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Ein paar Fragen zur Schufa...

gefragt von nightbluenightblue am 07.01.2009 um 20:30 Uhr

Ich habe ein paar Frage dazu, wie das bei der Schufa alles funktioniert:

1.) Wie entsteht ein Schufa-Eintrag? Ich weiß, dass die Informationen von verschiedenen Vertragspartnern der Schufa kommen, doch werden die Informationen auch im einzelnen oder stichpunktartig geprüft? Oder wird jede Information, die von einem Vertragspartner kommt so in die Schufa eingetragen?

2.) Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden Negativeinträge wieder gelöscht. Passiert das automatisch? Woher weiß die Schufa z.B. wenn die Schuld bei einem Vertragspartner beglichen wurde? Meldet er auch das weiter?

3.) Wird der Verbraucher, um den es im Schufa-Eintrag geht bei bestimmten Einträgen informiert? Oder grundsätzlich nur auf Anfrage

4.) Welche Daten werden alle an die Schufa weitergegeben?

5.) Hat sich der Verbraucher beim meldenden Vertragspartner grundsätzlich sein Einverständnis zur weitergabe der Daten gegeben (z.B. in den AGBs des Unternehmens bei dem gekauft wird)? Oder melden teilweise auch Unternehmen an die Schufa, die ein solches Einverständnis nicht eingeholt haben?

6.) Wer ist alles berechtigt - und wodurch - Schufaeinträge über eine bestimmte Person zu erfragen? Muss auch hier grundsätzlich Einverständnis vom Verbraucher eingeholt werden, ob eine Schufaabfrage in Ordnung ist?

Danke schonmal für hilfreiche Antworten ;-) Gruß


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Werniman am 7. Januar 2009 20:50
2x
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Hilfreichste Antwort

1.) Einen Schufaeintrag bekommt man auf verschiedene Arten. Meist entweder durch eigene Zustimmung (wenn man z.B. eine Kreditkarte haben will,ein Konto eröffnet, einen Handyvertrag abschließt usw). Oder wenn man Schulden hat und der Gläubiger durch einen erwirkten Vollstreckungsbescheid das Recht erlangt,einen Schufaeintrag zu veranlassen. Ohne Vollstreckungsbescheid kann das kein Gläubiger,auch wenn Anwälte und Inkassobüros das gerne behaupten,um den Schuldner einzuschüchtern.

2.) Ein berechtigter Eintrag wird nach Begleichung der Schuld als erledigt gemeldet (und bleibt 3 Jahre lang so gespeichert..erst danach wird der Eintrag automatisch gelöscht). In der Regel meldet der Gläubiger das an die Schufa,aber auch der Schuldner kann dies tun,wenn er die Begleichung der Schuld belegen kann (z.B. durch einen entwerteten Vollstreckungstitel). Es gibt aber auch Fälle,wo jemand unschuldig zu einem Schufaeintrag kommt,weil z.B. der Gläubiger oder die Schufa einen Fehler gemacht haben (z.B. durch Personenverwechslung). In dem Fall muss der Gläubiger eine Meldung an die Schufa geben, dann wird der Eintrag sofort gelöscht.

3.) In der Regel muss der Schuldner selbst eine Eigenauskunft anfordern...von allein kriegt man keine Meldung über irgendwelche Einträge.

4.) Meist Sachen wie Kredit- oder EC-Karten-Anträge, Kreditanfragen, Handyverträge, Vollstreckungsbescheide, Eidesstattliche Versicherungen usw....eben (fast) alles,was irgendwie mit finanziellen Verpflichtungen zu tun hat.

5.) Im Normalfall muss die Person ihr Einverständnis gegeben haben. Allerdings haben viele Firmen eine entsprechende Klausel schon in ihren AGBs drin stehen. Sprich: Akzeptiert man die AGBs,hat man sich automatisch mit einer Schufameldung einverstanden erklärt.

6.) Berechtigt sind Schufa-Partner. Dazu gehören in erster Linie Firmen und Banken. Es kann also nicht jeder dahergelaufene Gauner einen Schufaauszug über eine fremde Person einholen.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 7. Januar 2009 20:58

sehr gute Antwort! Danke! DH! :-)

Kommentar von Werniman am 7. Januar 2009 22:20

Ergänzung zu 6.) Das Schufa-Profil einer Person enthält verschiedene Kategorien (Banken, Telekommunikationsunternehmen etc). Holt der Schufa-Partner eine Auskunft zu einer Person ein,so bekommt er lediglich die Teile des Schufa-Profils,die zu seinem Arbeitsbereich gehören. Sprich:Eine Bank bekommt keine Auskunft,z.B. welche Handyverträge die Person hat, ein Telefonprovider erfährt nicht,welche Kreditkarten man hat usw.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 18. Januar 2009 14:44

klasse Antwort! :-)

Kommentar von mineralstoffen am 26. Oktober 2009 22:21

Infos über Schufa und deren Scorewertberechnung findet man unter http://schufaauskunft.beratung-finanzierungen.de/schufa.php


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von RexDanny am 7. Januar 2009 20:31
1x
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Viele der Fragen beantwortet die Schufa selbst: www.schufa.de, ganz einfach

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 7. Januar 2009 20:34

das ist mir klar. Und bis auf das was oben steht, hab ich auch alles gefunden. ;-)


anonym
beantwortet von gippsfuss am 7. Januar 2009 20:41
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-dein einverständnis muß immer gegeben werden - manche gläubiger weisen dich darauf hin, dass wenn du jetzt nicht deiner schuld nachkommst, du einen eintrag erhälst

Kommentar von pblaw am 8. Januar 2009 19:29

falsch, s. Antwort von Werniman.


anonym
beantwortet von gippsfuss am 7. Januar 2009 20:43
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5.) Hat sich der Verbraucher beim meldenden Vertragspartner grundsätzlich sein Einverständnis zur weitergabe der Daten gegeben (z.B. in den AGBs des Unternehmens bei dem gekauft wird)? Oder melden teilweise auch Unternehmen an die Schufa, die ein solches Einverständnis nicht eingeholt haben?

es muß immer in den agb`s geregelt sein oder du stimmst dem anders schriftlich zu, z.B bei Vermietern


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