldige das ich das sage, aber ich würde immer mit einem gehörigen Abstand hinter einem RTW im Einsatz herfahren. Natürlich hätte der Fahrer aufpassen müssen, aber du hättest vieleicht auch mal ein Augenblick nachdenken können und dir den Ärger ersparen können. Bei solche Einsätzen geht es unter umständen um Leben und Tod, da kann der Fahrer im Eifer des Gefechts auch mal einen Fehler machen.