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Ein Kind hat beim Verkäufer schulden

gefragt von Charmin am 09.09.2009 um 15:44 Uhr

Hallo, ich habe einen Online-Shop, ein Kunde hat bei mir auf Rechnung bestellt ca. 200 Euro, mittlerweile sind es schon 2 Monate her. Ich habe die Vermutung das mein Kunde noch minderjährig ist. Ich habe auch schon ein Anwalt eingeschaltet wobei er meinte, das es ziemlich schwierig ist vor Gericht zu gewinnen, da der Betrag zu hoch wäre, zwecks wegen dem Taschengeld. Meine Frage, hat jemand das Gesetzt wo es steht, zwecks wegen Kinder und Schulden?! Ich habe schon gesucht aber leider nicht gefunden. Ich danke im vorraus. Mfg. David


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cyclomethicone
beantwortet von cyclomethicone am 9. September 2009 15:45
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Verträge (Kaufverträge) die Minderjährige abschließen sind schwebend wirksam, da Minderjähringe begrenzt geschäftsfähig sind. D.h. du kannst in dem Fall die Ware zurückfordern, sofern dsa Kind und/oder die Eltern die schulden nicht tilgen können.

Kommentar von zaubermaus116 am 10. September 2009 10:55

Das sagt der sogenannte "Taschengeldparagraph":

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Kommentar von zaubermaus116 am 10. September 2009 13:05

§110 im BGB!! (hatte ich aus Versehen wohl wieder gelöscht...)


Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 9. September 2009 15:45
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Ein Kind ist nicht geschäftsfähig. Somit ist der Kaufvertrag nichtig.

http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17815.htm

Kommentar von leuchtkugel am 9. September 2009 15:46

so siehts aus DH

Kommentar von E93d8af3f0f1f71815a5121a40a5e7f8smallOsnabrueckerin am 9. September 2009 15:47

Danke. :)

Kommentar von leuchtkugel am 9. September 2009 15:48

so sieht es aus DH

Kommentar von babsys am 9. September 2009 15:54

stimmt nicht, ab sieben jahren ist es begrenzt geschäftsfähig.

Kommentar von Ad28dfc24255def8f25956dcf4b3b631smallkomo84 am 9. September 2009 15:59

aber sehr eingeschränkt. keineswegs für 200 eur

Kommentar von Af7f18ecd55d5775b9813494628c184fsmallSamAllister am 9. September 2009 17:22

Kommt auf das Alter an und das Kind wird sicher schon älter als 7 sein!


anonym
beantwortet von colja am 9. September 2009 15:46
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Muss in einem solchen Fall denn nicht der Erziehungsberechtigte aufkommen? Ich würde da einfach mal anrufen!

Ich weiss nicht wie das geregelt ist, aber nicht das du noch dafür bestraft wirst das du auf Rechnung verschickst...


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 9. September 2009 15:47
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Das Gesetz weiss ich leider nicht, aber schalte doch ein Inkassounternehmen ein und die werden Dir Dein Geld schon besorgen, notfalls müssen die Eltern ran, wenn er sein Geburtsdatum falsch angegeben hat.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 9. September 2009 15:53

so ein quatsch was haben den die eltern damit zu tun!!!! bleib lieber bei deinen rosen ;)

Kommentar von Af7f18ecd55d5775b9813494628c184fsmallSamAllister am 9. September 2009 17:22

PlayaNr1 - so ganz checkst Du die Lage nicht, Eltern haften in gewissen Situationen schon für ihre Kinder, kommt immer auf das Alter an und Arwen45 hat schon recht, ehe der Sprössling eine enorme Schuldensumme hat, werden die Eltern schon einspringen. Also immer schön cool bleiben!


MrAnonym2
beantwortet von MrAnonym2 am 9. September 2009 15:47
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Der käufer muss nicht unbeding minderjährig sein wie viele leute bestellen sich was und zahlen´s dann nicht aber probiermal das du ein bisschen was rausfindest vielleicht mit seiner ip adresse


anonym
beantwortet von babsys am 9. September 2009 15:46
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§110 BGB


anonym
beantwortet von Lexia86 am 9. September 2009 15:46
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Kommt darauf an, wie alt das "Kind" ist. Es gibt da den Taschengeldparagraphen, sprich das Kind darf nur so viel ausgeben, wie es auch an Taschengeld hätte.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 9. September 2009 15:46
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anonym
beantwortet von Janni1979 am 9. September 2009 15:47
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Taschengeld hin oder her wenn der Kunde wirklich Minderjährig ist dann sind die gemachten Geschäfte so oder so schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.


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