Dexter93 am 19.05.2009 um 13:41 Uhr
Ein Kumpel von mir wurde im Supermarkt beim klauen von Zigaretten erwischt und muss 100€ zahlen!
Ist das übertrieben? Und kann man da irgednwo Einspruch erheben?
mal ganz ehrlich wer klaut und nur 100€ bezahlen muss ist mit einem blauen Auge davongekommen. Würde über Einspruch nicht mal im Entferntesten nachdenken.

in meinen Augen eine zu geringe Strafe.
Das wird keine Strafe sein, sondern die Fangprämie des Geschäfts.
Richtig so.
Die Alternative ist eine Anzeige
- Staatsanwalt
- Gerichtsverhandlung
- Strafe, Jugendstrafe
- und noch viel teurer

Ist nur gerecht. Bei Zigaretten würde ich sogar 500 Euro vorschlagen!

Richtig so. Früher wurde einem die Hand abgesäbelt...oder zumindest ein Finger...
ja und unsere politiker und vorstände klauen und bescheißen millionen und kommen ungestraft davon. er soll nochmal 24 schachteln klauen dann hat ers wieder drin.
Es kommt erstmal darauf an. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine Strafe handelt, sondern um die Fangprämie, die das Kaufhaus bei Diebstahl erhebt.
Eine Bestrafung kommt wahrscheinlich, oder besser hoffentlich, noch oben drauf. Bestrafen darf nämlich nur der Staat! (Von den Eltern mal abgesehen.)

Soll froh sein, dass er hier erwischt wurde! Bei den Muselmanen hätte ihn das die Hand kosten können!: Der Koran lehrt, daß man dem Dieb die Hand abhacken soll: "Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
dann hätten unsere vorstände und politiker keine hände mehr.
firstguardian am 19. Mai 2009 13:59 Ne, die Lügen ja nur!
wen interessiert hier denn der koran? du schlaumeier
ich mag dein freund
GerdaG am 19. Mai 2009 13:47 Eine genau so blöde Antwort wie viele Deiner Fragen.
Danke, Schatz.♥
Es sollte zur Abschreckung dienen.... aber 100 Euro.... sind noch nicht mal die halbe Abschreckung. wer klaut ( egal was) sollte dafür bestraft werden! das ist kriminell!
Plus Anzeige? Dann würde ich das ablehnen. Oder anstelle einer Anzeige? Dann würde ich dankbar annehmen.
nein, ist nicht übertrieben!!! Kann froh sein, wenn es nicht noch schlimmer kommt. Man muss halt mit den Konsequenzen leben

ich kann mich nur an die DM 50,- bei Ladendiebstahl erinnern. € 100,- erscheinen mir sehr hoch.
Offenbar fehlt in Deiner Schilderung eine wichtige Information:
Wenn das der Supermarkt festgesetzt hat, würde ich als Eltern mit dem Jungen hingehen, die Zigaretten zurückbringen oder ihn die Stagen bezahlen lassen. Hoffentlich ist dem Jungen das dann peinlich genug, daß er's nicht wieder tut - und der Supermarktsleiter ist hoffentlich einsichtig genug, es dabei bewenden zu lassen (wenn es denn das erste Mal war, daß der Junge erwischt wurde).
Wenn ein Gericht diesen Betrag festgesetzt hat, hat das Gericht sicherlich die Höhe seines Taschengeldes mit berücksichtigt. Das ist dann eine Strafe, die er von seinem Taschengeld abstottern muß - da nützt keinerlei Einspruch.

Er kann Einspruch erheben, aber dann wird es noch teurer. Er hätte vorher über die Konsequenzen nachdenken sollen. Die Höhe der Strafe finde ich völlig gerechtfertigt. Ein Geschäftsverbot hätte er noch bekommen müssen.

Wer klaut gehört bestraft, finde ich gerecht, schließlich ist ja neben dem Schaden ach sehr viel Bürokratie zu bewältigen
was isr mit meiner kohle die von den netten bankenchefs verzockt wurde? das ist in meinen augen auch diebstahl.aber im großen stiel ist das ja ok.
firstguardian am 19. Mai 2009 14:04 Verklag sie doch, wenn Du beweisen kannst, dass dir etwas gestohlen wurde und vor allem, wer das war! Weiviel wurde Dir persönlich und durch wen entwendet? - Du Schlaumeier!

schau mal da nach, ist sicher sehr hilfreich;
www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/Branchen/handel/anhaengsel/Ladendiebstahl.pdf -

Na ja - man muss doch Mitleid mit dem armen Dieb haben,klaut ungerechterweise ein bisschen und soll dann auch noch Strafe zahlen.Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?
;-))
Dexter93 am 19. Mai 2009 13:52 Hey,er ist süchtig und hatte keine Kippen mehr.Und auch kein Geld.Und ich hatte im schon 100 mal was geliehen aber er verplempert es immer wieder.
ok. entschuldigt.

Das ist die Höhe der Bearbeitungsgebühr (Ladendetektiv, Belohnungen, etc.) und absolut gerechtfertigt.

Ist angemessen! Legst du Einspruch ein, dann kstet es 250,- €!

Ist nicht übertrieben, jedes Geschäft hat da so seine eigenen Bestimmungen. Es gibt Geschäfte die verlangen sogar noch mehr an Strafgeld.
Wobei zu erwähnen ist, dass es sich hierbei nicht um eine Strafe, sondern um eine Fangprämie handelt.

HaHaHa.!00,-Euro ist noch zu wenig!!!Sollte man sein lassen!!
Er ist allerdings erst 14.Wo soll er die Kohle hernehmen?
Zum Klauen hat sein Alter ja wohl auch gereicht. Da muss er wohl demnächst aufs Taschengeld verzichten.
wenn nich er bezahlen kann dann die eltern
Das hätte er sich fragen müssen, bevor er geklaut hat.
Die Eltern müssen das nicht bezahlen.
Wer hat denn überhaupt festgesetzt, daß er 100 Euro bezahlen muß?
Wahrscheinlich der Laden, in dem er geklaut hat. Die entsprechenden Hinweise hängen immer aus. Das Ganze ist rechtens. Aber die "Fangprämie" ist teuer geworden.
PS: Aber anhand Deiner erst jetzt von mir gelesenen Antwort weißt Du das ja schon selbst. :-D Also nichts für ungut. ;-)