
Ich (persönlich...) habe in unserem früheren Geschäft öfters für Kunden (die auch oft bei uns kauften) "rückwirkend " Rechnungen ausgestellt,da viele Kunden z.B. Arbeitsschuhe oder Arbeitssachen gekauft hatten,und dann die Rechnungen verbaselten...Spätestens vor dem Ablauf der Lohnsteuer...fehlten dann nat. diese Belege,und ich konnte mich an die getätigten Käufe und die Kunden erinnern-und stellte gerne! einen neuen Beleg aus.Das war selbstverständlich ,und kam nett rüber.
Bild/er:

Ob strafbar - das kommt drauf an, aber es wäre auf jedem Fall eine OWI. Nur ist fraglich, ob er eine falsche Rechnung überhaupt absetzen könnte.
Du machst Dich nur dann strafbar wenn Du eine Rechnung/Quittung über einen Gegenstand ausstellst den Du so nicht verkauft hast. Die eigentlich strafbare Handlung ist die Angabe bei der Steuer (Steuerbetrug/hinterziehung) oder das Abrechnen über den Arbeitgeber(Betrug). Wenn er von Dir nur möchte das Du statt Herr Xy Firma KZ auf die Rechnung schreibst hast Du kein Problem.
Also eine Leistung wurde erbracht in einem Privathaus. Die Rechnung ist, in meinen Büchern und MwSt wird abgeführt, gestellt aber mit einem anderen Leistungsort(Laden).
Die Antworten sind alle richtig. Bedenke aber auch, wenn Du den Kunden nicht kennst. Er das erste mal bei Dir war. Ich habe schon erlebt das Beamte das mit Absicht versucht haben. Weil irgend jemand denen einen Hinweis gab. Jedenfalls bist im Fall der Fälle Du dran.
Berechtigt , aber in diesem Fall nicht zutreffend. Ich kenne ihn und den Laden. Und ich versteuere ja alles, den Betrug begeht doch der andere, oder?

Glatter Betrug, und die Steuern zahlst du auch noch hierfür !
Wenn die Rechnungen vom Finanzamt abgeglichen werden bist Du reif !