
Je nach Mietvertrag nach Quadratmeter Wohnfläche, oder nach Anzahl der Personen pro Wohneinheit.
ungerecht, aber der verbrauch kann entweder nach wohneinheiten, durch die personenzahl der einzelnen wohnungen oder nach den quadratmetern der wohnflächen abgerechnet werden.
wenn für 6 mietparteien nur eine wasseruhr vorhanden ist, kann niemals ermittelt werden wer das meiste wasser verbraucht hat.
für jede wohneinheit eine wasseruhr zu installieren ist der vermieter nicht verpflichtet, so jedenfalls wurde es gestern hier im forum ermittelt lt. betriebskostengesetz.

Die Wasserabrechnung muß selbstverständlich pro Haus erfolgen und zwar wird oft nach sogenannten Einheiten abgerechnet. Die Einheiten bestehen aus Anzahl der Zimmer und Anzahl der Personen in diesen Räumen.Zum Beispiel 5 Zimmer und 3 Bewohner ergibt 8 Einheiten.Gerecht ist dieses Umlageverfahren zwar auch nicht aber wenn es keine Zwischenuhr pro Wohnung gibt wird dieses Verfahren angewendet.
Die Abrechnung pro Einheit (Zimmer+Bewohner) muss im Mietvertrag vereinbart sein, sonst muss der Vermieter nach Quadratmetern Wohnfläche abrechnen. Die Abrechnungsmethode von manni1937 darf der Vermieter nicht einseitig festlegen. Einseitig darf der Vermieter den Abrechnungsmaßstab nur dann verändern, wenn die Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind. Dann ist er sogar verpflichtet, nach Verbrauch abzurechnen.
Ich halte die Abrechnung nach Häusern für richtig. Im Gesetz steht, dass der Vermieter nach erfasstem Verbrauch abrechnen muss, wenn Erfassungseinheiten zur Verfügung stehen. Wenn also pro Haus ein Wasserzähler den Verbrauch des gesamten Hauses erfasst, müsste m.E. dieser erfasste Verbrauch auf die Bewohner dieses Hauses umgelegt werden. Die Summe der Messergebnisse aller Wasserzähler auf die Bewohner der ganzen Wohnanlage umzulegen halte ich für rechtlich unzulässig.

Eine etwas seltsame Art der Wasser-Abrechnung !
Meines Wissens können 50 % der Kosten , wie auch bei der Heizung auf m2 umgelegt werden, der restliche Verbrauch ist durch Messeinrichtungen nach zu weisen !
Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt, da lag der Wasseranschluss der Eigentümerin hinter dem Eingang-Zähler ( versteckt natürlich),so bezahlten alle Mieter den Verbrauch mit, aber nur so lange bis es knallte ! Bei der Abrechnung für die Heizung war sogar die Fläche des Balkones mitgerechnet worden !
Da wollen wir von den falsch skalierten Verdunstungs-Röhrchen noch ganz schweigen !
Kurz und schlecht, das ganze war so ausgetüftelt dass die Mieter das Haus der Vermieterin mit unterhielten !