Hallo Ihr Lieben, ich arbeite im Moment als Einzelhandelskauffrau ( 4 Stunden täglich ) und möchte nebenbei ein paar kleinere Geschäfte bei Ebay und vielleicht auf dem Flomarkt machen. Dazu möchte ich nun ein Kleingewerbe anmelden bei dem ich monatlich nicht mehr als 400 Euro verdiene. Nun habe ich folgende Fragen dazu : 1) Meine Krankenversicherung etc. läuft das alles weiter über meinen Arbeitgeber? 2) Ich habe gehört ich muss immer Rechnungen ausstellen, muss ich das auf dem Flomarkt dann auch? 3) Was habe ich genau für Abgaben? 4) Ich muss ( habe ich gehört ) eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ( ich glaub das das so heißt ) machen. Muss ich die Jährlich machen? Gibt es da ein bestimmtes Formular zu, oder mach ich das in einer Exel-tabelle? 5) Muss ich sofort Gewerbe anmelden, oder kann ich erstmal 1 - 2 Wochen ohne Gewerbe verkaufen, um zu schauen ob es überhaupt läuft? 6) Soweit ich weiß, werde ich dann nicht im Handelsregister eingetragen, trotzdem brauche ich ja einen Firmennamen. Muss ich dann meinen Vor- und Nachnamen in meinen Firmennamen integrieren? Ich Danke Euch für jede Antwort :-)

Die maeisten Deiner Fragen werden hier beantwortet: www.klicktipps.de/gewerbe.php
Gegen die erste Antwort: Wer viel Geld verdient kann die verkäufe verteilen, um quasi als privat zu laufen. Wer Geld verdienen will, sollte sich anmelden. Die Finanz hat spezielle Software, um Ebay-Verkäufer zu prüfen!!! Du kannst dich als Kleinunternehmerin auch anmelden und gegen die USt optieren, dann mußt du keine auf der Rechnung ausweisen kannst aber auch keine (USt-)Vorsteuer abziehen!
Die Frage ist ja auch nicht ob ich immer Privat verkaufen kann, sonder so eine Woche um zu schauen ob es läuft...Würde es ja gerne groß aufziehen :-)
zu 1) ja - ggfs musst du deine Nebentätigkeit aber genehmigen lassen zu 2) nein, auf dem Flohmarkt würde ein Kassenbuch o.ä. reichen und auf Verlangen ein Quittungsblock zu 3) das kommt auf deinen Gewinn drauf an und darauf ob die Ust abführen und gegenrechnen willst oder darauf optierst auf den USt-Ausweis zu verzichent. 4) Du musst eine Jahressteuererklärung machen und für die ist die EÜR dann Basis, wobei Du diese sinnvollerweise stets aktuell machst 5) "Eigentlich" brauchst Du als gewerblicher Händler sofort einen Schein - aber du kannst ja mal 1, 2 Wochen privat verkaufen... 6) Firmenname ist egal, es muss nur klar ersichtlich sein wer du bist sprich dein Ebayshop kann schon SheilasKramkiste heissen, aber bei der Anbieterkennung etc muss dein Klarname mit Adresse etc hin.
Vielen Dank erstmal für Eure schnellen Antworten :-) zu 3) Der Gewinn wird anfangs nicht sehr hoch sein, aber der Einkauf auch nicht. Ich möchte die Ust nicht abführen. Dachte ich müsste vielleicht trotzdem etwas abgeben, z.B einen Pauschalbetrag oder so-und-soviel Prozent vom Gewinn....
Naja, versteuern musst du natürlich, aber da zählen auch deine normalen Einnahmen mit rein und da können wir dir aus der Ferne keine Detailauskünfte geben.
Okay, vielen dank :-)

Bist Du angestellt oder arbeitest du schon auf eigene Rechnung?
Ich bin dort angestellt, normaler Zeitvertrag im Einzelhandel
regideur am 8. Oktober 2008 09:50 Wenn Du nicht wahnsinnig viel bei Ebay einstellst musst Du gar nichts machen und kannst alles unter privat verkaufen. Wenn Du etwas mehr hast kannst Du es ja über Monate verteilen. Ich denke nicht das man es darauf anlegen sollte ein Kleingewerbe anzumelden.
Naja, ich möchte gerne etwas herstellen. Es wird nicht wahnsinnig viel, zumindest anfangs
Super, vielen Dank...hat mir sehr geholfen :-)
Und www.wer-weiss-was.de scheinst Du ja inzwischen auch zu kennen. :-)