Hallo, ich habe einen Online-Shop, ein Kunde hat bei mir auf Rechnung bestellt ca. 200 Euro, mittlerweile sind es schon 2 Monate her. Ich habe die Vermutung das mein Kunde noch minderjährig ist. Ich habe auch schon ein Anwalt eingeschaltet wobei er meinte, das es ziemlich schwierig ist vor Gericht zu gewinnen, da der Betrag zu hoch wäre, zwecks wegen dem Taschengeld. Meine Frage, hat jemand das Gesetzt wo es steht, zwecks wegen Kinder und Schulden?! Ich habe schon gesucht aber leider nicht gefunden. Ich danke im vorraus. Mfg. David

Verträge (Kaufverträge) die Minderjährige abschließen sind schwebend wirksam, da Minderjähringe begrenzt geschäftsfähig sind. D.h. du kannst in dem Fall die Ware zurückfordern, sofern dsa Kind und/oder die Eltern die schulden nicht tilgen können.

Ein Kind ist nicht geschäftsfähig. Somit ist der Kaufvertrag nichtig.
so siehts aus DH
Osnabrueckerin am 9. September 2009 15:47 Danke. :)
so sieht es aus DH
stimmt nicht, ab sieben jahren ist es begrenzt geschäftsfähig.
komo84 am 9. September 2009 15:59 aber sehr eingeschränkt. keineswegs für 200 eur
SamAllister am 9. September 2009 17:22 Kommt auf das Alter an und das Kind wird sicher schon älter als 7 sein!
Muss in einem solchen Fall denn nicht der Erziehungsberechtigte aufkommen? Ich würde da einfach mal anrufen!
Ich weiss nicht wie das geregelt ist, aber nicht das du noch dafür bestraft wirst das du auf Rechnung verschickst...

Das Gesetz weiss ich leider nicht, aber schalte doch ein Inkassounternehmen ein und die werden Dir Dein Geld schon besorgen, notfalls müssen die Eltern ran, wenn er sein Geburtsdatum falsch angegeben hat.
so ein quatsch was haben den die eltern damit zu tun!!!! bleib lieber bei deinen rosen ;)
SamAllister am 9. September 2009 17:22 PlayaNr1 - so ganz checkst Du die Lage nicht, Eltern haften in gewissen Situationen schon für ihre Kinder, kommt immer auf das Alter an und Arwen45 hat schon recht, ehe der Sprössling eine enorme Schuldensumme hat, werden die Eltern schon einspringen. Also immer schön cool bleiben!

Der käufer muss nicht unbeding minderjährig sein wie viele leute bestellen sich was und zahlen´s dann nicht aber probiermal das du ein bisschen was rausfindest vielleicht mit seiner ip adresse
Kommt darauf an, wie alt das "Kind" ist. Es gibt da den Taschengeldparagraphen, sprich das Kind darf nur so viel ausgeben, wie es auch an Taschengeld hätte.
Taschengeld hin oder her wenn der Kunde wirklich Minderjährig ist dann sind die gemachten Geschäfte so oder so schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
Das sagt der sogenannte "Taschengeldparagraph":
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
§110 im BGB!! (hatte ich aus Versehen wohl wieder gelöscht...)