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ein mietshaus mit 2 eingängen zu je 6 mieter jeder eingang hat eine wasseruhr, wie wird abgerechnet??

gefragt von obelixi am 04.12.2007 um 22:39 Uhr

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Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Dezember 2007 22:42
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Je nach Mietvertrag nach Quadratmeter Wohnfläche, oder nach Anzahl der Personen pro Wohneinheit.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. Dezember 2007 22:47
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ungerecht, aber der verbrauch kann entweder nach wohneinheiten, durch die personenzahl der einzelnen wohnungen oder nach den quadratmetern der wohnflächen abgerechnet werden.

wenn für 6 mietparteien nur eine wasseruhr vorhanden ist, kann niemals ermittelt werden wer das meiste wasser verbraucht hat.

für jede wohneinheit eine wasseruhr zu installieren ist der vermieter nicht verpflichtet, so jedenfalls wurde es gestern hier im forum ermittelt lt. betriebskostengesetz.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 4. Dezember 2007 22:57
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Die Wasserabrechnung muß selbstverständlich pro Haus erfolgen und zwar wird oft nach sogenannten Einheiten abgerechnet. Die Einheiten bestehen aus Anzahl der Zimmer und Anzahl der Personen in diesen Räumen.Zum Beispiel 5 Zimmer und 3 Bewohner ergibt 8 Einheiten.Gerecht ist dieses Umlageverfahren zwar auch nicht aber wenn es keine Zwischenuhr pro Wohnung gibt wird dieses Verfahren angewendet.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 5. Dezember 2007 12:56

Die Abrechnung pro Einheit (Zimmer+Bewohner) muss im Mietvertrag vereinbart sein, sonst muss der Vermieter nach Quadratmetern Wohnfläche abrechnen. Die Abrechnungsmethode von manni1937 darf der Vermieter nicht einseitig festlegen. Einseitig darf der Vermieter den Abrechnungsmaßstab nur dann verändern, wenn die Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind. Dann ist er sogar verpflichtet, nach Verbrauch abzurechnen.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 5. Dezember 2007 12:59
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Ich halte die Abrechnung nach Häusern für richtig. Im Gesetz steht, dass der Vermieter nach erfasstem Verbrauch abrechnen muss, wenn Erfassungseinheiten zur Verfügung stehen. Wenn also pro Haus ein Wasserzähler den Verbrauch des gesamten Hauses erfasst, müsste m.E. dieser erfasste Verbrauch auf die Bewohner dieses Hauses umgelegt werden. Die Summe der Messergebnisse aller Wasserzähler auf die Bewohner der ganzen Wohnanlage umzulegen halte ich für rechtlich unzulässig.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 5. Dezember 2007 19:55
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Eine etwas seltsame Art der Wasser-Abrechnung !

Meines Wissens können 50 % der Kosten , wie auch bei der Heizung auf m2 umgelegt werden, der restliche Verbrauch ist durch Messeinrichtungen nach zu weisen !

Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt, da lag der Wasseranschluss der Eigentümerin hinter dem Eingang-Zähler ( versteckt natürlich),so bezahlten alle Mieter den Verbrauch mit, aber nur so lange bis es knallte ! Bei der Abrechnung für die Heizung war sogar die Fläche des Balkones mitgerechnet worden !

Da wollen wir von den falsch skalierten Verdunstungs-Röhrchen noch ganz schweigen !

Kurz und schlecht, das ganze war so ausgetüftelt dass die Mieter das Haus der Vermieterin mit unterhielten !





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