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Ein Kunde wollte eine falsche Rechnung um sie über seinen Laden abzusetzen. Mache ich mich strafbar?

gefragt von holzoeter am 10.09.2008 um 14:32 Uhr

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BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 10. September 2008 14:33
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Wenn mal richtig recherchiert wird.....JA


anonym
beantwortet von Rabbicook am 10. September 2008 14:34
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Wenn Du die Rechnung so ausstellst Jawoll


Tippse
beantwortet von Tippse am 10. September 2008 14:34
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Ja


anonym
beantwortet von AggroGold am 10. September 2008 14:34
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klar...


Tremor
beantwortet von Tremor am 10. September 2008 14:34
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legal ist es jedenfalls nicht.



Krabbeltier
beantwortet von Krabbeltier am 10. September 2008 14:46
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Ich (persönlich...) habe in unserem früheren Geschäft öfters für Kunden (die auch oft bei uns kauften) "rückwirkend " Rechnungen ausgestellt,da viele Kunden z.B. Arbeitsschuhe oder Arbeitssachen gekauft hatten,und dann die Rechnungen verbaselten...Spätestens vor dem Ablauf der Lohnsteuer...fehlten dann nat. diese Belege,und ich konnte mich an die getätigten Käufe und die Kunden erinnern-und stellte gerne! einen neuen Beleg aus.Das war selbstverständlich ,und kam nett rüber.


Bild/er:

nach der "falschen Rechnung"...hihiiiiiiii



Indy72
beantwortet von Indy72 am 10. September 2008 14:35
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Ob strafbar - das kommt drauf an, aber es wäre auf jedem Fall eine OWI. Nur ist fraglich, ob er eine falsche Rechnung überhaupt absetzen könnte.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 10. September 2008 14:40
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Du machst Dich nur dann strafbar wenn Du eine Rechnung/Quittung über einen Gegenstand ausstellst den Du so nicht verkauft hast. Die eigentlich strafbare Handlung ist die Angabe bei der Steuer (Steuerbetrug/hinterziehung) oder das Abrechnen über den Arbeitgeber(Betrug). Wenn er von Dir nur möchte das Du statt Herr Xy Firma KZ auf die Rechnung schreibst hast Du kein Problem.

Kommentar von holzoeter am 10. September 2008 14:54

Also eine Leistung wurde erbracht in einem Privathaus. Die Rechnung ist, in meinen Büchern und MwSt wird abgeführt, gestellt aber mit einem anderen Leistungsort(Laden).


anonym
beantwortet von Wicket am 10. September 2008 14:54
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Die Antworten sind alle richtig. Bedenke aber auch, wenn Du den Kunden nicht kennst. Er das erste mal bei Dir war. Ich habe schon erlebt das Beamte das mit Absicht versucht haben. Weil irgend jemand denen einen Hinweis gab. Jedenfalls bist im Fall der Fälle Du dran.

Kommentar von holzoeter am 10. September 2008 15:00

Berechtigt , aber in diesem Fall nicht zutreffend. Ich kenne ihn und den Laden. Und ich versteuere ja alles, den Betrug begeht doch der andere, oder?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. September 2008 19:54
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Glatter Betrug, und die Steuern zahlst du auch noch hierfür !

Wenn die Rechnungen vom Finanzamt abgeglichen werden bist Du reif !


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